Berichtsvorlage - 0700/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

  1. Controlling- und HSK-Bericht zum Stand des II. Quartals 2023

 

1.1    Prognose Ergebnishaushalt 2023 zum Stand des II. Quartals

 

Der Prognosebericht zum II. Quartal beinhaltet als Vergleichsbasis den verabschiedeten Haushaltsansatz mit einem positiven Ergebnis von 0,49 Mio. €. Der aktuell vorliegende Prognosebericht zum II. Quartal weist ein leicht verbessertes Ergebnis mit 0,86 Mio. € aus. Trotz sich abzeichnender Mehrbelastungen für das lfd. Jahr, kann dieses Ergebnis erreicht werden, da es insbesondere durch Einmaleffekte auf der Ertragsseite gestützt wird. Hier sind vor allem der Gewerbesteueranstieg und die Schlüssel- und allgemeinen Zuweisungen vom Land zu nennen. Deutlich wird aber auch, dass das positive Ergebnis nur durch die Inanspruchnahme der Bilanzierungshilfe erzielt werden kann. Neben dem Wegfall der o. g. positiven Einmaleffekte kann hierauf zukünftig allerdings nicht mehr zurückgegriffen werden. Die sich daraus ergebende Verschärfung der Ergebnissituation zeigt sich unmittelbar in der aktuellen Haushaltsplanung 2024/2025 (siehe Pkt. 4). Weitere Details zur Prognose können dem in der Anlage I beigefügten Controlling-Bericht entnommen werden.

 

1.2    Haushaltssicherungskonzept 2023 zum Stand des II. Quartals

 

Das Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Jahr 2023 umfasst 18 Konsolidierungsmaßnahmen mit einer Gesamteinsparung von 7,07 Mio. €. Im HSK-Controllingbericht zum II. Quartal wird eine Gesamtkonsolidierung von nur 3,84 Mio. € zum Jahresende prognostiziert. Dies entspricht einer Abweichung von Prognose zum Plan von rd. 46 %, welche vor allem durch die Personalaufwendungen hervorgerufen wird, da der Erfüllungsgrad der Maßnahme erst im Laufe des Jahres abgesehen werden kann. Die Details können der Anlage II entnommen werden.

 

  1. Gewerbesteuerentwicklung (Stand August 2023)

 

Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den ersten Änderungslauf auf knapp 103 Mio. €. Mittlerweile liegt das Anordnungssoll bei rund 132 Mio. € (Stand 23.08.2023). Die Vorab-Buchungen für das Haushaltsjahr 2024, die in den wenigen Fällen mit abweichendem Wirtschaftsjahr schon im Kalenderjahr 2023 entstehen, liegen derzeit bei gut 5 Mio. €. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz 2023 erreicht wird.

 

 

 

 

  1. Schuldenstand/Zinsen

 

3.1    Schuldenstand

 

 

 

 

22.08.2023

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

858.800.000 €

871.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

4.762.490 €

5.082.149 €

Liquiditätskredite gesamt

863.562.490 €

873.882.149 €

 

 

 

Investitionskredite

37.451.894 €

43.361.505 €

rderkredite

4.131.170 €

4.443.090 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

17.820.001 €

18.959.502 €

Investitionskredite gesamt

59.403.065 €

66.764.097 €

 

3.2    Marktumfeld Zinsen

 

Die Weltwirtschaft entwickelte sich insgesamt stabiler als erwartet, jedoch in verschiedenen Regionen und Ländern teils sehr unterschiedlich. Während die US-Wirtschaft vergleichsweise stark ist, verläuft die Entwicklung in China schwächer als erwartet. Auch in Europa ist das Bild heterogen, die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat zuletzt stagniert.

 

Die Bekämpfung der Inflation durch die Notenbanken dürfte bald ihren Höhenpunkt erreicht haben. In den USA sank die Inflation zuletzt auf 3,2 % und damit nahe des 2 %-Ziels. Eine weitere Zinserhöhung durch die US-Notenbank wurde zwar nicht ausgeschlossen, scheint aber eher unwahrscheinlich. In Europa lag die Inflation im Juli noch bei 5,3 %. Steigende Löhne und höhere Dienstleistungspreise dürften weiter für Aufwärtsdruck sorgen. Schlechte Konjunkturdaten könnten allerdings Argumente für eine Zinspause bieten.

 

Die EZB-Zinserhöhungen haben zu einem weiteren Anstieg der Geldmarktzinsen geführt. Während der 1-Monats Euribor aktuell bei rd. 3,64 % liegt, spiegelt sich im 3-Monats-Euribor (rd. 3,83 %) die Erwartung einer weiteren Zinserhöhung wider. Mit einer ersten Senkung der Leitzinsen wird in 2024 gerechnet. Die Kapitalmarktzinsen verliefen, getrieben von verschiedenen Markt- und Notenbankdaten, sehr volatil mit diversen Auf- und Abwärtsbewegungen in einem Band von rd. 2,93 % bis rd. 3,28 %. Für die nächsten zwölf Monate wird tendenziell mit einem leicht fallenden Zinsniveau gerechnet.

 

Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

13.04.2023

18.05.2023

22.08.2023

 STR (Tagesgeld)

2,899 (-0,500)

     3,153 (-0,500)

  3,655 (-0,082)

  3 Monats-Euribor

       3,177 (-0,448)

     3,383 (-0,368)             

   3,808  (0,453)             

12 Monats-Euribor

3,718 (-0,014)

     3,858  (0,313)

   4,106  (1,344)

  3 Jahre Swapsatz

3,277  (1,074)

     3,292  (1,201)

   3,566  (1,791)

  5 Jahre Swapsatz

3,098  (1,297)

     3,092  (1,442)

   3,353  (1,878)

10 Jahre Swapsatz

       3,016  (1,548)

     3,040  (1,759)

   3,258  (2,080)

 

  1. Haushaltsplanung 2024/2025 (Stand Mitte August 2023)

 

Mit dem Abschluss der Mittelanmeldung für den Doppelhaushalt 2024/2025 zeichnete sich als Folge u. a. der Inflation, der Lieferverzögerungen und der Tarifabschlüsse eine massive Verschlechterung in der Ergebnisrechnung ab. Zudem wird die Bilanzierungshilfe nach dem NKF-CUIG zukünftig nicht mehr ermöglicht. Die Abweichungen gegenüber der Fortschreibung verfehlen in beiden Haushaltsjahren mehr als deutlich die entsprechenden Referenzwerte.

 

Durch die Gespräche in der Verwaltung konnte das Defizit schon geschmälert werden, allerdings sind noch einige Gespräche offen, sodass zum aktuellen Zeitpunkt noch keine konkreteren Zahlen bekannt sind. Zudem sind auch die Orientierungsdaten des Landes und die Arbeitskreisrechnung zum GFG erst kurz vor Redaktionsschluss eingetroffen, so dass eine endgültige Tendenz der Einbringungsdaten derzeit noch nicht feststeht.

 

 Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen