Beschlussvorlage - 0671/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die in der Begründung zu dieser Vorlage aufgeführten Änderungen im Rahmen der Baumaßnahmen zur Digitalisierung der Hagener Schulen.

 

Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen der Digitalisierung der Hagener Schulen verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen zur Vorlage „Stellungnahme der Verwaltung zur Lage des DigitalPakts“ (Drucksache 0509/2023).

 

Im Frühjahr 2023 kam es zu einem Ausfall sämtlicher für die Baumaßnahmen zuständiger Mitarbeiter. Die Team- und Sachgruppenleitung schieden altersbedingt aus dem Dienst aus. Von den beiden zuständigen Sachbearbeitern wechselte einer den Arbeitgeber und der andere erkrankte langfristig und konnte seinen Dienst bisher nicht wieder aufnehmen. Aufgrund des beschriebenen personellen Notstands wurde die Vorlage „Stellungnahme der Verwaltung zur Lage des DigitalPakts“ (Drucksache 0509/2023) erstellt. In dieser Vorlage wurde beschrieben, dass sich die Abarbeitung der baulichen Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen bis 2028 hinziehen würde.

 

Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der Digitalisierung an Hagener Schulen wurde ein neuer Bauzeitenplan sowie neue Baukostenschätzungen erarbeitet. Der Verwaltung ist es über Personaldienstleister gelungen, einen weiteren externen Ingenieur seit dem 01.08.2023 zu gewinnen. Ebenso konnten vakante Stellen wiederbesetzt werden bzw. befinden sich in der Ausschreibung.

 

Bei der Erstellung der aktualisierten Baukostenschätzungen sowie des Bauzeitenplans wurden die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigt. In einem Informationsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.07.2023 wurden alle Städte und Gemeinden darüber informiert, dass Maßnahmen, bei denen Veränderungen zur ursprünglichen Bewilligung stattfinden, bereits zum Oktober 2024 baulich fertiggestellt und abgerechnet sein müssen. Diese Änderung verkürzt die Umsetzungszeit für die geförderten Maßnahmen um drei Monate. Dennoch wird es der Verwaltung voraussichtlich gelingen, sämtliche Fördermöglichkeiten des DigitalPakts im Rahmen der Abarbeitung der Pakete A, B, und C auszuschöpfen. Diese Maßnahmen können aufgrund der durch die Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Die Finanzierung der Pakete D und E wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt. Die Umsetzung aller ursprünglich im DigitalPakt geplanten Maßnahmen kann bis Ende 2026 sichergestellt werden.

 

Die Realisierung dieses Vorhabens ist von der zeitnahen Beschlussfassung abhängig, da diese Grundlage für die zu stellenden Änderungsanträge ist. Die Abrechnung bereits begonnener Maßnahmen, die von den bisher genehmigten Förderanträgen abweichen, wäre förderschädlich und könnte dazu führen, dass Fördermittel nicht abgerufen werden können oder zurückgezahlt werden müssen.

Nach dem Beschluss des Rates werden alle Hagener Schulen zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Die zuständigen Fachbereiche stehen dann den jeweiligen Schulen für die Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und Zentrale Dienste

Auftrag:

1111646

Bezeichnung:

IT-Leistungen Schulen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

Kostenart:

423150

Bezeichnung:

Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020

 

527513

Bezeichnung:

Festwert IT Schulen Förderprogramme

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414100

-897.291€

-1.262.287€

-614.889€

0€

0€

Ertrag (-)

423150

-99.699€

-140.254€

0€

0€

0€

Aufwand (+)

527513

996.990€

1.402.541€

1.820.570€

2.054.960€

1.458.018 €

Eigenanteil

 

0€

0€

1.205.681€

2.054.960€

1.458.018 €

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

diverse

Bezeichnung:

Diverse Teilpläne aus dem Bereich Schule

Finanzstelle:

diverse

Bezeichnung:

diverse

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuwendungen vom Land

Finanzposition:

685150

Bezeichnung:

Techn. Abrechnung Baumaßnahmen GuteSchule 2020

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

681100

-9.244.394€

0€

-3.109.986€

-6.134.408€

 

 

Einzahlung (-)

685150

-903.447€

0€

-345.554€

-557.893€

 

 

Auszahlung (+)

785100

24.238.925€

343.753€

3.111.787€

10.687.509€

3.132.982€

6.962.894€

Eigenanteil

14.091.084€

343.753€

-343.753€

3.995.208€

3.132.982€

6.962.894€

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

X

Die Maßnahmen sind im lfd. Haushalt eingeplant bzw. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt. Der über die Förderungen hinausgehende Eigenanteil soll aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden. Dies unterliegt allerdings einer Prüfung der Maßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die passive Verkabelung in Höhe von insgesamt 24.238.925 € ist zu aktiveren und muss über sieben Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungen betragen somit jährlich 3.462.704 €

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die passive Datenverkabelung wird aus den Fördermaßnahmen Digitalpakt und Gute Schule 2020 sowie aus Mitteln der Bildungspauschale zu 100 % refinanziert. Somit ist parallel zu den Abschreibungen ein Sonderposten zu bilden, der ebenfalls über die Nutzungsdauer von sieben Jahren aufgelöst wird. Es entsteht ein jährlicher Ertrag von 3.462.704 €.

 

  1.               Folgekosten in Euro:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

3.462.704 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

 

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-3.462.704 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Martina Soddemann

Beigeordnete

gez.

Henning Keune

 Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

07.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.09.2023 - Schulausschuss

Erweitern

20.09.2023 - Infrastrukturausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.09.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen