Berichtsvorlage - 0500/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1.Ergebniscontrolling- und Haushaltsicherungskonzeptbericht 2023

 

Am 13.06.2022 wurde der Doppelhaushalt 2022/2023 und das Haushaltssicherungskonzept durch die Bezirksregierung Arnsberg unter bestimmten Nebenbedingungen genehmigt. Hieraus resultieren unterjährige Berichtspflichten sowohl für die Ergebnisrechnung als auch r die Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept. Diesbezüglich erfolgte mit dem Versand des Anschreibens am 11.05. der Auftakt zur unterjährigen Prognose bzgl. der o. g. Berichte zum Stand II. Quartal 2023. Der Planansatz des Haushalts liegt bei einem positiven Ergebnis von 0,49 Mio. €, das planmäßige Volumen der Konsolidierungsmaßnahmen gemäß Haushaltssicherungskonzept beträgt 7,1 Mio. € im lfd. Jahr.

 

2.Gewerbesteuerentwicklung 2023

 

Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den ersten Änderungslauf auf knapp 103 Mio. €. Mittlerweile liegt das Anordnungssoll bei rund 123 Mio. € (Stand 12.05.2023). Die Vorab-Buchungen für das Haushaltsjahr 2024, die in den wenigen Fällen mit abweichendem Wirtschaftsjahr schon im Kalenderjahr 2023 entstehen, liegen derzeit bei gut 5 Mio. €. Es wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz 2023 erreicht wird.

 

3.Schuldenstand

 

18.05.2023

Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

843.500.000 €

891.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

5.018.890 €

5.349.758

Liquiditätskredite gesamt

848.518.890 €

896.849.758 €

 

 

 

Investitionskredite

39.498.716 €

45.939.765 €

rderkredite

4.209.150 €

4.521.070 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

17.928.392 €

19.056.684 €

Investitionskredite gesamt

61.636.258 €

69.517.519 €

 

 

 

 

 

3.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum und in Deutschland stagnierte zuletzt. Die hohen Zinsen belasten insbesondere die kapitalintensiven industriellen Wirtschaftsbereiche. Hohe Lohnabschlüsse dürften den Rückgang der Inflation hemmen.

 

Die Europäische Zentralbank hat im Mai die Leitzinsen um weitere 25 Basispunkte erhöht und signalisiert, dass der Zinserhöhungsprozess noch nicht beendet sei. Bankenvolkswirte erwarten mehrheitlich noch einen weiteren Zinsschritt im Juni um nochmals 25 Basispunkte und anschließend über mehrere Monate ein stabiles Niveau.

 

Die kurzfristigen Geldmarktzinsen stiegen nach der EZB-Entscheidung weiter an. Der €STR als Referenzzinssatz für täglich fällige Liquidität liegt nunmehr auch über der 3 %-Marke. Nach dem in den nächsten Monaten erwarteten stabilen Zinsniveau wird eine erste Zinssenkung der EZB in 2024 prognostiziert. Die Kapitalmarktzinsen haben sich zuletzt kaum bewegt. Für die nächsten 12 Monate ergeben die Bankenprognosen je nach erwarteter Entwicklung der Konjunktur und Inflation ein uneinheitliches Bild. Der Terminmarkt lässt weiterhin eine stabile Entwicklung erwarten.

 

3.2. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen):

 

 

10.02.2023

13.04.2023

18.05.2023

 STR (Tagesgeld)

2,401 (-0,572)

2,899 (-0,500)

    3,153  (-0,500)

  3 Monats-Euribor

    2,621 (-0,528)

     3,177 (-0,448)

    3,383  (-0,368)

12 Monats-Euribor

3,465 (-0,325)

3,718 (-0,014)

    3,858  ( 0,313)

  3 Jahre Swapsatz

    3,159 ( 0,401)

3,277 ( 1,074)

    3,292  ( 1,201)

  5 Jahre Swapsatz

2,957 ( 0,585)

3,098 ( 1,297)

    3,092  ( 1,442)

10 Jahre Swapsatz

2,888 ( 0,758)

 3,016 ( 1,548)

    3,040  ( 1,759)

 

4. Doppelhaushalt 2024/2025

 

Der Abschluss für die konsumtive Mittelanmeldung durch die Fachbereiche ist für den 26.05.2023 vorgesehen. Die Ansetzung der Haushaltsgespräche findet in zwei terminlichen Blöcken statt (Teil 1: 22.06. bis 04.08; Teil 2: 07.08. bis 18.08.). Die terminliche Abstimmung hierzu übernimmt der Fachbereich Finanzen & Controlling. Die Entwurfseinbringung in den Rat ist für den 21.09.2023 vorgesehen.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen