Beschlussvorlage - 0569/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt, Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB56 - Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung
- Bearbeitung:
- Güler Kahraman
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.08.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.09.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.09.2023
|
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen begrüßt und unterstützt ausdrücklich die Ausrichtung sowie die Leitgedanken und Ziele der in der Städtekooperation Integration.Interkommunal zusammengeschlossenen Städte. Er bekräftigt den Beitritt, die Mitgliedschaft und die Mitwirkung an der Weiterentwicklung der Stadt Hagen in der Städtekooperation als Grundlage für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf deren Themenfeldern.
Sachverhalt
Kurzfassung
enfällt
Begründung
Die Metropole Ruhr ist als traditionelle Zuwanderungsregion, eine Region der Vielfalt. Diese Vielfalt ist eine Stärke und ein Schatz, den es zu heben, zu fördern, zu nutzen und zu halten gilt. Auf diese Chance haben verschiedene Städte in der Region Ruhr seit einigen Jahren ihr gemeinsames Handeln ausgerichtet. Ziel dabei ist es, einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Region Metropole Ruhr zu leisten und nach dem Prinzip „gemeinsame Lösungen für gemeinsame Anforderungen“ zu handeln.
Im Mittelpunkt steht die Entwicklung gemeinsamer Zukunftsbilder, Vorgehensweisen und praktischer Handreichungen im Umgang mit der Vielfältigkeit der Menschen in der Region und der darin liegenden Potenziale. Durch die Bündelung von Kompetenzen und Expertise, durch Erfahrungsaustausch und Erfahrungstransfer entstehen Synergien und Innovationspotenziale sowie eine höhere Durchschlagskraft.
Die Grundlage der Zusammenarbeit der bisher neun Kommunen der Städtekooperation ist der Kontrakt (s. Anlage 1) „Interkulturelle Städteregion Ruhr“ von 2010 mit den Erstunterzeichnerinnen Bochum, Duisburg, Dortmund, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen und den weiteren beigetretenen Städten Gelsenkirchen, Herne und Bottrop. Vorrangiges Anliegen der Kooperation ist die Förderung der interkulturellen Öffnung der Verwaltung durch ein auf Vielfalt ausgerichtetes Personalmanagement und die Verortung interkultureller Kompetenz als Qualitätsmerkmal.
Mit dieser Zielsetzung ist die Städtekooperation bereits 2013 der landesweiten Partnerinitiative „Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt“ beigetreten und eine Partnerschaftsvereinbarung mit dem Land NRW eingegangen.
In interdisziplinären Prozessen zwischen Experten aus den Fachbereichen Personal und Integration sind – auch dank erfolgter Landeszuschüsse - inzwischen Gemeinschaftsprojekte umgesetzt und die Ergebnisse veröffentlicht worden, u. a. im Handbuch „Vielfalt schafft Zukunft“.
II. Überblick über die bisherige Arbeit der Städtekooperation:
Aus der als Anlage 2 beigefügten Zusammenfassung ergibt sich ein guter Überblick über die Leitgedanken und Themen, die Grundlagen der Zusammenarbeit und Arbeitsansätze. Weitere Informationen zur gewünschten Vertiefung finden sich im Internetauftritt der Städtekooperation: www.integration-interkommunal.net.
Zur verbindlichen Zusammenarbeit bedient sich die Städtekooperation einer eigenen Organisationsstruktur. Diese hat sich bewährt und ist in der Anlage 3 beigefügt.
III. Weiterentwicklung
Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung soll auch bei der Weiterentwicklung der Städtekooperation im Vordergrund stehen. An der Notwendigkeit der Befassung mit diesem Themenfeld hat sich nichts geändert. Die Städtekooperation stellt eine hervorragende Möglichkeit für einen interkommunalen und interdisziplinären Erfahrungsaustausch dar. So kann in kollegialer Weise von dem Wissen, der Erfahrung und Expertise anderer ein Mehrwert für jeden einzelnen aber auch für alle gemeinsam entstehen. Im Übrigen ist damit auch eine Plattform für die gemeinsame Steuerung von Integrationsprozessen gegeben.
Angestrebt wird eine Vertiefung der Arbeit insbesondere in den Themenfeldern „Interkulturelle Öffnung in der Personalauswahl und –entwicklung“ sowie „Umgang mit Interkulturalität in der Stadtverwaltung als Dienstleistungsunternehmen“. Dabei muss eine Verknüpfung zur NRW-Integrationsstrategie 2030 ebenso erfolgen wie eine stärkere Einbeziehung des Regionalverbandes Ruhr (RVR), der Prozesse regional begleiten und verknüpfen kann.
Unerlässlich für das Fortbestehen der Städtekooperation und deren Weiterentwicklung ist es jedoch, sich über den Stellenwert und die Bedeutung der Zusammenarbeit in der Region zu vergewissern. Dabei kommt es vor allen Dingen darauf an, dass bereits auf der Ebene der Verwaltungsvorstände die Städtekooperation mit den von ihr verfolgten Zielen verantwortlich und aktiv mitgestaltet wird.
Ebenso bedarf es der politischen Unterstützung. Die Räte der in der Städtekooperation zusammengefassten Kommunen repräsentieren eine Einwohnerschaft von über 3 Millionen Menschen. Dies verdeutlicht die Dimension des gemeinsamen Handelns und der damit verbundenen Möglichkeiten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Der Eigenanteil ist im Budget bereits eingeplant. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3640 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern/Jugendl. mit Migrationshintergrund |
Auftrag: | 1364040 | Bezeichnung: | Förderung von Kindern/Jugendl. mit Migrationshintergrund |
Kostenart: | 4nnnnn | Bezeichnung: |
|
| 531800 | Bezeichnung: | Zuschüsse an übrige Bereiche |
| Kostenart | 2024 | 2025 |
|
|
|
Aufwand (+) | 531800 | 2000 | 2000 |
|
|
|
Eigenanteil |
| 2000 | 2000 |
|
|
|
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
|
|
| |
x | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Martina Soddemann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
753,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
320,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
451,5 kB
|
