Beschlussvorlage - 0671/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Berichterstattung zum DigitalpaktHier: Aktualisierung des Bauzeitenplan und der Baukostenschätzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Carola Gepert-Henning
- Beteiligt:
- FB15 - Informationstechnologie und Zentrale Dienste; FB20 - Finanzen und Controlling; FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
|
|
|
|
07.09.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
|
|
|
|
14.09.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Infrastrukturausschuss
|
|
|
|
|
20.09.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
21.09.2023
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat im Rahmen der Digitalisierung der Hagener Schulen verschiedene Baumaßnahmen beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen wurde die Verwaltung beauftragt, über die Entwicklung sowie über die Veränderungen zu berichten. Berichtet wird hiermit über die Veränderungen zur Vorlage „Stellungnahme der Verwaltung zur Lage des DigitalPakts“ (Drucksache 0509/2023).
Im Frühjahr 2023 kam es zu einem Ausfall sämtlicher für die Baumaßnahmen zuständiger Mitarbeiter. Die Team- und Sachgruppenleitung schieden altersbedingt aus dem Dienst aus. Von den beiden zuständigen Sachbearbeitern wechselte einer den Arbeitgeber und der andere erkrankte langfristig und konnte seinen Dienst bisher nicht wieder aufnehmen. Aufgrund des beschriebenen personellen Notstands wurde die Vorlage „Stellungnahme der Verwaltung zur Lage des DigitalPakts“ (Drucksache 0509/2023) erstellt. In dieser Vorlage wurde beschrieben, dass sich die Abarbeitung der baulichen Maßnahmen zur Digitalisierung der Schulen bis 2028 hinziehen würde.
Unter Berücksichtigung der von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen zur Beschleunigung der Umsetzung der Digitalisierung an Hagener Schulen wurde ein neuer Bauzeitenplan sowie neue Baukostenschätzungen erarbeitet. Der Verwaltung ist es über Personaldienstleister gelungen, einen weiteren externen Ingenieur seit dem 01.08.2023 zu gewinnen. Ebenso konnten vakante Stellen wiederbesetzt werden bzw. befinden sich in der Ausschreibung.
Bei der Erstellung der aktualisierten Baukostenschätzungen sowie des Bauzeitenplans wurden die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigt. In einem Informationsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg vom 03.07.2023 wurden alle Städte und Gemeinden darüber informiert, dass Maßnahmen, bei denen Veränderungen zur ursprünglichen Bewilligung stattfinden, bereits zum Oktober 2024 baulich fertiggestellt und abgerechnet sein müssen. Diese Änderung verkürzt die Umsetzungszeit für die geförderten Maßnahmen um drei Monate. Dennoch wird es der Verwaltung voraussichtlich gelingen, sämtliche Fördermöglichkeiten des DigitalPakts im Rahmen der Abarbeitung der Pakete A, B, und C auszuschöpfen. Diese Maßnahmen können aufgrund der durch die Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen bis Oktober 2024 umgesetzt werden. Die Finanzierung der Pakete D und E wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt. Die Umsetzung aller ursprünglich im DigitalPakt geplanten Maßnahmen kann bis Ende 2026 sichergestellt werden.
Die Realisierung dieses Vorhabens ist von der zeitnahen Beschlussfassung abhängig, da diese Grundlage für die zu stellenden Änderungsanträge ist. Die Abrechnung bereits begonnener Maßnahmen, die von den bisher genehmigten Förderanträgen abweichen, wäre förderschädlich und könnte dazu führen, dass Fördermittel nicht abgerufen werden können oder zurückgezahlt werden müssen.
Nach dem Beschluss des Rates werden alle Hagener Schulen zu Informationsveranstaltungen eingeladen. Die zuständigen Fachbereiche stehen dann den jeweiligen Schulen für die Beantwortung offener Fragen zur Verfügung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1116 | Bezeichnung: | IT und Zentrale Dienste |
Auftrag: | 1111646 | Bezeichnung: | IT-Leistungen Schulen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
|
Kostenart: | 414100 | Bezeichnung: | Zuweisungen vom Land |
Kostenart: | 423150 | Bezeichnung: | Schuldendiensthilfen vom Land Gute Schule 2020 |
| 527513 | Bezeichnung: | Festwert IT Schulen Förderprogramme |
| Kostenart | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Ertrag (-) | 414100 | -897.291€ | -1.262.287€ | -614.889€ | 0€ | 0€ |
Ertrag (-) | 423150 | -99.699€ | -140.254€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Aufwand (+) | 527513 | 996.990€ | 1.402.541€ | 1.820.570€ | 2.054.960€ | 1.458.018 € |
Eigenanteil |
| 0€ | 0€ | 1.205.681€ | 2.054.960€ | 1.458.018 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | diverse | Bezeichnung: | Diverse Teilpläne aus dem Bereich Schule |
Finanzstelle: | diverse | Bezeichnung: | diverse |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen vom Land |
Finanzposition: | 685150 | Bezeichnung: | Techn. Abrechnung Baumaßnahmen GuteSchule 2020 |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
Einzahlung (-) 681100 | -9.244.394€ | 0€ | -3.109.986€ | -6.134.408€ |
|
|
Einzahlung (-) 685150 | -903.447€ | 0€ | -345.554€ | -557.893€ |
|
|
Auszahlung (+) 785100 | 24.238.925€ | 343.753€ | 3.111.787€ | 10.687.509€ | 3.132.982€ | 6.962.894€ |
Eigenanteil | 14.091.084€ | 343.753€ | -343.753€ | 3.995.208€ | 3.132.982€ | 6.962.894€ |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Maßnahmen sind im lfd. Haushalt eingeplant bzw. werden – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates –im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt. Der über die Förderungen hinausgehende Eigenanteil soll aus Mitteln der Bildungspauschale finanziert werden. Dies unterliegt allerdings einer Prüfung der Maßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die passive Verkabelung in Höhe von insgesamt 24.238.925 € ist zu aktiveren und muss über sieben Jahre abgeschrieben werden. Die Abschreibungen betragen somit jährlich 3.462.704 € |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Die passive Datenverkabelung wird aus den Fördermaßnahmen Digitalpakt und Gute Schule 2020 sowie aus Mitteln der Bildungspauschale zu 100 % refinanziert. Somit ist parallel zu den Abschreibungen ein Sonderposten zu bilden, der ebenfalls über die Nutzungsdauer von sieben Jahren aufgelöst wird. Es entsteht ein jährlicher Ertrag von 3.462.704 €. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
|
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 3.462.704 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
|
Zwischensumme |
|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -3.462.704 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
| |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Martina Soddemann Beigeordnete gez. Henning Keune Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
199,4 kB
|
|||
|
2
|
öffentlich
|
196,8 kB
|
|||
|
3
|
öffentlich
|
115,7 kB
|
