Beschlussvorlage - 0605/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Nord beschließt die von der Verwaltung erarbeiteten und im Plan dargestellten Standorte für Anlehnbügel.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Radverkehrskonzept der Stadt Hagen, beschlossen im Jahr 2019, führt in den Abschnitten 4.6 „Fahrradparken im zentralen Innenstadt- und Bahnhofsbereich“ und 5.2.1 „Generelle Zielsetzungen“ die Thematik der Abstellanlagen für Fahrräder auf. In Kapitel 8.1.1 wird dies in der Tabelle unter dem Buchstaben „P Erweiterung der Fahrradabstellanlagen“ konkretisiert.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat die Stadt Hagen im Jahr 2021 einen Förderantrag für 92 Fahrradanlehnbügel im Stadtgebiet gestellt und genehmigt bekommen. Im Bezirk Nord sollen insgesamt 26 dieser Anlehnbügel installiert werden.

 

 

Begründung

Fahrradanlehnbügel sind ein essentieller Baustein in der Infrastruktur zur Förderung des Radverkehrs. Anlehnbügel sind an hoch frequentierten Bereichen, wie in Parks, öffentlichen Gebäuden, an Haltestellen des ÖPNV und SPNV oder im Bereich des Einzelhandels so zu installieren, dass die Orte schnell und einfach zu erreichen sind.

Dabei gilt es zu beachten, dass die Hemmschwelle, das Fahrrad zur Erreichung eines Ziels zu nutzen, deutlich niedriger ist, wenn im unmittelbaren Umfeld eine adäquate Möglichkeit zum Abstellen des Fahrrads vorhanden ist. Demnach werden Abstellanlagen möglichst nah am Ziel installiert, um auch die Hemmschwelle gering zu halten und den Radverkehr zu fördern.

 

Abstellanlagen sind in Ihrer Nutzbarkeit, Handhabung, der gestalterischen Kompatibilität sowie der Preisgestaltung sinnvoll auszuwählen. In frequentierten Bereichen, in denen das Fahrrad für einige Minuten bis zu mehreren Stunden abgestellt wird, eignet sich ein Anlehnbügel als ideale Abstellanlage, die sich in den öffentlichen Raum platzsparend einfügt. Zur Gewährleistung der Nutzbarkeit wird sich für ein Flachstahl-Modell entschieden, welches über einen Querholm verfügt, sodass möglichst jede Art von Fahrrad sicher angeschlossen werden kann. Diese Kriterien erfüllt der Anlehnbügel „UTAH“ der Firma Ziegler, der bereits im Innenstadtbereich installiert wurde. Um eine Stringenz in der Nutzbarkeit sowie gestalterischen Kompatibilität zu schaffen, wird sich auf ein solches oder ähnliches Modell des genannten oder eines anderen Herstellers bezogen. Die Anlehnbügel sollen in der Farbe DB 703 (dunkelgrau/anthrazit) lackiert werden, um den Vandalismus möglichst einzudämmen, da gerade hellere Farbtöne deutlich an- und auffälliger sind. Des Weiteren fügt sich ein Anlehnbügel in dieser Lackierung in das bestehende Stadtbild ein.

 

In der nachfolgenden Abbildung ist eine Prinzipskizze eines Anlehnbügels zu finden. Die Aufstellung der Bügel erfolgt in einem Abstand von mind. 1,20m, wo möglich 1,40m, um auch Lastenrädern ausreichend Platz zu bieten und darüber hinaus eine komfortable doppelseitige Nutzung eines einzelnen Bügels zu ermöglichen. Bei der Angabe der Maße handelt es sich um Richtwerte, welche bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen sind. Die angegebenen Maße orientieren sich an den vorgeschriebenen Maßen der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), der Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR), sowie Leitfäden bzw. technischen Richtlinien des ADFC, der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen und der Arbeitsgemeinschaft fußnger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Weitere Angaben macht die neue Planungshilfe für Abstellanlagen von Lastenfahrrädern im öffentlichen Raum (Abstellanlagen für Lastenfahrräder in Nachbarschaften [ALADIN]), welche hier ebenfalls Anwendung findet.


Abb. 1: Prinzipskizze für Anlehnbügel zur doppelseitigen Nutzung sowie der Nutzung durch Lastenräder

 

Standortauswahl

Die Auswahl der Standorte erfolgt nicht zuletzt unter Beachtung von Wünschen der einzelnen Bezirksvertretungen sowie aus der Bevölkerung. Aufgrund der Anmerkungen können für den Bereich rund um das Ortszentrum Vorhalle, den zentralen Bereich Boele sowie Helfe konkrete Standorte ausgewählt werden, welche jeweils mit Anlehnbügeln berücksichtigt werden können. 

 

Die konkreten Standorte sind in den Karten (siehe Anlagen) aufgeführt. Die exakte Ausrichtung der Anlehnbügel erfolgt vor Ort. Die Standorte wurden mit der Freiraum- und Grünordnungsplanung der Stadt Hagen, dem Marktmeister, dem Straßenbaulastträger, der Feuerwehr, der Bezirksvertretung sowie dem WBH abgestimmt.

 

Sofern es zu Standortanpassungen durch die BV kommt, muss ein Alternativstandort seitens der Verwaltung festgelegt werden. Der Alternativstandort kann sich auch außerhalb des Bezirks befinden.

 

 

Standorte von Anlehnbügel

Der nachfolgenden Aufstellung sind die konkreten Standorte der Anlehnbügel zu entnehmen.

 

Standort

Anzahl

Boele Markt

Im Nordosten des Parkplatzes

Neben der Stele des EDEKA

 

3

2

Amtshaus Boele

Vor dem Treppenabsatz

 

2

Vorhaller Str.

Vor der Statue am Spielplatz Vorhaller Str.

Vor der Sparkasse

An der Kreuzung Vorhaller Str. / Nöhstr.

Vor Floristika / nahe Bäckerei Kamp

Vor der Hausarztpraxis

 

2

2

2

3

2

Marktplatz Helfe

An den Bäumen vor der Kirchengemeinde

Vor dem neuen SB-Schalter der Sparkasse

Vor dem Kiosk in der Flucht der Apotheke

 

4

2

2

Gesamt:

26

 

Finanzierung

Der Mittelbedarf für die Anschaffung eines Fahrradanlehnbügels einschließlich des erforderlichen Einbaus liegt bei durchschnittlich 649,00 €. Hierbei werden die unterschiedlichen Einbausituationen an den 26 ausgewählten Standorten berücksichtigt (teilweise Herstellung einer Schottertragschicht oder der Einbau von Pflaster bzw. Randsteinen erforderlich). Die Gesamtkosten betragen somit 16.874,00 €.

Es liegt bereits eine Zuschussbewilligung des Landes für diese Maßnahme vor. Die Zuschussquote beträgt 95% der Herstellungskosten. Die bewilligten Mittel in Höhe von 16.030,00 € stehen für 2023 zur Auszahlung bereit, sodass eine Installation noch in diesem Jahr erfolgen soll. Nach der Beschlussfassung erfolgt die Ausschreibung durch den WBH, der schlussendlich die Installation der Bügel durchführt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Auftrag:

1541040

Bezeichnung:

Straßen

Kostenstelle:

56200

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

543140

Bezeichnung:

Erwerb GVG < 800 EUR

 

 

Kostenart

2022

2023

2024

2025

2026

Ertrag (-)

414100

 

16.030 €

 

 

 

Aufwand (+)

543140

 

16.874 €

 

 

 

Eigenanteil

 

 

844 €

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

 

i.V. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.08.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen