Beschlussvorlage - 0484/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW folgenden Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,

 

1. Herrn/Frau ________________ als stimmberechtigte(n) Vertreter(in) der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH am 06.06.2023 zu entsenden.

 

2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des/der unter 1. genannten Vertreters/Vertreterin der Stadt Hagen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss, Herrn/Frau ______________ in die genannte Gesellschafterversammlung zu entsenden.

 

3. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zu DS 0483/2023, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird, wird er/sie beauftragt,

a) den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

b) die Geschäftsführung für 2022 zu entlasten.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

An der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH, deren Geschäftszweck das Betreiben von Bildungszentren und Akademien für Aus-/Fort- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften in Wissenschaft, Wirtschaft, öffentlicher Verwaltung und freien Berufen ist, ist die Stadt Hagen mit 16,50 % unmittelbar beteiligt. Für die ordentliche Gesellschafterversammlung am 06.06.2023 der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH ist ein stimmberechtigter Vertreter bzw. eine stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst voraussichtlich folgende Punkte:

TOP 1: Erläuterung der Geschäftsführung ARCADEON zur laufenden Geschäftsentwicklung

TOP 2: Feststellung des Jahresabschlusses 2022

TOP 3: Entlastung der Geschäftsführung für 2022

TOP 4: Verschiedenes 

 

Details zum Jahresabschluss 2022 der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH können der nicht öffentlichen Vorlage DS 0483/2023 entnommen werden.

 

      Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

r die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der ARCADEON/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH und HWW Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG am 28.06.2022 wurde Frau Vera Besten als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

 

Begründung der Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW:

Die Gesellschafterversammlung der Arcadeon/HWW Seminar- und Tagungsbetrieb GmbH findet am 06.06.2023 und damit vor der nächsten Ratssitzung am 15.06.2023 statt. Eine Verschiebung der Gesellschafterversammlung ist nicht möglich, da der Hauptgesellschafter im Ausland lebt und nur zu diesem Termin anreisen kann. Die Einberufung des Rates der Stadt Hagen wäre im Anbetracht der geringen Anteile der Stadt Hagen an der Gesellschaft unverhältnismäßig.

 

Die Eilentscheidung wird dem Rat der Stadt Hagen am 15.06.2023 zur Genehmigung vorgelegt.

 

Es wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 


 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 X

keine Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Auswirkungen

gez. i. V. Christoph Gerbersmann                               gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer                            Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.06.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen