Vorschlag zur Tagesordnung - 0736/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsförderung bittet den Rat folgendes zu beschließen:

 

1. Der Rat der Stadt Hagen hebt die Satzung zum Bebauungsplan 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel wegen geänderter städtebaulicher Zielsetzungen auf.

2. Der Rat leitet gleichzeitig ein neues Bebauungsplanverfahren für den gleichen Bereich mit der Zielsetzung der Schaffung von attraktiven gewerblich nutzbaren Bauflächen ein.

3. Gleichzeitig beschließt der Rat für den künftigen Planbereich zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Bebauungsplan 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel wurde nach Teilung des ursprünglichen Plangebietes am 15.11.2011, also vor fast 12 Jahren als Satzung beschlossen.
Die Firma XXXLutz, die das Grundstück von einem Mitbewerber übernommen hatte, stellt im Januar 2019, nach langem Zögern, endlich den Bauantrag. Die Stadt erteilte die Baugenehmigung im Juli 2020. Geschehen ist seit dem absolut nichts.



Bei Einleitung des Verfahrens im Jahr 2005 wurden anspruchsvolle Ziele für das Planverfahren formuliert:


Zielsetzung ist die Schaffung von attraktiven gewerblich nutzbaren Bauflächen in exponierter verkehrsgünstiger Lage zum Autobahnanschluss A 45 / Hagen-Süd, um Raum zu bieten für die Ansiedlung von neuen zukunftsorientierten Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben,d.h., um mit der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen der demographischen Entwicklung (Einwohnerrückgang) entgegenzuwirken.

Mit der Teilung des Plangebietes wurden diese Ziele für den Teil 1 (Enervie) relativiert.
Mit der Überplanung des Teil 2 für den großflächigen Einzelhandel wurden sie endgültig aufgegeben.

Die Stadt Hagen leidet unter einem erheblichen Mangel an gewerblichen Bauflächen.
In Stellungnahmen der Wirtschaftsförderung, der SIHK oder des DGB wird immer wieder beklagt, dass man keine Fläche größer als ca. 4 ha im Portfolio habe.
Da bietet sich die bisher ungenutzte aber komplett erschlossene Fläche der Haßleyer Insel an. Die demographische Entwicklung Hagens ist in den letzten Jahren sehr turbulent gewesen.
Sie hat sich nicht unbedingt zum Besseren gewendet.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht vertretbar, die Haßleyer Insel weiterhin auf unbestimmte Zeit brach liegen zu lassen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.09.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - zurückgezogen