Beschlussvorlage - 0670/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2020 ff - Errichtung einer vierten städtischen Gesamtschule- Hauptschule Geschwister Scholl - Kauf von Unterrichtscontainern als Übergangslösung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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14.09.2023
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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21.09.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Kauf und die Errichtung einer Containeranlage am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl in Gesamthöhe von 1.280.500 €.
2. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in anteiliger Höhe von 453.500 € aus dem dafür im Haushaltsplan 2022/2023 vorgesehenen Ansatz.
3. Die verbleibende anteilige Finanzierung 2023 in Höhe von 685.000 € erfolgt überplanmäßig durch die in 2023 nicht benötigten Mittel für die Grundschule Goldberg (Franzstraße). Die in Anspruch genommenen Mittel für die Grundschule Goldberg müssen in voller Höhe zum Haushaltsplan 2024/2025 neu veranschlagt werden.
4. Der Rat der Stadt Hagen stellt eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2024 in Höhe von 141.600 € für die Maßnahme "Errichtung einer Schulcontaineranlage an der Hauptschule Geschwister Scholl" überplanmäßig bereit. Die Deckung ist gewährleistet durch die nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung bei der Maßnahme "Gymnasium Albrecht-Dürer - Erweiterung". Die Mittel müssen in dieser Höhe für die Hauptschule Geschwister Scholl ebenfalls zum Haushaltsplan 2024/2025 veranschlagt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Bisheriger Vorlauf:
Im Hinblick auf die Errichtung einer vierten städtischen Gesamtschule hat der Schulausschuss am 16.06.2020 den nachfolgenden einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, der durch den Rat der Stadt Hagen am 25.06.2020 mit Mehrheit bestätigt wurde:
"Hagen richtet zeitnah eine vierzügige städtische Gesamtschule im Bezirk Mitte ein. Sie soll vorrangig im Schulzentrum Wehringhausen entstehen. Eine Entscheidung über den konkreten Standort der vierten Gesamtschule wird im Rahmen der Beratungen nach der Sommerpause getroffen.".
Voraussetzung dafür ist die perspektivische Freistellung des Schulzentrums Wehringhausen. Die dort zurzeit noch untergebrachte Gesamtschule der FESH soll das Gebäude Voßacker in Vorhalle übernehmen, das derzeit noch als Teilstandort durch die Hauptschule Geschwister Scholl genutzt wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Voraussetzungen für eine Freistellung des Gebäudes zu schaffen. Grundsätzlich hat die Verwaltung dazu das Aufstellen von Unterrichtscontainern am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl in Boelerheide vorgeschlagen. Im Rahmen der Vorlage 0358/2023 sowie ergänzend 0358-1/2023 (als Anlagen 1 und 2 beigefügt) hat die Verwaltung weiterhin zur konkreten Umsetzung eine zweijährige Anmietung der Containeranlage den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.
Abweichend von dem Verwaltungsvorschlag hat sich der Rat der Stadt Hagen in seiner Sitzung am 11.05.2023 mit dem nachfolgenden Beschluss für den Kauf einer Containeranlage ausgesprochen:
„1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Kauf und die Errichtung einer Containeranlage am Hauptstandort der Hauptschule Geschwister Scholl in Höhe von 1,3 Mio. €.
2. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Stadtkämmerer, den Kaufpreis durch überplanmäßige Bereitstellung aus nicht verausgabten Investitionsmitteln zur Verfügung zu stellen.
3. Sollte sich durch das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens ein höheres Kostenvolumen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, die Vergabe durchzuführen, sofern die Kostensteigerung nicht 20 % übersteigt. Ansonsten sind die politischen Gremien zuvor erneut zu beteiligen.“.
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein erneutes Ausschreibungsverfahren für den Kauf der Containeranlage durchgeführt.
Derzeitiger Stand und weiterer Zeitplan:
Die am 30.08.2023 erfolgte Submission hat folgendes Ergebnis:
Insgesamt 15 Firmen haben ein Angebot abgegeben. Bei der derzeit laufenden formellen Prüfung ist aufgefallen, dass die Firmen die Eignungsunterlagen nicht vollständig eingereicht haben. Die fehlenden Unterlagen müssen gem. § 16a VOB/A nachgefordert und eine angemessene Frist von sechs Tagen gesetzt werden. Die Unterlagen sind bis zum 07.09.2023 einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen (§ 16a Abs. 4 VOB/A).
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich einen konkreten Vergabevorschlag zu machen, da erst ab dem 07.09.2023 die eingegangenen Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden müssen. Es ist möglich, dass der Mindestbietende den Zuschlag nicht erhält, falls die Unterlagen nicht vollständig sind. Gleichwohl ist der Vergabevorschlag bis spätestens 29.09.2023 durchzuführen. Um das Zeitfenster bis zum Vergabevorschlag auch im Rahmen der politischen Beteiligung zu nutzen, hat die Verwaltung die insbesondere fünf günstigsten Angebote betrachtet. Von diesen wird die höchste Angebotssumme als Grundlage für die Finanzdarstellung dieser Vorlage verwendet.
Gegenüber der Kostenschätzung von 1.300.000 € aus 2022 liegt dieses Angebot bei insgesamt 1.280.100 €. Zwar liegt das Angebot damit im Finanzrahmen des Ratsbeschlusses vom 11.05.2023. Im Hinblick auf die Vorschläge zur konkreten Finanzierung sieht die Verwaltung es jedoch als geboten an, die politischen Gremien erneut zu beteiligen.
Finanzierung:
Durch den Kauf der Containeranlage ist eine Finanzierung aus investiven Mitteln sicherzustellen.
Von der Gesamtsumme in Höhe von 1.280.100 € entfallen 1.167.100 € auf die Vergabe über die Lieferung und Montage der Containeranlage. Weitere 113.000 € auf sonstige Arbeiten, die durch die Stadt administriert werden.
Die Aufteilung auf die Haushaltsjahre sieht wie folgt aus:
Haushaltsjahr 2023 1.138.500 €
Haushaltsjahr 2024 141.600 €
Einzelheiten sind aus der Kostenübersicht gemäß Anlage 3 ersichtlich.
Wie zuvor erwähnt, belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten für den Kauf (s. Anlage) auf 1.280.100 €. Davon entfallen auf 2023 ein Anteil von 1.138.500 €, der geringere Anteil von 141.600 € auf 2024.
Die Verwaltung schlägt dazu folgende Deckung vor:
- Von dem in 2023 benötigten Anteil in Höhe von 1.138.500 € wurden bereits durch die Haushaltsplanung 2022/2023 500.000 € in 2022 bereitgestellt und per Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Allerdings wurde ein Teilbetrag von 46.500 € für die Deckung der Containeranlage auf dem Sportplatz des Post SV eingesetzt (siehe auch Vorlage 0368/2023), damit verbleibt ein Betrag von 453.500 € zur Deckung. Daher wird nun noch der Teilbetrag von 685.000 € benötigt, welcher aus der Maßnahme Neubau Grundschule Goldberg (Franzstraße) bereitgestellt wird. Dies ist möglich, weil gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung die Umsetzung noch nicht so weit fortgeschritten ist, damit für einen begrenzten Zeitraum die noch nicht verplanten Mittel zur Verfügung stehen. Dies bedeutet aber auch, dass die in Anspruch genommenen Mittel von 685.000 € im Haushalt 2024/2025 für die Grundschule Goldberg in voller Höhe neu veranschlagt werden müssen.
- Die weiteren Mittel 2024 in Höhe von 141.600 € werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt und aktuell durch eine Verpflichtungsermächtigung abgesichert.
- Damit der Gesamtauftrag in 2023 erteilt werden kann, ist die entsprechende "Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren zu erteilen (sog. Verpflichtungsermächtigung (VE) gem. § 85 GO NRW), die in dieser Höhe vom Rat der Stadt Hagen genehmigt werden muss.".
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Durch das Aufstellen der Unterrichtscontainer an der Hauptschule Geschwister Scholl wird die überbaute Fläche vergrößert. Es entsteht zusätzlicher Schulraum, der in der kalten Jahreszeit beheizt werden muss.
Finanzielle Auswirkungen
X
| Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
Errichtung einer 4. städtischen Gesamtschule, - Hauptschule Geschwister Scholl – Aufstellen von Unterrichtscontainern als Übergangslösung |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 2112 | Bezeichnung: | Hauptschulen |
Finanzstelle: | 5000695 | Bezeichnung: | HS Geschwister-Scholl – Container |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlung für Hochbaumaßnahmen |
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| Bezeichnung: |
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Finanzposition
| Gesamt | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Einzahlung (-)
| 0 |
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| 0 | 0 |
Auszahlung (+) 785100 | 1.280.500 |
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| 1.138.500 | 141.600 |
Eigenanteil | 1.280.500 |
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| 1.238.500 | 141.600 |
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
Teilplan: | 2111 | Bezeichnung: | Grundschulen |
Finanzstelle: | 5000570 | Bezeichnung: | Goldberg (Franzstraße) Baumaßnahmen |
| Kostenart | Bezeichnung | 2023 |
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Mehrein- zahlung (-) |
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Minderaus-zahlung (+) | 785100 | Auszahlung für Hochbaumaßnahmen | 685.000 |
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X | Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden, bzw. wird im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben in Höhe von 1.280.500 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Davon entfallen 1.280.500 € auf die Containeranlage (Nutzungsdauer 15 Jahre), wodurch jährliche Abschreibungen in Höhe von 85.366,67 € (1.280.100 €/15 Jahre) entstehen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 85.366,67 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 85.366,67 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 85.366,67 € |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete |
| gez. Henning Keune |
| Technischer Beigeordneter |
| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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118,7 kB
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2
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44,5 kB
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(wie Dokument)
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224,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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87,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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224,7 kB
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