Vorschlag zur Tagesordnung - 0518/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktionen und Gruppe von CDU, Hagen Aktiv & FDPHier: Verbindliche Sprachförderung für Kinder zwischen 4 und 6 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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06.06.2023
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, …
- … für Kinder außerhalb von Kindertagesstätten ein tragfähiges und nachhaltig umsetzungsfähiges Konzept in Abstimmung mit den Trägern und den Familienzentren zu entwickeln, das für alle Kinder mit Sprachdefiziten aus benachteiligten Lebensverhältnissen in der deutschen Sprache ab einem Alter von vier Jahren verpflichtende und ausreichend zeitlich dimensionierte sowie sozialraumnahe niederschwellige Sprachkurse vorsieht. Dabei sind angemessen Anforderungen an das künftige Personal zu stellen. Es geht um die Vermittlung von grundlegenden Sprachkenntnissen und altersgerechtem Sozialverhalten. Dazu sind nicht zwingend Lehrer oder Erzieher erforderlich, sondern auch andere Personengruppen anzuwerben (Dolmetscher, sprachkundige Muttersprachler, etc.).
Dabei sind auch die Kinder zu berücksichtigen, die bisher schon eine ein- bis zweistündige Förderung in der Woche erhalten und nicht in einer Kita angemeldet sind. Positive Beispiele und Erfahrungen anderer Kommunen sind zu nutzen.
Ziel ist es, allen Kindern bis zur Einschulung ausreichende Sprachkenntnisse und altersgerechte Sozialkompetenz zu vermitteln, damit sie dem Unterricht in der Grundschule folgen und sich leichter integrieren können. Idealerweise sorgt dafür eine verpflichtende und bedarfsgerechte Sprachförderung, die das derzeitige Angebot deutlich ausweitet.
- Dabei ist anzustreben, dass alle neu in Hagen ankommenden Kinder im Alter zwischen vier und sechs Jahren bis zur Einschulung binnen vier Wochen nach Eintrag im Einwohnermelderegister zur Teilnahme an einem verbindlichen Sprachtest aufgefordert werden. Dieser Sprachtest findet idealerweise spätestens drei Monate nach Eintrag im Einwohnermelderegister statt. Idealerweise spätestens ein Monat danach soll das Kind einen sozialraumnahen Platz in einem verpflichtenden Sprachkurs erhalten und wahrnehmen.
Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mit den kommunalen Interessenvertretungen (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, SGK, KPV, etc.) und dem Landesgesetzgeber in Kontakt zu treten, um die Sprachtests in der entsprechenden Häufigkeit im Schulgesetz zu verankern.
Die beteiligten Antragsteller werden ihrerseits alle Bemühungen unternehmen, über die dahinterstehenden Parteien entsprechenden Einfluss auszuüben.
Bis zur Umsetzung der quartalsweisen Sprachtests wird konsequent auf Basis des bislang geltenden Rechts verfahren und sanktioniert.
- Der § 126 (3) SchulG NRW wird bei unentschuldigter Nichtteilnahme am Sprachtest/ Sprachkurs angewendet.
- Kinder, die nach einem erneuten Test die erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen, sind wieder von der Verpflichtung zu befreien.
- … auf Basis dieses Beschlusses Kontakt mit den Verwaltungen der EU, des Bundes- sowie des Landes Nordrhein-Westfalen aufzunehmen, um spezifische Fördermittel für diesen Leistungsumfang einzuwerben. Dabei wird die Verwaltung von den jeweiligen Hagener Abgeordneten unterstützt.
- Die ursprünglichen Haushaltsmittel im Umfang von 140.000 Euro aus den Haushaltsjahren 2022/2023, ursprünglich geplant als Eigenanteil an einzuwerbenden Fördermittel, sind umzuwidmen. Die Haushaltsmittel sollen zunächst ggf. auch ohne Fördermittel als Anschubfinanzierung für die Ausweitung von Sprachkursen eingesetzt werden.
- … für den Rat im September 2023 eine beschlussreife Vorlage vorzulegen, wie die o.g. Haushaltsmittel zur Erreichung des Ziels eingesetzt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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254,7 kB
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