Beschlussvorlage - 0983/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Straße Herbecker Weg und im Rahmen dessen das Anlegen eines einseitigen Gehwegs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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20.04.2023
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23.08.2023
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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24.01.2023
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25.04.2023
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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03.05.2023
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13.09.2023
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Sachverhalt
Begründung
In der Vergangenheit wurde von einzelnen Anwohnenden das Anlegen eines Gehweges am Herbecker Weg gefordert.
In der Sitzung der Bezirksvertretung-Hohenlimburg am 30.09.2021 wurde im Zusammenhang mit der Verwaltungsvorlage 0839/2021 zur Anlage eines Gehweges in der Straße Herbecker Weg folgender Beschluss gefasst:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Straße Herbecker Weg ausgebaut und im Rahmen dessen ein Gehweg angelegt werden kann. |
In Folge dieses Beschlusses wurde vom Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen (FB 60) eine Entwurfsplanung erarbeitet.
Bestand
Der südliche Bereich der Straße Herbecker Weg von der Einmündung der Hohenlimburger Str. kommend, verfügt über einen beidseitig angelegten Gehweg. Dieser Ausbau setzt sich bis über das Brückenbauwerk über die Bundesautobahn A46 fort. Die gesamte Verkehrsfläche variiert auf diesem Abschnitt nur geringfügig und beträgt zwischen ca. 11,50 m – 12,50 m, mit einem jeweils beidseitig angelegten Gehweg mit einer Breite von je 2,20m – 2,50m und einer nutzbaren Fahrbahnbreite von ca. 6,50m – 7,50 m.
Der Straßenabschnitt nördlich des Brückenbauwerks über die A46 ab Herbecker Weg Nr. 27 bis zur Einmündung auf die Hammacherstr. / Dolomitstr. verfügt über keinen baulichen Gehweg.
In diesem Abschnitt beträgt die nutzbare Straßenbreite zwischen den Fahrbahnrandmarkierungen ca. 6,00m, verjüngt sich aber ab Herbecker Weg Nr. 26 bis Nr. 40 teilweise auf ca. 5,70m. In diesem Bereich ist durch Markierung ein Randstreifen für Benutzung als Fußweg mit einer Breite von 1,30 m – 1,50m gekennzeichnet. Eine Beschilderung nach Straßenverkehrsordnung weist den markierten Randstreifen als Gehweg mit VZ 239 mit Zusatz VZ 136-10 „Kinder“ aus. Ab Herbecker Weg Nr. 40 bis zur Einmündung auf die Hammacherstr. / Dolomitstr. erhöht sich die markierte Straßenbreite wieder auf ca. 6,00 m -6,20m, jedoch hier wieder ohne markierten Fußweg.
Auf Höhe des Hauses Herbecker Weg 38 befinden sich die Bushaltestellen stadtauswärts / stadteinwärts „Herbeck – Denkmal“.
Entlang der nicht bebauten Seite der Straße Herbecker Weg erstreckt sich nördlich im direkten Anschluss die „van-Eupen-Allee“. Hierbei handelt es sich um einen städtischen Grünstreifen mit 2 Baumreihen, der gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW und zu gleich gem. Landschaftsplan Hagen geschützt ist.
Planung
Um dem Anliegen der Anwohnenden gerecht zu werden, wurden Seitens der Stadtverwaltung Hagen Vorüberlegungen angestellt, einen 1,65 m breiten, einseitigen Gehweg auf der bebauten Seite zwischen Brückenbauwerk über die A46 und der Einmündung auf die Hammacherstr. / Dolomitstr. einzurichten.
Aufgrund der verkehrenden Buslinie wäre eine Straßenbreite von 6,50m erforderlich. Diese lässt sich aber aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht realisieren. Die vorhandene Bebauung auf der einen Seite sowie die geschützte „van-Eupen-Allee“ lassen hier nur eine max. Breite von 6,00m zuzüglich des 1,65m breiten Gehweges zu.
Zusätzlich ist in den Einmündungsbereichen der Querstraßen „Herbecker Weg“, „Hövelstr.“ und Sonnenfeld geringfügig Grunderwerb notwendig.
Die Planung sieht in dem gesamten Bereich den folgenden Ausbau vor:
Gehweg bergab rechtsseitig: 1,65 m
Fahrbahn: 6,00 m
Bankett bergab linksseitig (wassergebundene Decke): 1,00 m
Mit dieser gewählten Ausbaubreite greift die Maßnahme ca. 1,00m in die „van-Eupen-Allee“ ein, wobei katastermäßig ca. 0,50 m noch Straßenflurstück sind.
Aus naturschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Da die Bäume noch sehr jung sind, werden die Kronentraufbereiche der Bäume nicht beeinträchtigt. Prophylaktisch ist der Einbau einer Wurzelsperre angedacht.
Aufgrund der Betroffenheit der gem. § 41 Landesnaturschutzgesetz NRW geschützten Allee, zugleich gem. Landschaftsplan Hagen geschützter Landschaftsbestandteil, ist für dieses Vorhaben eine naturschutzfachliche Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz erforderlich. Ein entsprechender Antrag wird bei der unteren Naturschutzbehörde fristgerecht gestellt. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens wird auch die Eingriffsregelung gem. §§ 14 ff Bundesnaturschutzgesetz abgearbeitet.
Da im südlichen Bereich der Straße Herbecker Weg von der Einmündung der Hohenlimburger Str. kommend bis zum Herbecker Weg Nr. 30 die Straßenbeleuchtung auf der bergab linksverlaufenden Seite liegt, ist es notwendig ca. 10 Einzelleuchten auf die Seite des neuen Gehweges zu verlegen.
Die Bushaltestelle „Herbeck – Denkmal“ soll in dem Zuge sowohl stadteinwärts, als auch stadtauswärts barrierefrei ausgebaut werden.
Stadtauswärts wird die Bushaltestelle als Fahrbahnrandhaltestelle in den neu angelegten Gehweg integriert und mit taktilen Elementen barrierefrei ausgebaut. Das vorhandene Wartehaus wird durch ein neues Wartehaus ersetzt und durch ein Haltestellenschild mit statischer Fahrgastinformation und Mülleimer ergänzt.
Stadteinwärts ist im Bestand im Bereich des Haltestellenschildes eine Lücke in der „van-Eupen-Allee“ vorhanden. Auch hier soll der Ausbau der Bushaltestelle barrierefrei mit taktilen Elementen erfolgen und muss über Anrampung in den Straßenausbau und den Fahrbahnrand / Bankett eingebunden werden. Die Haltstelle erhält ebenfalls ein Wartehaus sowie ein Haltestellenschild mit statischer Fahrgastinformation und Mülleimer.
In beiden Fahrtrichtungen wird die Bushaltestelle in der Regellänge von 20,00 m ausgebaut.
Durch den geplanten Straßenausbau muss die Treppe zum Denkmal auf Höhe des Hauses Nr. 32 b nach hinten verlegt oder gänzlich neu angeordnet werden. Bei dem Denkmal handelt es sich jedoch um kein eingetragenes Bau- oder Bodendenkmal, somit sind nach aktuellem Kenntnisstand keine Belange der Denkmalpflege betroffen.
Die Straßenfläche Herbecker Weg verläuft größtenteils im Außenbereich und wurde bisher nicht als abrechenbare Erschließungsstraße angesehen.
Nach aktueller Beurteilung könnten für die Maßnahme allerdings Anliegerbeiträge anfallen. Eine abschließende Beurteilung kann erst zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht erfolgen.
Kosten
Die vorgeschätzten Baukosten incl. der Kosten für den WBH belaufen sich auf 1.394.000,- €. Hiervon entfallen auf den Gehweg und die Aufstellflächen an den Bushaltestellen 1.358.300 €. Für die Buswartehallen entstehen Anschaffungskosten in Höhe von 35.700 €.
Diese Summe soll in die Haushaltplanung ab 2024/2025 aufgenommen werden. Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit der Priorisierung aller neu angemeldeten Maßnahmen in diesem Doppelhaushalt.
Diese Vorlage enthält noch keine finanziellen Auswirkungen. Diese werden in der Vorlage für den förmlichen Baubeschluss dargestellt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Ausbau der Bushaltestelle und Straßenquerungen barrierefrei.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | positive Auswirkungen (+) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)
Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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