Beschlussvorlage - 0540/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung von Arbeitnehmervertretern/Arbeitnehmervertreterinnen in den Aufsichtsrat der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- HVG GmbH; HEB - Hagener Entsorgungsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Sebastian Lummel als Arbeitnehmervertreter der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH abzuberufen.
2. Der Rat der Stadt Hagen bestellt in die Nachfolge von Herrn Sebastian Lummel Herrn Stephan Radke als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH.
3. Der Oberbürgermeister wird zu allen rechtlich notwendigen oder sachgerechten Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. und 2. ermächtigt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages der Hagener Entsorgungsbetrieb GmbH (HEB) i. V. m. § 108a GO NRW werden jeweils vier Arbeitnehmervertreter*innen durch den Rat der Gemeinde in den Aufsichtsrat bestellt.
In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 04.04.2019 wurden die in der Beschlussvorlage 0243/2023 genannten Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat HEB bestellt.
Für die Entsendung und Abberufung Arbeitnehmervertreter*innen findet gem. § 9 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages § 108a Abs. 1 bis 9 GO NRW nebst zugehöriger Wahlverordnung (AvArWahlVO) Anwendung und erfolgt gem. § 9 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages auf unbestimmte Zeit.
Mit dem 31.05.2023 ist der Arbeitnehmervertreter Herr Sebastian Lummel als Mitarbeiter bei der HEB GmbH ausgeschieden. In § 9 Abs. 10 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages heißt es:
„Verliert ein nach Absatz 7 bestellter Arbeitnehmervertreter, der als Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt ist, die Beschäftigteneigenschaft in der Gesellschaft, ist er gemäß § 108a Abs. 9 Nr. 3 i. V. m § 113 Abs. 1 Satz 3 der GO NRW aus seinem Amt abzuberufen.“
Für den abberufenen oder ausgeschiedenen Arbeitnehmervertreter bestellt der Rat gem. § 108a Abs. 8 Satz 3 GO NRW mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der Vorschlagsliste nach § 108a Abs. 3 GO NRW einen Nachfolger. Die Nachentsendung ist gem. § 9 Abs. 10 des Gesellschaftsvertrages unverzüglich vorzunehmen.
Die Vorschlagliste gem. § 9 Abs. 3 GO NRW ist als Anlage beigefügt. Danach ist Herr Stephan Radke (5. der Liste) aus dem nicht in Anspruch genommenen Teil der Liste als Arbeitnehmervertreter zu entsenden.
Neben der Stadt Hagen (51 %) und der Stadt Dortmund (20 %) sind auch die ENERVIE Kommunen mittelbar an beiden Gesellschaften beteiligt. Gemäß § 108a Abs. 9 Ziffer 1 bedarf die Bestellung der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter übereinstimmende Beschlüsse der Räte mindestens so vieler beteiligter Gemeinden, dass hierdurch insgesamt mehr als die Hälfte der kommunalen Beteiligung an dem Unternehmen repräsentiert wird. Da die Stadt Hagen mittelbar mit 51 % an beiden Gesellschaften beteiligt ist, genügt für die Bestellung der Arbeitnehmervertreter ein Beschluss des Rates der Stadt Hagen.
Der Rat der Stadt Hagen wir um eine entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
x | Belange von Menschen mit Behinderung sind nicht betroffen. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz gez. Christoph Gerbersmann
Oberbürgermeister Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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