Beschlussvorlage - 0570/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße Heugarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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23.08.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/ SGV NRW 91)
die Widmung der Straße
Heugarten
Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke
Gemarkung Fley, Flur 4, Flurstücke 565 und 566.
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG (Anliegerstraßen) zugeordnet.
Die Verkehrsfläche ist in dem Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig markiert dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Kurzfassung:
Die Straße "Heugarten" wurde in dem genannten Bereich auf Grund der Bauvereinbarung "Schmittewinkel" ausgebaut.
Nach bereits erfolgter Übernahme durch die Stadt soll die Straße nunmehr förmlich gewidmet werden.
Begründung:
Die Herstellung der Straße "Heugarten" erfolgte auf Grund der Bauvereinbarung "Schmittewinkel". Die Übernahme erfolgte 12.05.2021.
Voraussetzung für eine Widmung ist gem. § 6 Abs. 5 StrWG NW, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer der zu widmenden Fläche ist bzw. der Eigentümer der Widmung zustimmt.
Da die Verkehrsfläche vollständig im Eigentum der Stadt steht, liegen die Voraussetzungen zur Widmung vor.
Die Straße ist im Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) als öffentliche Straße festgesetzt und soll nun nach § 6 Abs. 1 StrWG NRW gewidmet werden.
Durch die Widmung erhält die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße im Sinne des § 2 StrWG NRW und es wird damit der Allgemeinheit der Gemeingebrauch an der Straße, d.h. die Benutzung der Straße im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften, eröffnet.
Mit der Widmung obliegt die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW der Stadt Hagen.
Anlage:
Übersichtsplan
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
x | keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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