Beschlussvorlage - 0618/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr.4/63 (90) Bathey Süd inklusive seiner Änderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeitltigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4/63 (90) liegt im Stadtbezirk Nord, in der Gemarkung Boele. Die Teilaufhebung bezieht sich auf die Flur 3, teilweise Flurstück 519, 520, 541, 542 und 566.

 

Das Plangebiet umfasst ca. 0,4 ha.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1.000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt wird die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Bebauungsplan Nr. 4/63 (90) Bathey Süd wird inklusive seiner Änderungen in einem Teilbereich aufgehoben. Die Teilaufhebung bezieht sich auf den Bereich der durch den Bebauungsplan Nr. 2/23 (713) Fachmarktzeile Bathey gemäß § 9 Abs. 2a BauGB überplant wird. Ziel und Zweck dieser Teilaufhebung ist den Zustand nach § 34 BauGB herzustellen und im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 2/23 zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 zulässigen baulichen Nutzungen zuzulassen oder nicht zuzulassen. 

 

 

Begründung

 

Anlass und Vorlauf des Verfahrens

 

Der Sonderstandort Fachmarktzentrum Bathey liegt in siedlungsstrukturell nicht-integrierter Lage im Gewerbegebiet Bathey.

 

Dort ist u. a. der Verbrauchermarkt Edeka/ Marktkauf (ehem. Real) angesiedelt. Diesem wird eine Magnetfunktion zugesprochen, die durch einen dm Drogeriemarkt und zahlreiche Konzessionäre (u.a. Bäcker, Kiosk, Apotheke, Blumen, Optiker) ergänzt wird und damit ein umfassendes Grundversorgungsangebot bietet. Im Umfeld des Verbrauchermarkt-Standortes sind weitere Fachmärkte (u.a. Nonfood-Discounter, Schuhe, Matratzen, Baustoffe und Malerbedarf) ansässig.

 

Perspektivisch soll zum Schutz der Zentralen Versorgungsbereiche, im speziellen des Nebenzentrums Boele, an diesem Standort kein weiterer Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten zugelassen werden. Es gilt jedoch Bestandsschutz.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Ziel und Zweck der Teilaufhebung ist der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche, hier des Nebenzentrums Boele. In dem Einzelhandelskonzept der Stadt Hagen (Neubearbeitung 2022/ 2023) wird für den Bereich des Sonderstandortes Fachmarktzentrum Bathey ein dringender Handlungsbedarf ausgesprochen, da die jetzige planungsrechtliche Grundlage nicht ausreichend ist, um den Einzelhandel wirksam zu steuern.

 

Um den Bereich des Verbrauchermarktes zu sichern, wird der Bebauungsplan (Nr. 1/23) aufgestellt (siehe Vorlage 619/2023). In diesem Bebauungsplan wird zum einen der Bestand (Edeka/ Marktkauf) gesichert und zum anderen werden kleine Veränderungen in der Verkaufsfläche und Sortimentsstruktur vorgenommen. Der Bereich nördlich der Kabeler Straße wird ebenfalls durch einen neuen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert. In diesem Bereich wird der Bebauungsplan (Nr. 2/23) nach § 9 Abs. 2a BauGB zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche aufgestellt (siehe Vorlage 620/2023). Da dieser Bereich zum Teil durch den Bebauungsplan Nr. 4/63 Bathey Süd abgedeckt wird, wird dieser in Teilen aufgehoben.

 

Gegenwärtiger Zustand der Fläche

 

Der Bereich der Teilaufhebung umfasst in Teilen die Fachmärkte nördlich der Kabeler Straße. Dort sind die Fachmärkte Action, Matratzen Concord, Geller und Credo angesiedelt.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Arnsberg (Teilabschnitt Oberbereich Bochum Hagen) sowie der Entwurf des Regionalplans Ruhr stellen die Fläche als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) dar.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Hagen setzt für den Teilbereich eine gewerbliche Fläche fest.

 

Der Bebauungsplan Nr. 4/63 Bathey Süd setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Durch die 4. Änderung wurde auf die Baunutzungsverordnung von 1990 umgestellt. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind dadurch ausgeschlossen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die Teilaufhebung eines Bebauungsplanes in einem bereits vollständig bebauten Bereich. Durch die Aufhebung ergeben sich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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13.09.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.09.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.09.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen