Beschlussvorlage - 0642/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Kostensteigerung für den Anbau von Schlafräumen für die U-3 Betreuung in der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Lars Glinka
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.09.2023
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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28.09.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Inhaltlich wird auf die Vorlage 0612/2021 verwiesen.
Die im Jahr 2022 beschlossene Anbaumaßnahme zur Schaffung von Schlafräumen in der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a ist aufgrund verschiedener Faktoren von
Mehrkosten betroffen. Um die Maßnahmen umsetzen zu können, sind weitere Mittel bereit zu stellen.
Begründung
Nach der Zustimmung zur Umsetzung der in der Vorlage 0612/2021 beschriebenen Maßnahme im Februar 2022 mit Gesamtkosten in Höhe von 225.000 €, wurde der Fachbereich Gebäudewirtschaft (65) mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt. In der Folge wurden durch 65 die Architekturleistungen vergeben, ein Bauantrag gestellt und die Ausschreibungen der Gewerke vorgenommen.
Zwischenzeitlich musste aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten, die zur Umsetzung der Maßnahme erforderlich sind, eine neue Kostenschätzung durch 65 erstellt werden. Die aktualisierte Kostenschätzung von 65 mit Datum vom 30.06.2023 zeigt nunmehr Kosten in Höhe von 333.000 € auf.
Die Kostensteigerung in Höhe von 108.000 € wird im Wesentlichen wie folgt begründet:
- Signifikante Preissteigerungen bei Materialien und Fertigungskosten
- Gestiegene Lohn- und Gehaltskosten sowie die Auslastung von Handwerkern und Nachunternehmern
- Erhöhung der Planungskosten durch höhere Material- und Fertigungskosten
- Bei der Erstellung der Kostenschätzung sind keine Fachplaner beteiligt. Das Brandschutzkonzept traf erst nach der ersten Kostenschätzung ein und führte zu kostenintensiveren Anpassungen:
- Höhere Anforderungen an Wände und Türen,
- Zusätzliche Außentür
- Änderung der Fenster in den Schlafräumen, wodurch zusätzlicher Sonnenschutz notwendig wurde
Aufgrund der bekannten unkalkulierbaren Preisentwicklungen am Markt kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Preisschwankungen, verbunden mit Mehrkosten, auftreten werden.
Eine Baugenehmigung wurde erst mit Datum zum Juli 2023 erteilt. Daher konnte auch kein früherer Baubeginn erreicht werden.
Für die Maßnahme wurden bereits Fördermittel das Bundes und des Landes NRW in Höhe von 148.500 € akquiriert. Der im Doppelhaushalt 2022/2023 eingeplante städtische Anteil beträgt bisher 76.500 € (225.000 € Gesamtkosten abzüglich Förderung in Höhe von 148.500 €). Dieser Anteil ist nunmehr um 108.000 € auf insgesamt 184.500 € zu erhöhen (333.000 € Gesamtkosten abzüglich Förderung in Höhe von 148.500 €), damit die Anbaumaßnahme durchgeführt werden kann.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Der Anbau wird ebenerdig ausgeführt, so dass der Zugang zu den neuen Räumen für die Kinder und ErzieherInnen Barrierefrei erfolgen kann.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | negative Auswirkungen (-) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Durch den Anbau erfolgt eine zusätzliche Oberflächenversiegelung des Grundstücks.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Für den Anbau von Schlafräumen an der Kindertageseinrichtung Wiesenstr. 7a entstehen Mehrkosten in Höhe von 108.000 €. |
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 3650 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Finanzstelle: | 5.000403 | Bezeichnung: | Bauliche Maßnahmen Kindertageseinrichtungen |
Finanzposition: | 681100 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen Bund/Land |
| 785100 | Bezeichnung: | Auszahlung für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Einzahlung (-) 681100 | -148.500 € | -51.975 € | -96.525 € |
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Auszahlung (+) 785100 | 333.000 € | 133.000 € | 200.000 € |
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Eigenanteil | 184.500 € | 81.025 € | 103.475 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
X | Die Finanzierung der in 2023 anfallenden Mehrkosten ist durch das vorhandene Budget für die baulichen Maßnahmen an Kitas sichergestellt. Der in 2024 benötigte Eigenanteil muss im Rahmen des Planungsprozesses für den Doppelhaushalt 2024/25 - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates eingeplant werden. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgaben in Höhe von 333.000 € für die Baumaßnahme Anbau Schlafräume stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Bei dieser Vergrößerung des Bestandsgebäudes (Anbau) um zwei zusammenhängende Schlafräume wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes nicht verlängert. Die Restnutzungsdauer beläuft sich auf 30 Jahre. Bei einer Restnutzungsdauer von 30 Jahren entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand von 11.100 €. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
Für den Anbau werden Fördermittel des Landes NRW in Höhe von 148.500 € herangezogen. Die restliche Finanzierung erfolgt aus dem Budget der Bildungspauschale. Die Fördermittel sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung jährlich mit einem Betrag in Höhe von 11.100 € ertragswirksam aufzulösen. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 11.100 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 11.100 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -11.100 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0,00 € |
- Steuerliche Auswirkungen
X | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
gez. | gez. |
(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion) | Martina Soddemann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,8 kB
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