Beschlussvorlage - 0472/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlüsse Jahresabschluss 2022 der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB2/S-BC - Strategisches Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.06.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.06.2023
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Beschlussvorschlag
I. Der Rat der Stadt Hagen beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0471/2023, die im nichtöffentlichen Teil beraten wird,
1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2022
2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,
3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
II. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100°% beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese werden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 06.06.2023 voraussichtlich wie folgt formuliert.
- Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss 2022 in der digital vorliegenden testierten Form festzustellen. Der Jahresüberschuss reduziert den Verlustvortrag der Eröffnungsbilanz 2023.
- Der Aufsichtsrat trägt der Gesellschafterversammlung an, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung gem. § 13 Abs. 5 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 zu erteilen.
Die Details zu dem Jahresabschluss 2022 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0471/2023 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresfehlbetrags keine Bedenken.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkung |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. Erik O. Schulz | gez. Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
