Anfrage - 0524/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung gebeten, Stellung bezüglich der andauernden rmbelästigung im Bereich Hilgenland/ Turmstraße zu beziehen und den Genehmigungprozess r Musikveranstaltungen darzustellen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Gemäß des § 2 Satz 1 und Satz 3 des III. Nachtrages vom 29. Oktober  2020 zur Satzung für den Integrationsrat der Stadt Hagen vom 15. Oktober 2004  kann sich der Integrationsrat der Stadt Hagen mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen und hat zudem das Recht, Anfragen an die Verwaltung zu stellen.

 

Dementsprechend wird die Verwaltung gebeten, Stellung bezüglich der andauernden rmbelästigung im Bereich Hilgenland/ Turmstraße zu beziehen und den Genehmigungprozess r Musikveranstaltungen darzustellen. Im Folgenden wird der Sachverhalt kurz erläutert.  

Seit vielen Jahren finden in der Ecke Turmstraße/ Hilgenland diverse musikalische Veranstaltungen (Boeler Rocknacht/ Karnevalfeier/ Feiern des Schützenvereins) statt. Regelmäßig finden Lärmbelästigungen durch die Musik bis 02:30 Uhr statt.

Die Stadt wurde von der Bezirksregierung Arnsberg Ende 2019 aufgefordert eine Veranstaltungsplanung zu erarbeiten, die im Einklang mit den Vorgaben des Freizeitlärmerlasses steht sollten. Darüber hinaus sollten Schallmessungen an den nächstgelegenen Wohngebäuden durchgeführt werden.

Diese extreme Lärmbelästigung ist für die  Anwohner:innen sowohl psychisch als auch physisch sehr belastend.

 

Die Verwaltung wird gebeten im Speziellen folgende Fragen zu beantworten:

 

  • Ist ein Veranstaltungsplan erarbeitet und sind Schallmessungen an den chstgelegenen Wohngebäuden durchgeführt worden? Hier bitte den Veranstaltungsplan und die Ergebnisse der Schallmessung zur Verfügung stellen. Die Schallmessungen sollten mit geeigneten und geeichten Schallmessgeräten durchgeführt worden sein.

 

  • Mit welchen Konsequenzen müssen die Vereine/ Veranstalter bei Nichteinhaltung des Freizeitlärmerlasses und der genehmigten Zeiten rechnen, vor allem wenn die Veranstalter mehrmals polizeilich ermahnt wurden?

 

  • Wie und bei welcher Behörde können die Vereine/ Veranstalter die Genehmigung für Veranstaltung mit Live Musik und anderen lauten Veranstaltungen beantragen?

 

  • Welche Voraussetzungen müssen Vereine/ Veranstalter erfüllen, um die Genehmigung für laute Veranstaltungen ggf. mit Live Musik im Außen- sowie im Innenbereichen zu erhalten?

 

  • Wie oft können Vereine/ Veranstalter Feste und Veranstaltungen bei den Behörden pro Jahr beantragen und welche Vorlaufzeit müssen die Veranstalter/ Vereine für die Beantragung und Genehmigungen berücksichtigen?

 

  • Wie werden die Interessen der Anwohner:innen berücksichtig, vor allem, wenn Seniorenheime angrenzen und Beschwerden über Lärmbelästigungen vorliegen?

 

  • hren die zuständigen Behörden entsprechende Schallmessungen ab 22:00 und nach Mitternacht zur Einhaltung des NRW Freizeitlärmerlasses durch. Erst recht, wenn Beschwerden vorliegen?

 

  • Nach welchen Regeln/ Richtlinien/ Gesetzesvorgaben erteilen die verantwortlichen Behörden Genehmigungen für laute Veranstaltungen mit Live Musik nach 22:00 Uhr und nach Mitternacht (z. B. bis 02:00 Uhr morgens)?

 

  • Wie sieht der gesamte Genehmigungsprozess aus und was müssen die Vereine/ Veranstalter bei der Beantragung berücksichtigen bzw. beachten?

 

  • Welche Ausnahmeregelungen gibt es, die die Vereine/ Veranstalter berücksichtigen sollten, insbesondere die MSO (Migrantenselbstorganisationen)?

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

       

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.08.2023 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - zur Kenntnis genommen