Beschlussvorlage - 0646/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss stimmt der Auszahlung der Zuwendung in Höhe von 9.860,00 € gem. dem beiliegenden Antrag des Vereins TSV Dahl 1878 e. V. für das Haushaltsjahr 2023 zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Entfällt

 

 

Begründung

Im lfd. Haushaltsjahr steht ein Betrag von 75.000 € aus der Sportpauschale als

Zuwendung zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen

Sportanlagen zur Verfügung.

r 2023 hat der Verein TSV Dahl 1878 e. V.  r den Umbau und die Erweiterung der Toilettenanlage im Vereinsgebäude einen Betrag in Höhe von 9.860,00 € gem. Pkt. 5.2 der gültigen Richtlinie als Zuschuss zu den Gesamtkosten der Maßnahme beantragt.

Entsprechende Angebote und Kostenschätzungen liegen der Verwaltung vor.

 

Die Verwaltung weist erneut darauf hin, dass nach § 82 GO NRW die Vergabe von

freiwilligen Zuschüssen aus der Sportpauschale nach den damaligen Erläuterungen

der Bezirksregierung nur zulässig ist, wenn diese Gelder nicht für eigene Maßnahmen der Gemeinde benötigt werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass

unterjährig auch im Falle einer Betriebsstörung keine zusätzlichen Gelder außerhalb

der Sportpauschale für solche Maßnahmen bereitgestellt werden können, die ohne

Vereinsförderung hätten aus der Sportpauschale beglichen werden können.

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

 

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten- und Förderung

Finanzstelle:

5.000240

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse an Vereine

Finanzposition:

781800

Bezeichnung:

Auszahlungen an übrige Bereiche

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

Gesamt

2023

2024

2025

2026

2027

Auszahlung (+)

781800

9.860 €

9.860 €

 

 

 

 

Eigenanteil

9.860 €

9.860 €

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Sportpauschale und ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die genannte Investitionsmaßnahme an der vereinseigenen Sportstätte in Höhe von 9.860 € stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist.

Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 15 Jahren abzugrenzen, da es sich bei den

durchzuführenden Investitionen um Modernisierungsmaßnahmen handelt, die gemäß Richtlinie

über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an

vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig sind.

Die jährlichen Abgrenzungen betragen 657 € und führen in dieser Höhe zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung.

 

Passiva:

Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, sind auf der Passivseite der Bilanz

entsprechende passive Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen.

Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der

Aufwendungen auf der Aktivseite (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und führen in gleicher Höhe zu Erträgen in der Ergebnisrechnung.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

657 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

657 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-657 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.09.2023 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen