Berichtsvorlage - 0529/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauung des Bettermann Arealshier: Schulraumbedarf im Bereich der städtischen Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Schulausschuss
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Entscheidung
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07.06.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Ausgangssituation:
Der Schulentwicklungsplan des externen Gutachters Biregio (Stand März 2020) geht insgesamt von steigenden Schülerzahlen für den Bereich der Grundschulen aus. Dies gilt sowohl für den konkret dargestellten mittelfristigen Zeitraum bis zum Schuljahr 2024/2025, als auch für die langfristige Perspektive bis zum Schuljahr 2032/2033 mit einem stetigen Schüleranstieg.
Gegenüber den Prognosezahlen ist bislang tatsächlich ein stärkerer Schüleranstieg zu verzeichnen. Dies gilt allgemein für die Gesamtheit der Grundschulen in Hagen, insbesondere aber für den Stadtbezirk Mitte, wo der größte Zuwachs festzustellen ist. Zusammenfassend wird dies auf ein stärkeres Maß an Zuwanderung nach Hagen zurückzuführen sein, das durch die im letzten Jahr begonnene Fluchtbewegung aus der Ukraine nochmals verstärkt worden ist.
Raumressourcen:
Ausgehend von dem vorhandenen Raumbestand verfügen die städtischen Grundschulen über ein Raumangebot von 1.838 Plätzen pro Jahrgang. Dies ist als maximales Raumangebot anzusehen, bei dem bereits zum Teil Mehrzweck-/Fach- und Differenzierungsräume aufgegeben werden mussten, um sie – angesichts der dringenden Bedarfssituation - als Klassenräume zu nutzen.
Zudem sind für den 2. Jahrgang weitere Plätze zu berücksichtigen. Konkret geht es um die Schuleingangsphase, in der rund 10% der Schüler*innen ein drittes Besuchsjahr benötigen, wodurch die 2. Jahrgangsstufe durchschnittlich um gerundet 10% größer ist.
Schülerzahlenentwicklung und vorläufige Fortschreibung der Prognose
Nach der Prognose des externen Gutachters 2020 wurde von folgender Schülerzahlenentwicklung für den 1. Jahrgang ausgegangen:
Schuljahr 2024/2025 | 1.811 Schüler*innen |
Schuljahr 2029/2030 | 1.857 Schüler*innen |
Bezogen auf den 1. Jahrgang käme es demnach erst zum Ende des Betrachtungszeitraums zu einer Platzunterdeckung. Im laufenden Schuljahr befinden sich jedoch laut Schulstatistik tatsächlich bereits 1.862 Schüler*innen im 1. Jahrgang. Damit wird sowohl die Prognosezahl 2024/2025 um 51 Schüler*innen, aber auch bereits die Prognosezahl 2029/2030 leicht übertroffen.
Angesichts der tatsächlich höher verlaufenden Schülerzahlenentwicklung erfolgte im Rahmen einer vorläufigen Nachberechnung eine Fortschreibung der Prognosezahlen. Die nachfolgenden Zahlen werden dabei als untere Bandbreite eines Zahlenkorridors gesehen.
Schuljahr 2024/2025 | 1.948 Schüler*innen |
Schuljahr 2029/2030 | 1.994 Schüler*innen |
Bedarf an zusätzlichem Schulraum
Auf Grundlage der fortgeschriebenen Prognose ergibt sich folgende voraussichtliche Bedarfssituation:
Aktuell vorhanden:
| 1.838 Plätze |
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Bedarf 2024/2025
| 1.948 Plätze | Es fehlen: 111 Plätze (4,44 Züge bei 25 Schüler*innen/Klasse) (4,83 Züge bei 23 Schüler*innen/Klasse)
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Bedarf 2029/2030 | 1.994 Plätze | Es fehlen: 156 Plätze (6,24 Züge bei 25 Schüler*innen/Klasse) (6,78 Züge bei 23 Schüler*innen/Klasse)
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Schulorganisatorische Maßnahmen zur Bedarfsdeckung
Neben den derzeit in den konkreten Planungen befindlichen baulichen Erweiterungen an den Grundschulen Henry-van-de-Velde (+ 1 Zug) und Goldberg (+ 1 Zug) erfolgt die Schwerpunktsetzung durch die bereits im Bau befindliche neue Grundschule Wehringhausen mit 3 Zügen, von deren Inbetriebnahme zum Schuljahr 2024/2025 ausgegangen wird. Die Erweiterung um 5 Züge entspricht dem jetzt benötigten Schulraum. Durch den erwarteten Anstieg der Schüler*innen wird es aufwachsend bis 2029/2030 gleichwohl notwendig werden, weiteren Schulraum bereitzustellen.
Betrachtung des Stadtbezirks Mitte
Der Schüleranstieg hat sich bisher am stärksten im Stadtbezirk Mitte manifestiert. Nach der Prognose ist dies auch zukünftig so zu erwarten. Mangels Plätze werden bereits heute insgesamt 19 Schüler*innen des 1. Jahrgangs, deren Wohnort im Stadtbezirk Mitte ist, an Grundschulen in anderen Stadtbezirken beschult; angesichts der Entfernung werden diese nahezu ausschließlich mittels dafür speziell eingesetzter Busse zu den Schulen gefahren.
Auswirkungen einer neuen Grundschule auf dem Bettermann-Areal auf die Schülerströme
Mit einer neuen zusätzlichen Grundschule auf dem Bettermann-Areal käme es für den perspektivischen Bedarf zu einer weiteren neuen Schwerpunktsetzung. Eine Art „Zuordnung“ von Einzugsbereichen zu diesem möglichen neuen Standort wäre im Vorfeld kaum möglich. Dies würde sich letztlich erst mit der faktischen Inbetriebnahme der Schule ergeben und nach einigen Jahren verfestigen.
Erwartbar wäre jedoch, dass sich die Schülerströme aus den Quartieren der benachbarten Grundschulen ergeben würden, wodurch dort absehbare Anmeldeüberhänge versorgt werden könnten. Darüber hinaus käme es zu einer Entlastung anderer Grundschulen. Vorstellbar wären die Einzugsbereiche der Grundschulen Funckepark, Meinolf, Henry-van-de-Velde, Goldberg, Karl-Ernst Osthaus, Boloh und Emst. Auch eine indirekte Entlastung wäre vorstellbar. So könnte z. B. die GS Henry-van-de-Velde Schüler*innen aufnehmen, die aus dem örtlichen Zwischenbereich zur GS Karl-Ernst Osthaus kämen. Zur Entlastung würden Schüler*innen der GS Henry-van-de-Velde zur neuen GS auf dem Bettermann-Areal gelenkt. Ebenso wäre vorstellbar, dass Schüler*innen aus dem Bereich „Bahnhof“ durch die GS Funckepark versorgt würden; zur dortigen Entlastung würden Schüler*innen zur GS Henry-van-de-Velde gelenkt. Insgesamt würde dabei von vertretbaren Schulwegen innerhalb des Stadtbezirks ausgegangen.
Schulbetrieb und Discounter
Da es sich bei der Anordnung eines Discounters und eine darüberliegende Grundschule in einem Gebäudekomplex um eine bisher außergewöhnliche Kombination handelt, wurde dazu die Bezirksregierung einbezogen. Nach Rückmeldung der Bezirksregierung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken oder Ausschließungsgründe gegen die Errichtung einer Grundschule auf einem Discounter.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
