Beschlussvorlage - 0629/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung einer Öffentlichen Ausschreibung für die Beschaffung von Regalen für die Ausstattung der Kellerräume des Rathauses II, Berliner Platz 22, 58095 Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Sitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Als Folge der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurden unzählige Regale im Keller des Rathauses II zerstört, die für die Aufbewahrung von Altakten genutzt wurden.

 

Zwischenzeitlich wurden die Kellerräume getrocknet und für die Nutzung hergerichtet. Noch nutzbare Regale aus Altbeständen wurden bereits aufgebaut und erste Akten eingeräumt. Als Ersatz für die zerstörten Regale sind jedoch noch neue Regalsysteme anzuschaffen.

 

Eine Bedarfsabfrage der betroffenen Ämter und Fachbereiche hat ergeben, dass ca. 1.515 Regalmeter für Aktenordner und ca. 1.280 Regalmeter für Pendelhefter benötigt werden. Für das Amt für Geoinformation und Liegenschaftskataster (FB62)ssen zusätzlich Aufbewahrungsboxen für Kartenmaterial angeschafft werden.

 

Die erwarteten Gesamtkosten für die Neubeschaffung der Regale und der Aufbewahrungsboxen belaufen sich auf ca. 116.000 . Schäden an städtischem Inventar, die durch die Hochwasserkatastrophe 2021 entstanden und nicht im Wiederaufbauplan der Stadt Hagen enthalten sind, können im Zuge eines Änderungsantrages zum Wiederaufbauplan nachträglich angemeldet werden. Der Änderungsantrag kann allerdings frühestens Mitte 2024 gestellt werden.

 

Mit der Schadensbeseitigung kann dennoch sofort begonnen und notwendige Aufträge erteilt werden. Es erfolgt eine 100-%-Refinanzierung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW.

 

Entsprechend der vorgenannten Erläuterungen bittet die Verwaltung um den Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung.

 

Die geschätzten Kosten für den Regalaufbau (ca. 26.500 ) und die Wiedereinräumung der Akten (ca. 19.000 ) belaufen sich auf insgesamt ca. 45.500 . Auch diese Kosten werden zu 100 % refinanziert über die Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

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Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Ersatzbeschaffung Regale nach der Flutkatastrophe

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Auftrag:

1111441021

Bezeichnung:

HW Internes Organisationsmanagement

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

529100

Bezeichnung:

Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen Fachämter

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

19.000

 

Aufwand (+)

529100

 

 

 

19.000

 

Eigenanteil

 

 

 

 

0

 

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1114

Bezeichnung:

Personal- und Organisationsmanagement

Finanzstelle:

5.000855

Bezeichnung:

Archivräume Rathaus II

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen über 800€

 

Finanzposition

 

Gesamt

2020

2021

2022

2023

2024

Einzahlung (-)

 

-142.500

 

 

 

-142.500

 

Auszahlung (+)

 

142.500

 

 

 

142.500

 

Eigenanteil

0

 

 

 

0

 

 

Es erfolgt eine 100 %-Refinanzierung über die Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Aktiva:

Die Ausgaben in Höhe von 142.500 €r die Ausstattung der Kellerräume mit Regalen, sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 9.500 €, welche einen Aufwand in der Ergebnisrechnung darstellt.

 

Passiva:

Da die Finanzierung zu 100 % aus Landesmitteln (Wiederaufbauhilfe) erfolgt, ist in Höhe von 142.500 € ein Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz zu bilden.

Die ertragswirksame Auflösung erfolgt analog zur Abschreibung. Dadurch entstehen Erträge in Höhe von 9.500 € in der Ergebnisrechnung.

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

9.500€

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

9.500€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-9.500€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0€

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i.V. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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07.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen