Beschlussvorlage - 0478/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

1. die Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2022,

2. die Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses,

3. die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbHGesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit 100,00 % beteiligt ist, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2022 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung der Gesellschaft am 16.05.2023 formuliert.

 

Die Details zum Jahresabschluss 2022 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0477/2023 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

 

Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. i. V. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen