Berichtsvorlage - 0719/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

 

Der Fachbereich Integration, Zuwanderung und Wohnraumsicherung (56) und das Jobcenter nehmen wie folgt Stellung:

 

Das zum 01.01.2011 eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket zielt darauf ab, bedürftigen Kindern/Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es eröffnet den Zugang zu Bildung, Sport und Kultur.

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

-          Ausflüge

-          mehrtägige Klassenfahrten

-          das Schulbedarfspaket

-          Schülerbeförderungskosten

-          Lernförderung (Nachhilfe)

-          Mittagsverpflegung (Kita, Schule, Hort, Tagesmutter)

-          Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Sportverein, Musikunterricht etc.).

 

Um die vorgenannten Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der/die Antragsteller/-in eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

-          Bezug von Leistungen nach dem SGB II

-          Bezug von Leistungen nach dem SGB XII

-          Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

-          Bezug von Wohngeld

-          Bezug von Kinderzuschlag

 

Betrachtet man den Verlauf der Antragstellung innerhalb der städtischen Zuständigkeit in den letzten 5 Jahren wird deutlich, dass das Leistungsangebot im Bereich Bildung und Teilhabe von immer mehr anspruchsberechtigten Personen genutzt wird. Waren es im Jahr 2017 noch 3.200 zu bearbeitende Fälle, so hat sich diese Zahl bis zum Jahr 2022 mit 7.656 Fällen mehr als verdoppelt.

 

Abb. 1: Grafische Darstellung Jährlich/Bewilligungen Stadt Hagen

 

 

In den Jahren, in denen es durch die Corona-Pandemie Einschränkungen gab, gingen die Antragstellungen zwar in einzelnen Bereichen zurück, da diese Leistungen z.B. aufgrund von Schulschließungen gar nicht in Anspruch genommen werden konnten. Insgesamt zeigt sich jedoch auch in diesen Jahren der stetige Anstieg der Fallzahlen.

 

Die im Laufe der Jahre gestiegenen Fallzahlen führen natürlich auch zu höheren Aufwendungen. Waren es 2017 noch 284.000 liegen sie im Jahr 2022 bei 1.036.000 . Diese Entwicklung erklärt sich jedoch nicht nur aus den vermehrten Antragstellungen, sondern sie ist auch inflationsbedingt. Beispielsweise haben Kitas oder offene Ganztagsschulen die Essenspreise für die Kinder aufgrund der steigenden Lebensmittelpreise anpassen müssen.

Generell sind diese Aufwendungen nicht alleine von der Stadt Hagen zu tragen, sondern werden weitestgehend gemäß § 46 Abs. 8 SGB II vom Bund erstattet.

 

Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung ist, gerade im Hinblick auf die neue Wohngeldnovelle zum 01.01.2023, davon auszugehen, dass die Fallzahlen für 2023 weiterhin stark ansteigen werden. Laut Bundesregierung ist mit einer Verdreifachung der Anspruchsberechtigten beim Wohngeld zu rechnen (vgl. öffentliche Stellungnahme des FB Jugend & Soziales zur Wohngeldnovelle vom 05.05.2023). Die höhere Anzahl der Wohngeldbewilligungen korrespondiert mit Ansprüchen auf Bildung und Teilhabe. Um das Antragsaufkommen bewältigen zu können, musste das Personal im Bereich der Sachbearbeitung für Bildung und Teilhabe um 2,5 Stellen erhöht werden.

Abschließend stellen die Abbildungen in der Anlage 1 die Jahre 2021 und 2022 im Hinblick auf die in Anspruch genommenen unterschiedlichen Leistungsarten detaillierter dar. Das Jobcenter konnte hier aufgrund einer EDV Umstellung nur noch die Zahlen des Jahres 2022 liefern.

 

 

 

 

 

Grafische Darstellung der Leistungsarten Stadt Hagen 2021

 

 

Grafische Darstellung der Leistungsarten Stadt Hagen 2022

 


 

Grafische Darstellung der Leistungsarten Jobcenter 2022

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

sind nicht betroffen

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

Inklusion ist ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

gez.

 

Martina Soddemann, Beigeordnete

 

gez.

 

 

 

 

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Beschlüsse

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19.09.2023 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen