Beschlussvorlage - 0617/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Boule-Anlage in Eilpe/Dahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Christophe Belzacq
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales; SZS - Servicezentrum Sport; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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16.08.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl wird für die Boule-Anlage im Rahmen des Förderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" nach einem neuen Standort gesucht. Dabei hat die Verwaltung die Vor- und Nachteile der zwei in Frage kommenden Standorte herausgefiltert und kann eine klare Empfehlung aussprechen.
Begründung
Die BV Eilpe/Dahl hat mit der DS 0168/2022 in der Sitzung am 02.03.2022 den Beschluss zur Finanzierung der Sportstätten im Rahmen des Förderprogramms "Moderne Sportstätte 2022" gefasst. Der Beschluss zu den Standorten aller Anlagen wurde zunächst zurückgestellt und erst in der Sitzung am 06.April 2022 beschlossen. In dieser Sitzung wurde außerdem folgende Prioritätenliste der für den Stadtbezirk vorgesehenen Sportangebote beschlossen:
1. Priorität: Calisthenics-Anlage am Spielplatz Zum Rafflenbusch
2. Priorität: Boule-Anlage mit Lauf-ABC und Dehnstation
3. Priorität: Ergänzung der Fitness-Outdoor-Geräte im Eilper Grünzug
Die mit oberster Priorität beschlossene Calisthenics-Station wird wie geplant errichtet. Ebenfalls die an dritter Stelle priorisierte Ergänzung des Outdoor-Fitnessparcours im Eilper Grünzug wird noch in 2023 erfolgen.
Die an zweiter Stelle priorisierte Boule-Bahn kann nicht am ursprünglich ausgewählten Standort südlich der Sportanlage des TSV Fichte errichtet werden. Der Standort befindet sich mitten im Landschaftsschutzgebiet 4.1.2.20 "Eilper-Berg/Langenberg". Eine Ausnahmegenehmigung von Verboten des Landschaftsplans für diese Boule-Anlage kann von der unteren Naturschutzbehörde für diesen Standort nicht in Aussicht gestellt werden. Allerdings bleibt das an diesem Standort vorgesehene Lauf-ABC mit Dehnstation davon unberührt. Eine Ausnahmegenehmigung wird hierfür von der uNB in Aussicht gestellt.
Daher wurde von der Verwaltung nach Alternativstandorten für die Boule-Anlage gesucht. Für diese Anlage wurden ausschließlich Flächen, die sich im städtischen Eigentum befinden, in Betracht gezogen. Nach einer ausführlichen Prüfung konnte die Verwaltung zwei geeignete Flächen ausmachen.
Der erste Alternativstandort für die Boule-Anlage befindet sich am nördlichen Ende auf dem Kinderspielplatz "Zum Rafflenbusch", welcher ebenfalls im Eilper Grünzug gelegen ist. Der Eilper Grünzug stellt vor allem für die Anwohner der angrenzenden Wohngebiete einen geeigneten Raum für Freizeitaktivitäten sowie als Naherholungsgebiet dar.
Dieser Standort weist eine bewegte Fläche mit Gefälle auf. Für die Errichtung der Boule-Anlage bedeutet dies einen größeren Eingriff in den Boden als am ursprünglich gewählten Standort und bedeutet daher eine Kostensteigerung gegenüber der bisherigen Kostenkalkulation. Desweiteren muss darauf hingewiesen werden, dass sich dieser Standort ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet befindet. Allerdings wird die erforderliche Ausnahmegenehmigung für die Boule-Anlage an dieser Stelle durch die untere Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt, da diese als Teil des vorhandenen Kinderspielplatzes betrachtet werden kann.
Die zweite Fläche befindet sich nur unweit des Eilper Grünzuges am Kinderspielplatz "Hohle Straße" unterhalb der Christuskirche. Der Kinderspielplatz weist auf der östlichen Seite eine größere Rasenfläche auf, welche sich für die Errichtung der Boule-Anlage sehr gut eignet. Bei dem Standort handelt es sich um eine ebene Fläche, womit tiefgreifende Eingriffe in den Boden vermieden werden können.
Durch die ebene Fläche sind keine kostenintensiven Bodenarbeiten notwendig. Von steigenden Kosten durch die neue Standortwahl ist daher nicht auszugehen. Darüber hinaus wird keine Ausnahmegenehmigung von Verboten des Landschaftsplans wie am Spielplatz "Zum Rafflenbusch" benötigt. Als am besten geeignet zur Errichtung der Boule-Anlage stellt sich daher die Fläche auf dem Kinderspielplatz "Hohle Straße" heraus.
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