Beschlussvorlage - 0555/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem Geonetzwerk.metropoleRuhr zur Beauftragung einer regionalen Straßenbefahrung zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Metropole Ruhr umfasst elf kreisfreie Städte und vier Kreise in Nordrhein-Westfalen. Diese haben zusammen mehr als 5 Millionen Einwohner auf einer Fläche von 4.400 km² und bilden somit den größten Ballungsraum Deutschlands.

 

Das Geonetzwerk.metropoleRuhr, das sich aus Vertretern der Vermessungs- und Katasterämter bzw. Ämter für Geoinformation der Metropole Ruhr sowie dem Referat 9 „Geoinformation und Raumbeobachtung“ des Regionalverband Ruhr (RVR) zusammensetzt, plant in Zukunft regelmäßig regionale kommunale Straßenbefahrungen durchzuführen. Ziel ist es, dass sich die Stadt Hagen, als Teil des Geonetzwerk.metropoleRuhr hieran beteiligt. In diesem Zuge werden im Hagener Stadtgebiet ca. 700 km kommunaler Straßen befahren.

 

Im Rahmen der Straßenbefahrung werden 360°-Straßenpanoramabilder, Punktwolken durch LIDAR-Aufnahmen sowie Straßen-Orthofotos erfasst. Die erfassten Daten können über einen gemeinsamen Viewer eingesehen werden, der vom RVR gehostet wird. Zudem wird eine offene Schnittstelle (API) bereitgestellt, welche die Integration der Daten in externe Systeme und Plattformen sicherstellt.

Durch eine regional einheitliche Erfassung und Bereitstellung der Befahrungsdaten wird ein nachhaltiger und ressourcenschonender Beitrag zur digitalen Transformation in Hagen und der Region geleistet.

 

Auf Basis der geschaffenen Datengrundlage können aus der Ferne Bürgeranfragen bearbeitet werden, virtuelle Kontrollen der Infrastruktur durchgeführt werden oder Entscheidungen getroffen werden, die in vielen Fällen sonst nur durch Begehungen oder Vermessungen vor Ort möglich wären. Dadurch werden Effizienzpotenziale hinsichtlich zeitlicher und personeller Ressourcen erschlossen. Zudem wird durch die Einsparung von Dienstfahrten zum Klimaschutz beigetragen.

Darüber hinaus können die Daten für weitere Auswertungen herangezogen werden. Denkbar sind u. a.:

  • Erstellung eines Straßenschilderkatasters
  • Extraktion der Bruchkanten (Hochborde) im Straßenraum
  • Verwendung der LIDAR-Daten zur Verbesserung der Datengrundlage zur Erstellung einer Starkregengefahrenkarte und zur Simulation von oberflächlichem Wasserablauf beim WBH
  • Auswertung der Radwegeflächen für den Aufbau eines Radwegekatasters zur Radverkehrsplanung

 

Damit die Stadt Hagen an dem geplanten Projekt partizipieren kann, wird ein Kooperationsvertrag mit den Partnern der Geonetzwerk.metropoleRuhr unterschrieben. Anschließend wird der Auftrag für die Ausführung der Straßenbefahrung durch den RVR ausgeschrieben. Der RVR stellt die Daten für die beteiligten Kommunen zur Verfügung und stellt die Kosten nach einem im Kooperationsvertrag festgelegten Schlüssel in Rechnung, dabei trägt der RVR einen Anteil von 20% der Befahrungs- und Betriebskosten. Die verbleibenden 80% der Befahrungs- und Betriebskosten werden nach den jeweiligen tatsächlich befahrenen Straßenkilometern anteilig mit der jeweiligen Mitgliedskörperschaft abgerechnet und finanziert. Nach aktueller Kostenkalkulation fallen für die Stadt Hagen Kosten in Höhe von 100.000,00 € an. Durch eine einheitliche und zentrale Ausschreibung wirken die Mitglieder auf einheitliche Datenstrukturen und transparente Workflows (Datenintegration) hin, um vollumfängliche Datensouveränität zu erlangen, bei gleichzeitiger (Arbeits-)Entlastung der kommunalen Verwaltungen.

 

Die voraussichtlichen Kosten sind durch den Fachbereich 15 für den Haushalt 2024/2025 in den aktuell laufenden Haushaltsplanungen angemeldet. Dem zu berücksichtigenden Aufwand stehen Erträge für die Nutzung der Daten, derzeit durch WBH, gegenüber. Perspektivisch ist eine Erhöhung der Ertragsposition möglich, sofern weitere Konzerntöchter einen Bedarf an den vorgehaltenen Daten signalisieren.

 

Die Finanzierungr 2024 ist in der mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt. Dieser Beschluss führt zu Mehraufwendungen i. H. v. 100.000,00 €, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch entsprechende Minderaufwendungen oder Mehrerträge zu kompensieren sind. Insofern steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen des folgenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

Durch die geschaffene Datengrundlage im Rahmen der regionalen Straßenbefahrung, werden Dienstfahrten eingespart, da Vor-Ort-Termine teilweise nicht mehr notwendig sind. Durch den Wegfall von Dienstfahrten wird eine Reduzierung der CO2-Emissionen erreicht, die sich positiv auf den Klimaschutz auswirkt.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Kooperationsvereinbarung mit dem Geonetzwerk.metropoleRuhr

 

 

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

IT und Zentrale Dienste

Kostenstelle:

715029

Bezeichnung:

Smart City

 

529118

Bezeichnung:

Aufw. Dienstleistung Betriebsleistung FB 15

 

 

Kostenart

2020

2021

2022

2023

2024

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

529118

 

 

 

 

100.000€

Eigenanteil

 

 

 

 

 

100.000€

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die Finanzierung ist in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtig und wird dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Finanzierung r 2024 ist in der Mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht berücksichtigt. Dieser Beschluss führt zu Mehraufwendungen i. H. v. 100.000,00 €, die im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung durch entsprechende Minderaufwendungen oder Mehrerträge zu kompensieren sind. Insofern steht der Beschluss unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im Rahmen des folgenden Haushaltsplanaufstellungsverfahrens.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

i. V. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

29.08.2023 - Kommission für Organisation und Digitalisierung - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen