Beschlussvorlage - 0417/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einführung eines Förderprogramms für Photovoltaik-Anlagen entsprechend der beigefügten Zuschussrichtlinie.

 

2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Förderprogramms.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Umweltamt hat eine Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Anlagen mit Batteriespeicher für Hagener Privatpersonen erarbeitet. Ziel ist es, durch einen finanziellen Anreiz den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen. Insgesamt können 101 Anlagen mit jeweils 2.000 bezuschusst werden.

 

Die beiliegende Förderrichtlinie regelt alle wesentlichen Rahmenbedingungen. Eine Antragstellung durch die Bürgerinnen und Bürger ist ab dem 10.01.2024 vorgesehen und soll über ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Hagen erfolgen. Über die Modalitäten und den Beginn des Antragsverfahrens wird die Verwaltung auch auf der Homepage der Stadt Hagen und über die örtliche Presse informieren.

 

Zusätzliche Kosten für die Stadt Hagen entstehen durch das Förderprogramm nicht, da das Umweltamt für diesen Zweck Zuschussmittel vom Land NRW abgerufen hat.

 

Begründung

 

Hintergrund und Zielsetzung

 

Das Umweltamt hat über die sogenannte Billigkeitsrichtlinie des Landes NRW zweimal erfolgreich Kompensationsleistungen in Höhe von 266.624,35 r die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen eingeworben. Von diesen Mitteln sind 202.000 r das Aufsetzen eines Bürgerförderprogramms für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen mit dem Ziel, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Hagen zu erhöhen. Das Förderprogramm kann einen direkten Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen aus fossilen Brennstoffen leisten und trägt somit auch zur Erreichung der Ziele aus der Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms werden durch die beiliegende Richtlinie festgelegt. Diese basiert auf bereits vorhandenen und etablierten Förderrichtlinien anderer Kommunen (bspw. Aachen, Essen, Siegen-Wittgenstein), wurde jedoch an die Stadt Hagen und aktuelle Entwicklungen angepasst.

 

rdergegenstand, Zielgruppe und Förderhöhe

 

Gefördert wird der Kauf von neuen Photovoltaik-Anlagen für selbstgenutzte Wohnimmobilien im Stadtgebiet von Hagen. Voraussetzung sind eine Leistung von mindestens 4 kWp und das Vorhandensein eines Batteriespeichers, damit der überschüssige Strom direkt am Ort der Erzeugung bzw. in Hagen genutzt werden kann.

 

Die Kombination von Photovoltaik-Anlage und Stromspeicher soll somit eine effektive Nutzung des überschüssigen Stroms ermöglichen und insbesondere den Anteil erneuerbarer Energien im Stadtgebiet von Hagen erhöhen bzw. die lokale Treibhausgas-Bilanz senken. Weiterhin ist die Investition in einen Batteriespeicher aufgrund des höheren Investitionsvolumens bei vielen Personen noch mit einer größeren Unsicherheit verbunden. Aus diesen Gründen sollen mit dem begrenzten Förderbudget nur solche Anlagen bezuschusst werden, die über einen Batteriespeicher verfügen.

 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 2.000 pro Anlage, sodass insgesamt 101 Anlagen bezuschusst werden können. Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit Erstwohnsitz in Hagen sind.

 

Antragsverfahren

 

Antragstellungen sollen ab dem 10.01.2024 möglich sein, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich bereits vor Beginn des Antragsverfahrens ausgiebig mit der Thematik zu befassen und insbesondere auch Angebote durch Fachunternehmen einholen zu können. Zudem soll vermieden werden, dass nur solche Anlagen gefördert würden, die sich bereits in der Planung befinden und die ohnehin in Auftrag gegeben werden. So soll das Förderprogramm vielmehr einen Anreiz für möglichst viele, neue Anlagen geben.

 

Aufgrund der großen Nachfrage in anderen Kommunen ist auch in Hagen mit einer Vielzahl an Anträgen zu rechnen. Das Antragsverfahren soll daher schnell und einfach abzuwickeln sein. Aus diesem Grund wird die Antragstellung digital über ein Online-Formular auf der Homepage der Stadt Hagen erfolgen. Dies bietet die folgenden Vorteile:

 

        rderanträge gehen nur ein, wenn alle erforderlichen Daten eingegeben wurden.

        Die Lesbarkeit der Daten ist gegeben.

        Die Anträge gehen direkt bei der Abteilung ein, welche die Förderanträge abwickeln wird und müssen nicht erst die Hauspost durchlaufen.

        Der Papierverbrauch wird reduziert.

        Eine Vorlage r das Online-Formulars steht aufgrund des schon gestarteten Förderprogramms für Stecker-Solargeräte bereits zur Verfügung.

 

Personen, die über keinen Internetanschluss verfügen, können den Antrag nach Terminvereinbarung beim Umweltamt persönlich stellen.

 

Die Förderanträge werden unmittelbar nach Antragseingang der Reihenfolge nach durch das Umweltamt bearbeitet, um die Anträge möglichst schnell bewilligen und eine Förderzusage erteilen zu können. Erst danach darf auch mit der Umsetzung begonnen werden, d. h. die Photovoltaik-Anlage darf nicht vor Erhalt einer Förderzusage in Auftrag gegeben werden. Die Einholung von Planungsleistungen bzw. Angeboten ist hingegen zulässig und für die Antragstellung sogar erforderlich.

 

Dies soll die Zuwendungsempfänger davor bewahren, dass sie durch den vorzeitigen Beginn der Maßnahme in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn die beantragte Förderung nicht gewährt wird. Gleichzeitig muss die Entscheidungsfreiheit der Bewilligungsbehörde bei der Bewilligung der Fördermittel gewährleistet sein und darf nicht dadurch beeinflusst werden, dass der Antragsteller durch den vorzeitigen Maßnahmenbeginn nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen hat.

 

Das Antragsverfahren wird geschlossen, sobald die Fördermittel ausgeschöpft sind.

 

Auszahlung

 

Der Kauf und die Installation der geförderten PV-Anlage sowie des Batteriespeichers müssen in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Förderzusage erfolgen. Ein entsprechender Leistungsnachweis ist bei der Stadt Hagen einzureichen (u. a. mit Rechnungsbeleg und Foto). Erst danach erfolgt die Auszahlung an die Antragstellerinnen und Antragsteller. All diese und weitere Rahmenbedingungen sind der beiliegenden Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
 

Durch das Förderprogramm wird der Anteil erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Hagen erhöht und damit ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen geleistet.

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

Die Fördermittel stammen vom Land NRW und werden zu 100 % an antragstellende Personen/ Haushalte aus Hagen durchgeleitet. Für das Förderprogramm wird aus der Billigkeitsrichtlinie eine Summe von 202.000 Euro eingesetzt. Bezuschusst werden sollen 2.000  r den Kauf einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher. Insgesamt können dadurch 101 Anlagen gefördert werden.

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umwelt- und Immissionsschutz

Auftrag:

1561040

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

414100

Bezeichnung:

Zuweisungen vom Land

 

531800

Bezeichnung:

Zuschüsse an übrige Bereiche

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

414100

-202.000 €

 

 

 

 

Aufwand (+)

531800

202.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

 

0

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

 

x

Die Finanzierung ist durch die Förderung des Landes in voller Höhe sichergestellt.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz
Oberbürgermeister

Henning Keune
Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.06.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen