Berichtsvorlage - 0551/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bericht zur Einrichtung einer Stadtwache für den Stadtordnungsdienst wird zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sdtischen Ordnungsdienstes (SOD) sind aktuell in dem Verwaltungsgebäude in der Böhmerstr. 1 untergebracht. Hier befinden sich die Schreibarbeitsplätze der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die seit 2023 im Betrieb befindliche Leitstelle, die Umkleide- und Sozialräume sowie die Stellflächen für die zugewiesenen Dienstwagen im Hinterhof zu dem Dienstgebäude, nahezu unbemerkt von den Bürgerinnen und Bürgern.

 

Es ist beabsichtigt, diesen Teil der Ordnungsbehörde in den jetzigen Räumlichkeiten der Verbraucherzentrale im Volkspark unterzubringen. Es wird eine Anlaufstelle für notsuchende BürgerInnen entstehen, die aber auch allgemeine Anliegen vorbringen können (Sauberkeit, Sicherheit, Lärm, etc.), unabhängig vom Standort Böhmerstre. 

 

Die Wahrnehmung darf in diesem Zusammenhang nicht unterschätzt werden. Gegenstand der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist neben der objektiven Sicherheit immer auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen in einer Stadt. Dieses lässt sich durch das bloße Vorhandensein einer Stadtwache in der erwähnten, exponierten Lage unmittelbar positiv beeinflussen.

 

Aber auch der Zugang zu den Leistungen wird durch die Einrichtung einer Stadtwache neben der telefonischen und postalischen Erreichbarkeit um eine weitere Kontaktmöglichkeit, hier die persönliche Vorsprache in den Räumlichkeiten des Stadtordnungsdienstes in einer neuen Stadtwache in einem der belebtesten Bereiche des Hagener Stadtgebietes, ausgeweitet.

 

Neben den Schreibarbeitsplätzen der Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sollen auch die Leitstelle, die Teamleitung SOD sowie die Sozialräume in den neuen Standort umziehen.

 

Vor allem durch den Umzug der Leitstelle ist eine persönliche Erreichbarkeit des Stadtordnungsdienstes von Montag bis Samstag in der Zeit von 08.00 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09.00 17.00 Uhr gegeben. Dies würde auch für jegliche Art von Veranstaltungen gelten, derer unterjährig eine Vielzahl im Hagener Innenstadtbereich stattfindet und die regelmäßig erhöhten Anforderungen an die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt.

 

Die Liegenschaft Hohenzollernstr. 8 („Volksparkpavillon“) befindet sich in städtischem Besitz und ist zurzeit an die Verbraucherzentrale NRW e. V. (VBZ) vermietet, die dort Beratungen für Bürgerinnen und Bürger aus dem Großraum Hagen anbietet. Städtische Flächen sind jedoch ein äerst knappes Gut. Der erhöhte Bedarf an zusätzlichen Flächen in vielen Bereichen der Verwaltung, bedingt u. a. durch Neueinstellungen und Aufgabenausweitungen, führt dazu, die Belegung  städtischer Flächen durch externe Nutzer einer kritischen Prüfung zu unterziehen, um die Anmietung neuer Flächen für städtische Bedarfe möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

 

Aus Sicht des städtischen Flächenmanagements im Fachbereich Personal und Organisation (FB 11) eignet sich die Liegenschaft Volksparkpavillion äerst gut für die Zwecke des SOD, sowohl was die Lage des Objektes angeht, als auch die Nutzfläche des Gebäudes und der Zuschnitt der Räumlichkeiten. Insofern ist es aus Sicht des FB 11 angezeigt, den Mietvertrag mit der Verbraucherzentrale NRW e. V. für den Standort Hohenzollernstr. 8 zu kündigen und die Liegenschaft wieder einer städtischen Nutzung zuzuführen.

 

Aufgrund des Vertrages zwischen der Stadt Hagen und der VBZ, der auf Grundlage des Ratsbeschlusses 0202/2019 geschlossen wurde, soll diese weiterhin in einer städtischen Liegenschaft untergebracht werden. Der FB 11 hat hierfür die Fläche im Erdgeschoss des Rathauses an der Volme (Rathaus I, Bauteil A) als besonders geeignet identifiziert. Sowohl der Flächenzuschnitt als auch die prominente Lage in direkter Nähe zu den städtischen Angeboten passen auf die Bedarfe der VBZ. Erste Kontakte zu den Akteuren der VBZ ergaben ein positives Votum für einen Umzug in den Bauteil A des Rathauses.

 

Diese Fläche im Bauteil A ist zurzeit an den Verein zur Förderung des Ehrenamtes und des bürgerschaftlichen Engagements in Hagen e. V. („Freiwilligenzentrale“ FWZ) vermietet. Damit die VBZ umziehen kann, muss der Mietvertrag mit der FWZ mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2024 gekündigt werden. Auch hier ist der FB 11 mit der FWZ in Kontakt getreten und hat entsprechende, adäquate Alternativangebote (Räume im neuen VolmeForum der VolmeGalerie, Stadtteilhaus Vorhalle) gemacht, die letztendlich von der FWZ nicht angenommen wurden.

 

Die VBZ hat eine weitaus höhere Besucherfrequentierung und viel längere Öffnungszeiten, als es die FWZ hat. Daher ergibt es aus Sicht des FB 11 mehr Sinn, die VBZ in die Räumlichkeiten im Bauteil A ziehen zu lassen, als die FWZ nicht umzuziehen und der VBZ zu kündigen. Darüber hinaus lassen sich mit einem Umzug der VBZ ins Rathaus Synergieeffekte mit dem dann neu geöffneten VolmeForum (mit Bürgeramt, Gewerbestelle etc.) erzielen, da viele Kunden die VBZ mit Anliegen aufsuchen, die eigentlich in städtische Verantwortlichkeiten fallen. Diese Kunden können dann im Sinne eines bürgernahen Angebotes an das gegenüber liegende VolmeForum verwiesen werden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

31.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

Erweitern

07.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen