Beschlussvorlage - 0478/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2022,
2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.
Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH–Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100,00 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 16.05.2023 formuliert.
Die Details zum Jahresabschluss 2022 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0477/2023 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. i. V. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
