Beschlussvorlage - 0572/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Mitte-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)

die Widmung der Straße

 

Frommannweg

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke

Gemarkung Boele, Flur 20, Flurstücke 416, 425, 504, 502, 501 und 500 (Straße) sowie das Flurstück 411 (Fuß- und Radweg).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen, Fuß- und Radwege) zugeordnet.

 

Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Die Widmung des im Plan schraffiert markierten Bereiches ist auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

Kurzfassung:

Die Straße "Frommannweg" wurde in dem genannten Bereich auf Grund des ErschließungsvertragsTurmstraße/Auf der Heide“ ausgebaut.

Nach bereits erfolgter Übernahme durch die Stadt soll die Straße nunmehr förmlich gewidmet werden.

 

Begründung:

Die Herstellung der Stre "Frommannweg" erfolgte auf Grund des ErschließungsvertragsTurmstraße/Auf der Heide". Die Übernahme erfolgte am 01.08.2018.

 

Voraussetzung für eine Widmung ist gem. § 6 Abs. 5 StrWG NW, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der zu widmenden Fläche ist bzw. der Eigentümer der Widmung zustimmt.

Da die Verkehrsfläche vollständig im Eigentum der Stadt steht, liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor.

 

Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 4/01 (531) als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW gewidmet werden.

Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NRW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.

Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW der Stadt Hagen.

 

Anlage:

Übersichtsplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

 

gez. Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen