Beschlussvorlage - 0049-1/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt dem Bau einer Grundschule im Zusammenhang mit einem Lebens­mitteldiscounter auf dem Areal Bettermann zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Zur Deckung des steigenden Schulplatzbedarfes sowie vor dem Hintergrund des er­forderlichen OGS-Ausbaus, der weiteren Umsetzung der Inklusion und der Bereit­stellung von Fach- und Differenzierungsräumen wird die zeitnahe Errichtung einer weiteren Schule im Stadtbezirk Mitte angestrebt.

 

Im Rahmen der Vorlage 1087/2022 wurden bereits Standorte vorgestellt, die sich aus schulfachlicher Sicht als Schulstandorte potenziell eignen (Postsportplatz, Reiterver­ein Humpertstraße, Bettermann). Für den Standort der ehemaligen Bettermann- Brauerei wurde eine vertiefte Prüfung in Auftrag gegeben, um die Eignung des Standortes für einen Schulneubau in Form eines kombinierten Gebäudes aus Schule und Einzelhandel zu prüfen.

 

Die erstellten Fachgutachten zu den Themen Schall, Luftschadstoffe/Belüftung, Kalt­luft, Verkehr/Sicherheit kommen insgesamt zum Ergebnis, dass das geplante Bau­vorhaben bestehend aus Einzelhandel und Schulneubau mit Turnhalle an dem Standort der ehemaligen Bettermann Brauerei umsetzbar ist.

 

Eine entscheidende Maßnahme für die Umsetzung des Vorhabens sowohl aus Sicht der Verkehrssicherheit als auch bezogen auf die Auswirkungen hinsichtlich der Schall- und Schadstoffbelastung stellt die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Abschnitt des Märkischen Rings zwischen Rathausstraße und Oberer Wasserstraße sowie im Abschnitt der Rathausstraße zwischen Märkischem Ring und Rembergstraße dar. Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich von schützenswerten Einrichtungen ist im Gegensatz zu der Einrichtung von „Tempo-30-Zonen“, welche auf Hauptverkehrsstraßen nicht angeordnet werden können, auch auf klassifizierten Straßen auf 30 km/h glich und soll im Zuge des Schulbaus angeordnet werden.

Die Maßnahme wirkt sich dabei auch positiv auf den Schulweg der nahe gelegenen Henry-van-de-Velde Schule aus, da bereits heute 100 Kinder, die im Innenstadtbereich, dem unteren Remberg und am Märkischer Ring wohnhaft sind, die Kreuzung am Märkischen Ring überqueren.

 

Das geplante Vorhaben führt zu einem Anstieg des motorisierten Individualverkehrs in einem Bereich, der bereits eine hohe Verkehrsbelastung aufweist. Gutachterlich wird jedoch belegt, dass die Belastungssituation nach Realisierung des Vorhabens auch r die Spitzenstunde noch vertretbar bleibt.

 

Die Grenzwerte der 39 BImSchV werden gemäß den Aussagen der Luftschadtstoffuntersuchung auch nach Realisierung des Vorhabens eingehalten. Durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Umfeld der Baumaßnahme können sowohl die Schall- als auch die Schadstoffbelastung im Umfeld der Baumaßnahme kompensiert bzw. verbessert werden.

 

Bezogen auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sind unterschiedliche Maßnahmen zu kombinieren, um den Standort auch zu Fußr die Kinder sicher er­reichbar zu gestalten. Neben der Geschwindigkeitsreduzierung und baulichen Maß­nahmen im Bereich von Kreuzungen könnten auch Schullotsen eingesetzt werden. Einen wichtigen Stellenwert erhält in diesem Zusammenhang auch das Thema der Verkehrserziehung.

 

 

Begründung

 

Zur Deckung des steigenden Schulplatzbedarfes sowie vor dem Hintergrund des er­forderlichen OGS-Ausbaus, der weiteren Umsetzung der Inklusion und der Bereit­stellung von Fach- und Differenzierungsräumen wird die zeitnahe Errichtung einer weiteren Schule im Stadtbezirk Mitte angestrebt.

Im Rahmen der Vorlage 1087/2022 wurden Liegenschaften vorgestellt, die aus schulfachlicher Sicht für eine schulische Nutzung grundsätzlich in Frage kommen (Postsportplatz, Reiterverein Humpertstraße, ningsbruch, Bettermann). Weitere Standorte, die zwischenzeitlich auf ihre Eignung für eine schulische Nutzung geprüft worden sind, sind die „Volmeaue“ sowie der Standort „Springe“. Eine Übersicht der bisher betrachteten Standorte wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Das Areal Bettermann wurde aufgrund seiner zentralen innerstädtischen Lage und aufgrund der Möglichkeit, in relativ kurzer Zeit (zum Schuljahr 2026/2027) notwendige Schulplätze im Stadtbezirk Mitte zu schaffen, für eine weitere Betrachtung vorgeschlagen.

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Verwaltung beauf­tragt, eine vertiefende Prüfung des Bettermann Areals für eine mögliche 2- bis 3-zügige Grundschule vorzustellen. Im Anschluss an diesen Auftrag wurde eine kon­kretisierte Planung einer dreizügigen Grundschule inklusive Turnhalle und OGS auf einem Lebensmitteldiscounter durch den Vorhabenträger in der Sitzung der Bezirks­vertretung Hagen Mitte (19.01.2023), der Sitzung des Ausschusses für Stadt-, Be­schäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung und des Schulausschusses (02.02.2023) vorgestellt. Darüber hinaus wurden anhand vorliegender Gutachten, die im Zusam­menhang mit früheren Planungen erstellt worden sind, Einschätzungen zu Auswir­kungen einer Bebauung des Areals auf das Mikroklima, die Durchlüftungssituation sowie die Luftschadstoffentwicklung getroffen.

Im Anschluss zur Präsentation des Vorhabens sind im Zuge der Diskussionen Kernthemen benannt worden, die für eine Entscheidung über den geplanten Bau ei­nes Lebensmitteldiscounters und einer Schule am Standort des jetzigen Parkplatzes von zentraler Bedeutung sind und einer weiteren Konkretisierung, Feinplanung sowie gutachterlichen Überprüfung bedurften.

Dabei handelt es sich um die Themen Verkehr und Sicherheit inklusive der Maß­nahmen für eine verbesserte Sicherheit des zukünftigen Schulweges und das The­menfeld Luft mit den Kernpunkten Luftschadstoffe und Belüftung/Kaltluft. Außer­dem sollten Aussagen zu Schallimmissionen getroffen werden. Als weiterer Ar­beitsauftrag an die Verwaltung sowie den Vorhabenträger sind die Erarbeitung eines Mietvertrages sowie Ausarbeitung einer Kostenkalkulation politisch beschlossen worden.

Um belastbare und umfassende Aussagen zu den oben genannten Themenfeldern liefern zu können, sind spezialisierte Ingenieurbüros mit der Erstellung der entspre­chenden Fachgutachten beauftragt worden. Die Ergebnisse der Gutachten werden im Rahmen dieser Vorlage zusammengefasst. Die vollständigen Gutachten sind als Anlagen zur Vorlage im Gremieninformationssystem einsehbar. Zusätzlich werden die beauftragten Gutachter in den Gremien vertreten sein und die Ergebnisse erläu­tern.

Die Themen Kostenschätzung und Mietvertrag werden in der Vorlage 0461/2023 be­handelt.

 

 

Gebäudeplanung Schule

 

Die Konkretisierung und Anpassung der Gebäudeplanung anhand der Vorgaben der Schulverwaltung (basierend auf dem biregio Gutachten zur Schulentwicklungspla­nung) und der beteiligten Schulleitungen erfolgte anhand aktueller Erfahrungen im Schulneubau und berücksichtigt zum jetzigen Stand bereits sowohl sämtliche für den Schulbetrieb erforderlichen Räume als auch Raumbedarfe für Technik, Lager und Reinigung. In der aktuellen Planung wird darüber hinaus Raum für die Arbeit der Ju­gendhilfe vorgesehen, um die zukünftige Zusammenarbeit noch enger verzahnen zu können und auch die Multifunktionalität der Schule zu erhöhen.

 

Die ursprüngliche Gebäudeplanung sah eine 4 bis 5-geschossige Bebauung des Grundstückes vor. Da sich der oberste Gebäudeteil aus schulischer Sicht als nicht optimal ausnutzbar herausgestellt hat (Erreichbarkeit, Aufsicht etc.), wurde der Ent­wurf überarbeitet und stattdessen der Bereich der „Brücke“ zweigeschossig geplant. Auf diese Weise entsteht eine Clusterschule mit vier Clustern, bei der sich die Clus­ter mit dem Schulhof in der Mitte gegenüberstehen.

Im Erdgeschoss des geplanten Gebäudes erhält die Schule ein Foyer und im Solitär einen großen Mehrzweckraum für die Jugendhilfe. Im ersten OG sind die Aula im Hauptgebäude und im Solitär eine Bibliothek sowie ein großer Mehrzweckraum ver­ortet.

Die Cluster sind auf die beiden oberen Geschosse verteilt. Jedes Cluster verfügt über einen Differenzierungsraum, ein Clusterforum sowie einen Mehrzweckraum. Entsprechend dem aktuellen Raumprogramm weisen alle zwölf Klassenräume eine Raumgröße von je 76,50 m² auf. Es wurden Bedarfe der OGS sowie eine Mensa und eine Turnhalle, darüber hinaus ein ausreichender Verwaltungs- und Personalbereich für Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal im Rahmen der Planung be­cksichtigt. Der geplante Schulneubau ist barrierefrei.

Das Gebäude liegt vollständig innerhalb der Baugrenzen und anderer Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.

Das Konzept, die Visualisierungen und Grundrisse zum geplanten Gebäude sind der der Präsentation zu entnehmen, die als Anlage in Allris hinterlegt ist.

 

 

Sicherer Schulweg fußufige Erreichbarkeit und derzeitige Situation

 

Bereits jetzt besuchen über 100 Schüler und Schülerinnen, die in Wehringhausen, der Innenstadt, dem unteren Remberg und am Märkischer Ring wohnhaft sind, die Henry-van-de-Velde Schule und müssen sofern sie zu Fuß kommen die Kreu­zung am Märkischen Ring überqueren.

Aus schulfachlicher Sicht liegen grundsätzlich die Erfordernisse für eine sichere Erreichbarkeit eines geplanten Schulgebäudes am Bettermann-Parkplatz Ecke Mär­kischer Ring vor. Das Gelände selbst ist von einem ausreichend breiten Bürgersteig aus zu erreichen. Die Bürgersteigseite des Eckgrundstücks ist jeweils durch eine Lichtsignalanlage von den gegenüberliegenden Straßenseiten aus sicher erreichbar, was bereits die sicherste Überquerungsmöglichkeit darstellt. Die Bürgersteige führen von hier aus in alle Richtungen.

 

Folgende Gefahrenpotentiale sind aus schulfachlicher Sicht zu berücksichtigen:

Die Bürgersteige in der Arndtstre und Haldener Stre sind deutlich schmaler als im direkten Umfeld der geplanten Schule. Auch stehen hier viele geparkte Autos. Allerdings ist zu erwarten, dass in dem Bereich auch der Einzugsbereich der neuen Schule in Abgrenzung zur bestehenden Grundschule Henry-van-de-Velde endet.

Durch die Eckposition der geplanten Schule kann das erhöhte Risiko von Unfällen beim Abbiegevorgang mit frei über die Straßen laufenden Schulkindern gesehen werden. Je nach Bauplanung kann eine Abgrenzung des Bürgersteigs zur Straße hin durch ein Geländer oder eine ähnliche Installation sinnvoll sein, um ein Überqueren der Straße an anderer Stelle als den gegebenen Überwegen zu erschweren und das An­sammeln von wartenden Schülerinnen und Schülern vor der Schule auf dem Geh­weg zusätzlich abzusichern. Dies würde die Gefahrensituation entschärfen.

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung kann als Verkehrsbehörde Maßnahmen zur Verkehrssicherung anordnen. Bei schützenswerten Einrichtungen, wie z. B. einer Grundschule, sowie auf ausgewiesenen Schulwegen können dies Ge­schwindigkeitsreduzierungen, Geschwindigkeitsüberwachungen und/oder bauliche Maß­nahmen (Sperrbügel, Poller) sein. Insbesondere die Reduzierung der Geschwindig­keit im Umfeld der Schule (30 km/h) wird als entscheidende Maßnahme gesehen, um die Sicherheit für die Schulkinder zu erhöhen. Diese Maßnahme wirkt sich zudem positiv auf den Schulweg der nahegelegenen Henry-van-de-Velde Grundschule aus.

Aus gutachterlicher Sicht wird neben den erwähnten Maßnahmen an kritischen Stel­len auch der Einsatz von Schullotsen angeregt (beispielsweise bei Überwegen ohne Lichtsignalanlagen).

Als weitere Maßnahme erscheint es aufgrund des Standortes geboten, ein besonde­res Augenmerk auf die Verkehrserziehung der Schülerinnen und Schüler zu legen. Das richtige Verhalten im Straßenverkehr offensiv und aktiv mit den Schülerinnen und Schülern und auch gemeinsam mit den Familien zu üben kann helfen, Sicherheit zu geben und dazu beitragen, dass sich Kinder selbstständiger im Stadtgebiet bewe­gen und lernen, aktiv am Straßenverkehr teilzunehmen. Dies gilt im Übrigen auch für alle bestehenden Standorte in urbanen Bereichen (wie z. B. die nahegelegene Henry-van-de-Velde-Grundschule).

 

 

ÖPNV-Anbindung

 

In direktem Umfeld des geplanten Schulbaus befinden sich drei Haltestellen in fuß­ufiger Entfernung. Die Haltestellen Eickertstre und Märkischer Ring sind in ca. 100 m und die Haltestelle Rathaus an der Volme in ca. 250 m vom geplanten Ein­gang der Schule aus zu erreichen.

Da der Schulbedarf insbesondere aufgrund der stark gestiegenen Schülerzahlen im Stadtbezirk Mitte besteht, wurde die Erreichbarkeit aus dem Innenstadtbereich sowie dem direkten Umfeld geprüft. Während die Schule für Kinder aus dem direkten Um­feld fußufig zu erreichen ist, werden Kinder aus anderen Quartieren eher mit dem Bus zur Schule kommen.

 

Buslinien an der Haltestelle Eickertstraße

  • 520, 522, 541, SB 72, CE53

Schülerinnen und Schüler aus Eppenhausen oder Boloh können die Haltestelle ohne Umstieg erreichen.

 

Haltestelle Märkischer Ring

Die Haltestelle wird aus Richtung City - von den Buslinien 518, 519, 527 angefah­ren (Ischeland, Altenhagen, City).

 

Buslinien Rathaus an der Volme

  • 512, 516, 518, 519, 510, 541, 527, 520

Die Haltestelle Rathaus an der Volme wird von mehreren Buslinien direkt angefahren. Kinder aus Richtung City, Markt, Altenhagen und auch aus Richtung Emst erreichen die Haltestelle umstiegsfrei.

 

Es besteht bei entsprechendem Bedarf grundsätzlich auch die Möglichkeit, die Schu­le durch einen Schulbus anzufahren. Die bereits vorhandene langgezogene Halte­bucht auf dem Märkischen Ring bietet die glichkeit, die Fläche mit einem Schul­bus anzufahren und die Schülerinnen und Schüler sicher aussteigen zu lassen.

 

 

Verkehr

 

Zur Bestimmung des bestehenden Verkehrsaufkommens wurden Verkehrserhebun­gen im Zeitraum von 7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr durch­geführt. Dabei wurde die Zählung nach der ersten Erhebung vor den Osterferien er­neut nach Eröffnung der Rathaus-Galerie wiederholt.

Bei der Untersuchung der künftigen Verkehrssituation nach Realisierung des Bau­vorhabens wurde neben dem sogenannten Prognose-1-Fall, der auf dem aktuellen Analyseverkehr aufbaut, auch ein Verkehrszustand betrachtet, der eine allgemeine Zunahme im Kfz-Verkehr gegenüber dem aktuellen Verkehrsaufkommen berücksich­tigt. Für diesen sogenannten Prognose-0-Fall wird im Gutachten vereinfachend eine allgemeine Zunahme in allen Verkehrsströmen von 5 % unterstellt. Aus einer Dauer­hlstelle an der Eppenhauser Straße, der Verlängerung der Rembergstraße (B 7) nach Osten liegen Tagesverkehrsmengen für die Jahre 2017, 2018 und 2019 vor, die in diesem Zeitraum eine kontinuierliche leichte Abnahme des durchschnittlichen werktäglichen Verkehrs um 2,3 % ausweisen. Aus diesem Grund ist es aus gut­achterlicher Sicht fraglich, ob eine weitere Zunahme des Verkehrs tatsächlich der realen Entwicklung entspricht.

 

In verkehrlicher Sicht kritisch ist die Situation an der Kreuzung Märkischer Ring / Rathausstraße in der Nachmittagsspitzenstunde (15:45 16:45 Uhr) in Bezug auf den Linksabbiegestrom von der östlichen Rathausstraße in den Märkischen Ring nach Süden in Kombination mit dem Linksabbiegestrom vom nördlichen Märkischen Ring in die Rathausstraße nach Osten. Diese beiden Ströme sind hoch ausgelastet und können als Konfliktströme nur zeitlich nacheinander freigegeben werden.

hrend in der Gesamtbetrachtung aller möglichen Belastungsfälle die Verkehrssituation in der Morgenspitzenstunde als generell unproblematisch anzuse­hen ist, zeigen sich in der Nachmittagsspitzenstunde Kapazitätsengpässe, die aller­dings bereits im aktuellen Verkehrsaufkommen des Analysefalles auftreten. Der ver­gleichsweise geringe Verkehrszuwachs durch das Bauvorhaben führt dann zu Ab­stiegen in den Stufen der Verkehrsqualität, ohne damit eine signifikante Veränderung der Verkehrssituation hervorzurufen. Bei der Bewertung dieser Veränderung ist zu­dem zu beachten, dass die Ansätze zur Verkehrserzeugung des Bauvorhabens auch Sicherheiten enthalten, die in der Realität nicht unbedingt ausgeschöpft werden. So wurde die Verkehrserzeugung des Einzelhandels als vollständiger Neuverkehr ange­setzt, obwohl zu erwarten ist, dass ein Teil des Kundenverkehrs aus der Unterbre­chung bereits bestehender Pkw-Fahrten besteht. Ebenso wenig wurden Effekte aus gesamtstädtischen Maßnahmen wie z. B zur Förderung des Radverkehrs berück­sichtigt, die zu einer allgemeinen Reduzierung des Kfz-Verkehrs beitragen können.

Aus gutachterlicher Sicht wird das Szenario des Prognose-0-Falles mit einer allge­meinen Zunahme des Kfz-Verkehrs (um 5 %) im inneren Stadtbereich als eher unre­alistisch angesehen. Unter diesem Aspekt ist das auf der aktuellen Analysebelastung aufbauende Szenario als ein bereits mit Sicherheitszuschlägen ausgestattetes Prog­nosebild zu sehen, bei dem das geplante Bauvorhaben als verkehrstechnisch ver­träglich eingestuft werden kann.

Als Fazit ist aus verkehrsgutachterlicher Sicht festzuhalten, dass das Bauvorhaben an der Kreuzung Märkischer Ring / Rathausstraße mit den höheren Verkehrsmengen zu einer für die Spitzenstunde noch vertretbaren Belastungssituation führt, wenn man von den heutigen Verkehrsmengen als Grundbelastung ausgeht.

 

 

Kaltluft/ Belüftung

 

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass das Plangebiet zu Beginn der Nacht eine Zufuhr lokal gebildeter Kaltluft von den östlich des Planvorhabens gelegenen Freiflä­chen des Rembergfriedhofes erfährt. Diese Kaltluftströmung ist noch etwa bis zur Volme nachweisbar. Eine wichtige Belüftungsfunktion für die westlich der Volme ge­legenen Teile der Hagener Innenstadt erfüllt diese Kaltluftströmung somit nicht.

Durch die Realisierung des Plangebäudes wird die Kaltluftdynamik in den frühen Nachtstunden lokal im Nahbereich des Vorhabens verändert.

Insgesamt wird deutlich, dass sich in den frühen Nachtstunden der Einflussbereich des Vorhabens mit signifikanten Änderungen maximal 130 m über die Plangebiets­grenzen hinaus ausdehnt. Negative Auswirkungen auf die westlich der Volme liegen­den dicht bebauten Innenstadtbereiche können dementsprechend für die frühen Nachtstunden ausgeschlossen werden. Auch eine Verschlechterung der Durchlüf­tungssituation in der lufthygienisch stark beaufschlagten „Finanzamtsschlucht“ (Mär­kischer Ring zwischen Schürmannstraße und Mollstraße) kann auf Grundlage der Rechenergebnisse ausgeschlossen werden.

In der zweiten Nachthälfte intensiviert sich das Kaltluftgeschehen auf Grund des Zu­flusses von kalter Luft aus Richtung der Freiflächen des Volmetals deutlich. Im Be­reich des Plangebietes bildet sich eine ausgeprägte Südströmung aus. Zudem wird auch der dicht bebaute Innenstadtbereich Hagens in der zweiten Nachthälfte von den Kaltluftströmungen aus dem Volmetal erfasst. Der lokale Kaltluftabfluss aus Richtung des Rembergfriedhofes wird hingegen von der Volmetalströmung überprägt und hat zumindest in der zweiten Nachthälfte für die Belüftung des Märkischen Rings keine Relevanz mehr.

Durch die Realisierung des Planvorhabens kommt es am geplanten Gebäude zu Umlenkungseffekten, die westlich und östlich des Plangebietes zu einer Erhöhung und an den Süd- und Nordrändern zu einer Abnahme des Kaltluftvolumenstroms füh­ren. Allerdings liegen sowohl nördlich als auch südlich des Vorhabens die Kaltluft­volumenstromdichten nach Realisierung des Planvorhabens oberhalb von 10 m³/(m s), so dass hier weiterhin für eine ausreichende Durchlüftung gesorgt ist.

Negative Auswirkungen auf die Durchlüftungsverhältnisse innerhalb der stark mit Luftschadstoffen beaufschlagten Finanzamtsschlucht können auf Grundlage der Rechen­ergebnisse ausgeschlossen werden.

Westlich und östlich des Vorhabens ist auf Grund von Umlenkungseffekten mit einer Erhöhung des Kaltluftvolumenstroms zu rechnen. Hiervon profitieren westlich des Plangebäudes die angrenzende Parkplatzfläche sowie der Ferdinand-David-Park. Östlich des Planvorhabens werden signifikante Erhöhungen des Kaltluftvolumen­stroms auf dem Schulgelände der Liselotte-Funcke-Schule und in den angrenzenden Straßenzügen der Rembergstraße und der Haldener Straße prognostiziert.

Negative Auswirkungen durch die Realisierung des Planvorhabens für die stark ver­dichtete und damit während Strahlungswetterlagen überwärmte Innenstadt von Ha­gen können anhand der Rechenergebnisse auch für die zweite Nachthälfte ausge­schlossen werden.

Die derzeitige Nutzung der Fläche als fast vollständig versiegelte Parkplatzfläche führt zu einer erheblichen Aufheizung der Fläche während des Tages.

Um die Einflussnahme des Planvorhabens auf das Kaltluftgeschehen innerhalb der Plangebietsgrenzen zu minimieren, sollten nach Möglichkeit Maßnahmen getroffen werden, die zukünftig die Erwärmung der über das Plangebiet strömenden Luft redu­zieren.

Folgende Maßnahmen können hierzu eingesetzt werden:

Versiegelungsanteil möglichst niedrig halten,

Realisierung von Dach- und Fassadenbegrünungen.

 

 

Luftschadstoffe

 

Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet sowie der Auswirkung der Planung auf die lufthygienische Belastungssituation im Umfeld der Planung ins­besondere in der Finanzamtsschlucht wurde eine lufthygienische Untersuchung durchgeführt. Hierzu wurden Luftschadstoffausbreitungsberechnungen in Bezug auf die Luftschadstoffemissionen für die relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) durchgeführt.

Die Emissionen des Straßenverkehrs wurden auf Grundlage des Handbuchs für Emissionsfaktoren in der aktuellen Version 4.2 bestimmt. Die städtische Hinter­grundbelastung im Plangebiet wurde anhand von Messwerten, die im Jahr 2007 im angrenzenden Ferdinand-David-Park erhoben wurden, abgeschätzt. Hierbei wurde die seitdem allgemein zu beobachtende Tendenz rückläufiger Luftschadstoffbelas­tungen berücksichtigt.

Die berechneten Immissionen wurden mit den Grenzwerten der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes / Verordnung über Luftquali­tsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) verglichen und beurteilt.

In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurde als Prognosehorizont für die Realisie­rung der Planung das Jahr 2026 berücksichtigt. Es wurden die Fälle:

 

Nullfall 2026:

Umgebungsbebauung gemäß Bestand,

Bestandsstraßennetz,

Verkehrsmengen für den Nullfall

Flottenzusammensetzung und Emissionsfaktoren für das Jahr 2026;

 

Planfall 2026:

Umgebungsbebauung gemäß Bestand im Umfeld,

geplante Bebauung zum Neubau eines Einzelhandels- und Schulgebäudes am Märkischen Ring in Hagen,

Bestandsstraßennetz,

Verkehrsmengen für den Planfall und Flottenzusammensetzung und Emissionsfak­toren r das Jahr 2026;

unter Berücksichtigung der großumigen Hintergrundbelastung untersucht.

 

Die Berechnungsergebnisse für den Nullfall zeigen, dass in allen beurteilungsrele­vanten Bereichen des Untersuchungsgebietes die Grenzwerte der 39. BImSchV (Jahresmittelwerte NO2, PM10 und PM2,5 sowie Kurzzeitgrenzwerte NO2 und PM10) eingehalten werden.

 

Durch die Realisierung des Planvorhabens und die Bebauung des derzeitig gut durchüfteten Bettermann-Parkplatzes werden sich die lokalen Durchlüftungsverhält­nisse verändern. Zudem induziert das Bauvorhaben zusätzliche Verkehre, welche zu einer leichten Erhöhung der Luftschadstoff-Emissionen im Untersuchungsgebiet füh­ren.

 

Infolge der reduzierten Durchlüftungspotenzials und des leicht ansteigenden Emissi­onsausstoßes nehmen im überwiegenden Teil des Untersuchungsgebietes die Luft­schadstoffbelastungen leicht zu.

 

Infolge der insgesamt geringen Zunahmen werden aber auch nach Realisierung des Vorhabens alle untersuchten Grenzwerte der 39. BImSchV in den beurteilungsrele­vanten Bereichen des Untersuchungsgebietes weiterhin eingehalten.

Im Hinblick auf die im Raum stehenden Grenzwertverschärfungen empfiehlt der Gut­achter, bei Umsetzung der Maßnahme, die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Abschnitt des Märkischen Rings zwischen Rathausstraße und Oberer Wasserstraße sowie im Abschnitt der Rathausstraße zwischen Märkischem Ring und Rembergstraße auszuweisen. Hierdurch könnten die planungsbedingten Zunahmen der Immissionsbelastung an den Immissionsorten 5 - 11 in etwa kompensiert werden.

 

 

Schalltechnische Untersuchung

 

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die auf das Bauvorhaben ein­wirkenden Schallimmissionen aus Verkehrslärm sowie die vom Bauvorhaben ausge­henden Schallimmissionen aus Gewerbelärm zu ermitteln und zu beurteilen.

Hinsichtlich der zu erwartenden Gewerbelärmimmissionen am Bauvorhaben sowie an der umliegenden Bestandsbebauung war eine schalltechnische Berechnung nach TA Lärm erforderlich.

Auf der Grundlage von Literaturangaben, Betriebs- und Nutzungsangaben zu den innerhalb des Bauvorhabens geplanten gewerblichen Vorgängen wurden die Immis­sionen an repräsentativen Immissionsorten am Bauvorhaben und an der vorhande­nen Bebauung im Umfeld berechnet und nach TA Lärm beurteilt.

Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm r Kerngebiete von 60 dB(A) am Tag und 45 dB(A) in der Nacht an allen Immissionssorten am Bauvorhaben (Immissionsorte G14 bis G27) eingehalten wer­den. Weiterhin werden die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden schutzbedürftigen Bestandsbebauungen (Immissionsorte G01 bis G13) eingehalten. Die Immissionsanforderungen der TA Lärm hinsichtlich kurzzeiti­ger Geräuschspitzen werden im Tages- und Nachtzeitraum an allen Immissionsorten am Bauvorhaben und an den umliegenden schutzbedürftigen Bestandsbebauungen eingehalten.

Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist die Decke der Parkebene mit absorbie­rendem Material mit einem Absorptionsgrad α 0,7 zu verkleiden. Die Decke der Durchfahrt des Gebäudes ist ebenfalls hochabsorbierend auszuführen. Ferner sind Anlieferungen ausschließlich im Tageszeitraum zwischen 06:00 und 22:00 Uhr mög­lich.

 

Hinsichtlich des Verkehrslärms waren die auf die geplanten Gebäude einwirkenden Immissionen aus dem Straßenverkehr zu ermitteln und gemäß DIN 18005 zu beurtei­len. Ergebnis der Immissionsberechnungen ist, dass an dem beurteilten Gebäude die schalltechnischen Orientierungswerte für Kerngebiete von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts um bis zu 8 dB tags und um bis zu 10 dB nachts an den Nord- und Westfassaden des Plangebäudes überschritten werden.

Aufgrund der vorliegenden Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungs­werte werden Schallschutzmaßnahmen in Form von passivem Lärmschutz vorgese­hen. Gemäß den Angaben des Architekten sind fensterunabhängige Lüftungseinrich­tungen r die Büro- und Unterrichtsräume geplant.

Das Schalldämmmaß aller Außenbauteile ist im Schallschutznachweis gegen Außen­rm gemäß DIN 4109 individuell für die Räume zu ermitteln. Die hier beschriebenen Schalldämmmaße ersetzen nicht diesen Schallschutznachweis gegen Außenlärm.

 

Im Falle des Schulneubaus ist eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindig­keit auf der Rathausstraße östlich des Märkischen Rings sowie auf dem Märkischen Ring dlich der Rathausstraße auf 30 km/h angestrebt. Bei Berücksichtigung einer zulässigen chstgeschwindigkeit von 30 km/h auf den genannten Straßenabschnit­ten werden sich geringere Beurteilungspegel an den Fassaden des Plangebäudes ergeben. Entsprechend werden sich geringere maßgebliche Außenlärmpegel erge­ben, die wiederum zu geringeren Anforderungen an die Außenbauteile führen kön­nen.

 

Darüber hinaus war die Verkehrslärmerhöhung im Umfeld des Bauvorhabens auf­grund der durch die Planung bedingten Zusatzverkehre zu betrachten. Die ermittel­ten maximalen Erhöhungen der Verkehrslärmimmissionen im Umfeld betragen bis zu 1,1 dB am Tag und in der Nacht.

 

Bei Berücksichtigung einer zukünftig zulässigen chstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Rathausstraße östlich des Märkischen Rings sowie auf dem Märkischen Ring südlich der Rathausstraße würde sich trotz des vorhabenbeding­ten Mehrverkehrs eine Reduzierung des Verkehrslärms an den Bestandsbe­bauungen ergeben. Im Umfeld ergäbe sich keine planbedingte Erhöhung der Ver­kehrslärmimmissionen.

 

 

Fazit

 

Die erstellten Fachgutachten zu den Themen Schall, Luftschadstoffe/Belüftung, Kalt­luft, Verkehr/ Sicherheit kommen insgesamt zum Ergebnis, dass das geplante Bau­vorhaben bestehend aus Einzelhandel und Schulneubau mit Turnhalle an dem Standort der ehemaligen Bettermann Brauerei umsetzbar ist.

Um den steigenden Schulraumbedarf im Stadtbezirk Mitte zu decken, wird empfoh­len, der Bebauung des Bettermann-Areals durch ein kombiniertes Gebäudes aus Schule und Einzelhandel zuzustimmen und einen Mietvertrag über die Anmietung einer Grundschule plus Sporthalle (entsprechend der Vorlage 0461/2023) abzu­schließen.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

 

Im Bestand handelt es sich bei dem Areal um eine fast vollständig versiegelte Ver­kehrsfläche. Nach Fertigstellung des geplanten Vorhabens wird die Fläche zum größten Teil bebaut, jedoch wird die Dachfläche des geplanten Gebäudes begrünt. Außerdem sollen im Bereich der Schulhoffläche Anpflanzungen erfolgen. Somit steigt der Grünanteil. In geringem Umfang findet darüber hinaus Entsiegelung statt. Zurzeit wird durch die Nutzung des Areals als Parkplatz Verkehr erzeugt. Durch die geplante Nutzung wird gemäß Verkehrsgutachten mehr Verkehr erzeugt, jedoch werden die Auswirkungen (Luftschadstoffe und Schall) durch die anzuordnende Geschwindigkeitsreduzierung kompensiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Die finanziellen Auswirkungen einer Anmietung der geplanten Schule werden in der Vorlage 0461/2023 dargestellt.

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Martina Soddemann

Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Realisierung einer 3-zügigen Grundschule mit Turnhalle und OGS über einem Lebensmitteleinzelhandel auf dem Bettermann-Areal auf Basis der vorliegenden Bedingungen des Mietvertrages und der vorgetragenen Kostenschätzung ab. Die Verwaltung verfolgt das Projekt deshalb nicht weiter.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

1

CDU

5

 

 

SPD

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

HAK

-

-

-

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1

 

 

Erweitern

06.06.2023 - Umweltausschuss - vertagt

Erweitern

07.06.2023 - Schulausschuss

Reduzieren

14.06.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadt-, Beschäftigungs- und Wirtschaftsentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Realisierung einer 3-zügigen Grundschule mit Turnhalle und OGS über einem Lebensmitteleinzelhandel auf dem Bettermann-Areal auf Basis der vorliegenden Bedingungen des Mietvertrages und der vorgetragenen Kostenschätzung ab. Die Verwaltung verfolgt das Projekt deshalb nicht weiter.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

AfD

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

-

 

 

HAK

1

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Reduzieren

15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen lehnt die Realisierung einer 3-zügigen Grundschule mit Turnhalle und OGS über einem Lebensmitteleinzelhandel auf dem Bettermann-Areal auf Basis der vorliegenden Bedingungen des Mietvertrages und der vorgetragenen Kostenschätzung ab. Die Verwaltung verfolgt das Projekt deshalb nicht weiter.

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

 

1

CDU

12

 

 

SPD

11

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

AfD

4

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg / Die PARTEI

2

 

 

FDP

2

 

 

Die Linke.

2

 

 

HAK

2

 

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

0

Enthaltungen:

1