Beschlussvorlage - 0530/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die in der ausgelegten Liste aufgeführten Personen dem beim Amtsgericht Hagen gebildeten Wahlausschuss zur Wahl als Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Hagen vorzuschlagen.

 

Die Liste ist Gegenstand der Niederschrift.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung ausgeführt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Hagen ist mindestens die doppelte Anzahl der als Haupt- und Ersatzschöffen benötigten Personen in einer Vorschlagsliste zu benennen. Wünschenswert wären somit 412 Personen.

 

 

Begründung

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und den dazu vom Justizministerium und dem Ministerium für Generationen, Familien, Frauen und Integration erlassenen Ausführungsvorschriften ist in jedem 5. Jahr von den Gemeinden (spätestens bis zum 16.08.2023) eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu erstellen.

 

r die Aufnahme in diese Liste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder erforderlich (§ 36 Abs. 1 Satz 2 GVG).

 

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, ggf. Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschl. Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten (§ 36 Abs. 2 GVG).

 

In die Vorschlagsliste sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen bestimmt sind (§ 36 Abs. 4 GVG). Gemäß des Schreibens des Präsidenten des Landgerichtes Hagen vom 23.01.2023 werden 206 Personen als Haupt- und Ersatzschöffen am Amts- und Landgericht benötigt, so dass in die Vorschlagsliste somit mindestens 412 Personen aufgenommen werden sollen.

 

Von der Verwaltung wurden sämtliche hier eingegangene Bewerbungen (Bewerbungsfrist: 15.04.2023) aufgenommen. Die einzigen Ausnahmen sind gewesen:

  • Wohnort zum Zeitpunkt der Aufstellung der Liste nicht in Hagen
  • Altersbegrenzung überschritten
  • Bewerbungsfrist abgelaufen
  • ungeeignete Personen (z. B. Religionsdienerinnen und -diener)

Die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber haben eine entsprechende Ablehnung erhalten.

 

Zusätzlich zu den o. a. gesetzlich vorgeschriebenen Angaben wurde noch der von den Bewerberinnen und Bewerbern evtl. geäerte Wunsch zum Einsatz beim Amts- oder Landgericht in die Vorschlagsliste mit aufgenommen.

 

Die ausgefüllten Bewerbungen können in zur Ratssitzung ausliegenden Ordnern eingesehen werden.

 

 

 

 

mtliche Bewerberinnen und Bewerber haben sich durch Unterschrift damit einverstanden erklärt, dass „auch die freiwilligen Daten an die Gemeindevertretung und den Schöffenwahlausschuss weiter gegeben werden. Die Übermittlung darf dabei nur zum Zweck der Schöffenwahl erfolgen“.

 

Die vom Rat der Stadt beschlossene Vorschlagsliste wird gemäß § 37 GVG eine Woche lang für evtl. Einsprüche zur Einsichtnahme ausgelegt; danach wird sie an das Amtsgericht weitergeleitet.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der Liste aufgeführten Personen dem Wahlausschuss beim Amtsgericht zu benennen, damit dieser aus dem Personenkreis die erforderlichen Haupt- und Ersatzschöffen wählen kann. Aus Kostengründen wird auf den Ausdruck der umfangreichen Liste in der Vorlage verzichtet. Die Liste wurde vorab per mail den Fraktionen/Ratsgruppen zur Verfügung gestellt. Die Originalunterlagen liegen während der Ratssitzung zur Einsichtnahme aus.

 

Um einen entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen wird gebeten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

 

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Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen