Beschlussvorlage - 0411/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 2/12 (639) Gewerbegebiet Hammacher
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jendrik Hoppmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
17.05.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
14.06.2023
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.06.2023
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 2/12 (639) – Gewerbegebiet Hammacher – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung beschlossen (siehe Drucksachennummer 0129/2012). Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 14.05.2012.
Die Fläche Hammacher ist Teil einer Rahmenplanung für gewerbliche Bauflächen im Lennetal. Die angrenzenden Gewerbegebiete „Sudfeld“, „Herbeck“ und „Barmerfeld“ wurden bereits entwickelt. Die Fläche Hammacher ist der letzte noch nicht realisierte Baustein dieser Planung.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/12 - Gewerbegebiet Hammacher - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der geplanten gewerblichen Nutzungen geschaffen werden.
Eine Weiterveräußerung von Grundstücken an Dritte ohne den Zugriff der Stadt Hagen über ein Vorkaufsrecht würde das Erreichen der angestrebten Entwicklungsziele erschweren und / oder verzögern. Es besteht daher ein öffentliches Interesse der Stadt Hagen in dem Plangebiet rechtzeitig Grundeigentum zu erwerben.
Zur Sicherung und Gewährleistung der Umsetzung der Planungsziele ist es erforderlich, eine Vorkaufsrechtsatzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 für das gesamte Plangebiet zu erlassen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
103,4 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
357,9 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
195,2 kB
|
