Beschlussvorlage - 0510/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gem. § 83 Absatz 2 Satz 1, 1. Halbsatz GO NRW die Bereitstellung von 219.000 €r die Einrichtung und Anbindung eines geeigneten Gebäudes für die vorübergehende Unterbringung zweier Abteilungen des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz.

 

Die Deckung erfolgt über Mehrerträge aus Bußgeldern auf dem Auftrag 1122042, Verkehrswesen.

 

Der Finanzierungsanteil der weiteren Kosten wird in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die mit Brandschutz- und Rettungsdienstbedarfsplan ermittelten erforderlichen Raumkapazitäten konnten bisher nicht zur Verfügung gestellt werden. Mittlerweile fehlen auf beiden Feuerwachen Lagerkapazitäten, Aufenthaltsräume, Ruheräume und roarbeitsplätze für Mitarbeitende sowie Ausbildungsplätze im verwaltungs-, rettungsdienstlichen und feuerwehrtechnischen Bereich.

 

 

Begründung

 

Seit 2016 sind im Amt für Brand- und Katastrophenschutz knapp 100 zusätzliche Stellen sowohl im Einsatz- als auch im Tagesdienst eingerichtet worden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der derzeitigen Belastung im Rettungsdienst mit neuem Bedarfsplan weitere Rettungsmittel erforderlich werden. Die geplanten Neu- und Umbauten konnten bisher nicht realisiert werden. Der Ausbau der Feuerwehrgerätehäuser in Dahl, Haßley und in der Gasstraße zu Rettungswachen soll jetzt priorisiert erfolgen. Für die neuen Feuerwachen Mitte und Nord fehlen noch Grundstücke und auch der Umbau der Wache Haspe verzögert sich.

 

Die Kapazitäten in den Feuerwachen Mitte und Ost sind mehr als ausgeschöpft. Die vorübergehende Anmietung von zusätzlichem Büro- und / oder Lagerraum ist jetzt unausweichlich. Einsatzmittel und Mitarbeiter*innennnen nicht mehr adäquat untergebracht werden. Das wirkt sich nicht nur erheblich auf die Mitarbeiter*innenzufriedenheit und die Bewerber*innenzahlen, sondern auch auf die Sicherheit und Haltbarkeit aus.

 

Weil aktuell keine ausreichenden Büroflächen in städtischen Verwaltungsgebäuden zur Verfügung stehen, soll für zwei Abteilungen kurzfristig eine externe Anmietung erfolgen, bis die neue Hauptwache realisiert ist. Mit der Auslagerung würde sowohl in der Wache Mitte als auch in der Wache Ost dringend benötigter Freiraum für Einsatzkräfte und Praxisanleiter*innen, sowie Arbeitsplätze für Führungsdienste geschaffen. Die Kosten für die Anmietung (Miete, Nebenkosten und erforderliche Stellplätze) sind in der Vorlage 0328/2023 dargestellt.

 

Weitere Kosten wurden in folgender Höhe ermittelt bzw. geschätzt:

 

Konsumtive Auswirkungen

 

2023

2024

2025 ff

 

Geplant

zusätzlich

 

 

Energie/Wasser

 

7.000 €

15.000 €

15.000 €

Reinigung/ Objektbetreuung

 

5.000 €

12.000 €

12.000 €

Mobiliar

35.000 €

20.000 €

20.000 €

 

Glasfaser

 

80.000 €

16.000 €

16.000 €

Verkabelung

 

100.000 €

230.000 €

 

EDV u. Firewall

44.700 €

7.000 €

1.500 €

1.500 €

Gesamtkosten

79.700 €

219.000 €

279.500 €

44.500 €

 

Die für 2023 nicht eingeplanten Kosten in Höhe von 219.000 nnen im laufenden Jahr durch zusätzliche Erträge bei den Bußgeldern gedeckt werden.

 

Zur Wahrnehmung der Aufgaben muss das Mietobjekt sowohl an das städtische Netz als auch an das Leitstellennetz der Feuerwache Ost angebunden werden. Für eine zukunftssichere und skalierbare Anbindung der bis zu 44 Arbeitsplätze ist eine Verbindung über Glasfaser, die durch entsprechende Anbieter bereitgestellt werden muss, notwendig. Es stehen zwei Anbindungsmöglichkeiten zur Wahl, die sich in der Höhe der Bereitstellungskosten und der anschließenden Gebühren unterscheiden.

 

Die benötigten finanziellen Mittel sollten insgesamt mit ca. 160.000 € bei einer Laufzeit von nf Jahren veranschlagt werden. Langfristig ist die Variante A wirtschaftlicher, da die jährlichen Betriebskosten niedriger sind. Weiterhin bietet die Variante A die Möglichkeit Daten auf der Teilstrecke ins städtische Netz über eine dedizierte Glasfaserverbindung herzustellen und bei Bedarf mit eigenen Mitteln zu verschlüsseln. Bei der Variante B handelt es sich um ein Produkt, welches nicht verschlüsselt ist.

 

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass eine Nutzung über die veranschlagten nf Jahre hinaus erfolgen wird, so dass sich die Variante A als die wirtschaftlichste hervorheben wird.

 

Variante

Bereitstellungskosten

Betriebskosten

60 Monate

Variante A

ca. 80.000 €

ca. 80.000 €

Variante B

ca. 10.000 €

ca. 140.000 €

 

r die aktive Verkabelung und die passive Technik sowie die erforderlichen Elektroarbeiten werden ca. 330.000 € in Anlehnung an die Umbauarbeiten in der Volmegalerie veranschlagt. Diese Kosten waren bisher nicht eingeplant und müssen zusätzlich bereitgestellt werden. Für 2023 ist mit Kosten in Höhe von 100.000 € zu rechnen. Zur Deckung kann auch hier auf gestiegene Bußgelderträge zurückgegriffen werden. Die Kosten für 2024 in Höhe von 230.000 € werden im Haushaltsplan berücksichtigt.

 

Es werden zusätzliche Energie- und Wasserkosten sowie Kosten für die Reinigung (10 Stunden/Woche) und die Objektbetreuung in Höhe von jährlich etwa 27.000 € anfallen. Für das laufende Jahr sind anteilige Beträge in Höhe von ca. 12.000 € zu veranschlagen.

 

Dieros sind mit Mobiliar auszustatten. Die Kosten für die zusätzlichen Verwaltungsarbeitsplätze in Höhe von ca. 20.000 werden aus dem laufenden  udget für Büromöbel bestritten und sind dort für 2024 bereits eingeplant. r die feuerwehrtechnischen Beamten und die bestehenden Verwaltungsarbeitsplätze steht Mobiliar teilweise im Amt bereits zur Verfügung und wird verlagert bzw. ist für 2023 in Höhe von 35.000 € eingeplant und in der Beschaffung. Zusätzlich werden Mittel in Höhe von ca. 20.000 € benötigt, damit Büroausstattung auf den Wachen verbleiben kann.

 

Eine Ausstattung mit leistungsstarken EDV-Komponenten (PCs, Monitoren, Druckern etc.) ist gerade für die Mitarbeiter*innen der Vorbeugenden Gefahrenabwehr, des Bevölkerungsschutzes und der Rettungsdienstgebührenabrechnung erforderlich. Ein Großteil der erforderlichen Komponenten ist bereits in der Anschaffung bzw. angemeldet. Einmalige Kosten in Höhe von 44.700 € und laufende Kosten in Höhe von 1.500 € werden anfallen. Für die Ausstattung des Mietobjektes und eines Besprechungsraumes sind zusätzlich 7.000 € erforderlich.

 

 

Investive Auswirkungen

 

 

2023

2024

2025 ff

 

Geplant

zusätzlich

 

 

Schließanlage

21.000 €

 

 

 

Klimageräte

 

 

5.000 €

 

Gesamtkosten

21.000

0

5.000

0

 

Eine Zutrittskontrolle für drei Eingangstüren und zusätzlich zehn Schlösser ist für etwa 21.000 € anzuschaffen. Eventuell ist eine Klimatisierung der Technik erforderlich. Dafür ist mit Kosten in Höhe von etwa 5.000 € zu rechnen, die über den geplanten Ansatz des Amtes für 2023 bzw. 2024 finanziert werden können.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

 

Zusätzlicher Raumbedarf bei 37

 

1.1  Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

diverse

Bezeichnung:

diverse

Kostenstellen:

Diverse

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Aufwand (+)

diverse

291.700

279.500 €

29.500 €

29.500 €

29.500 €

Eigenanteil

 

291.700

279.500 €

29.500 €

29.500 €

29.500

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

Bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen: Die Deckung erfolgt durch:

 

Teilplan:

1220

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienst

Auftrag:

1122042

Bezeichnung:

Verkehrswesen

 

 

Kostenart

Bezeichnung

2022

2023

Mehrertrag (-)

456100

Bußgelder

 

219.000 €

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung kann durch eine außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung gesichert werden.

 

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brand- und Katastrophenschutz

PSP-Element:

5.000002

Bezeichnung:

Erwerb von Ausrüstungsgegenständen

Finanzposition:

783100

Bezeichnung:

Ausz. für den Erwerb von Vermögensgegen-

ständen > 800 Euro

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2022

2023

2024

2025

2026

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

26.000 €

 

21.000 €

5.000 €

0

0

Eigenanteil

26.000 €

 

21.000 €

5.000 €

0

0

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird im Rahmen der Haushaltsplanung des kommenden Doppelhaushaltes 2024/25 berücksichtigt.

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

 

Bezeichnung

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt. Städtischer Abschreibungstabelle

hrliche Abschreibung

Klimaanlagen

5.000,00 €

14 Jahre

358,00 €

Zugangskontrollanlage

21.000,00 €

8 Jahre

2.625,00 €

Gesamtbeträge:

26.000,00 €

 

2.983,00 €

 

Aktiva:

Die Ausgaben für die investiven Anlagengüter zur Nutzbarmachung der Stennertstraße in Höhe von 26.000 Euro sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren.

Bei einer Nutzung der zwei Komponenten entsprechend obiger Tabelle ergibt sich ab 2024 eine jährliche Abschreibung von 2.983 Euro.

 

 

  1.                Folgekosten in Euro (ab 2024):

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

390,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

32.500,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

2.983,00 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

12.000,00 €

Zwischensumme

47.873,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

 

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

47.873,00 €

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. i. V. Martina Soddemann

Oberbürgermeister

Beigeordnete

 

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen