Beschlussvorlage - 0558/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) Herrn Matthias Gebehenne als stellvertretendes Mitglied des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. in den Naturschutzbeirat der Stadt Hagen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt.

 

 

Begründung

 

Der mit Beschluss des Rates vom 15.11.2020 in den Naturschutzbeirat Hagen gewählte stellvertretende Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V., Herr Dr. Jörg Hagemeyer, hat seinen Sitz niedergelegt. Zur Neubesetzung des vakanten Sitzes im Naturschutzbeirat hat die Verwaltung gemäß § 70 LNatSchG NRW den Landesverband darum gebeten, entsprechende Personen für die Wahl der Nachfolge von Herrn Dr. Hagemeyer zu benennen.

 

Seitens des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. sind gemäß 2 DVOLNatSchG Herr Matthias Gebehenne und Herr Burkhard Neuhaus für den Sitz des stellvertretenden Mitglieds zur Wahl gestellt. Die Präferenz für die Wahl des stellvertretenden Mitglieds liegt aus Sicht des Landesverbandes bei Herrn Gebehenne.

 

Herr Gebehenne zeichnet sich durch eine hervorragende Ortskenntnis aus und bekleidet mehrere Ämter. Er ist 1. Vorsitzender des Sportfischerei-Vereins Hagen, Herdecke und Umgegend e. V., Obmann der Fischereiaufseher in Hagen, 2. Vorsitzender des Landesverbandes Westfälischer Angelfischer e. V. und Beisitzer im Präsidium des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.

 

Gemäß § 70 (5) LNatSchG NRW sollen in die Beiräte nur Personen bestellt oder gewählt werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Naturschutzbehörde haben. Beide vorgeschlagenen Kandidaten haben keinen Wohnsitz  in Hagen.

 

Aufgrund der Qualifikation und Ortskenntnis von Herrn Gebehenne empfiehlt die Verwaltung, in diesem Falle die vom Gesetzgeber eingeräumte eingeschränkte Möglichkeit zu nutzen und von der Vorschrift des § 70 (5) LNatSchG NRW abzuweichen. Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorschlag des Verbandes zu folgen und Herrn Matthias Gebehenne als stellvertretendes Mitglied des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V. zu wählen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Dr. André Erpenbach

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Beigeordneter

 

 

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Beschlüsse

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21.09.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen