Beschlussvorlage BBM - 0276/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach Diskussionslage.

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Sachverhalt

Die Stadt Hagen hat Ende 2001 an einen Bauträger rd. 10.000 qm Grundstück im Bereich des B/Planes 7/83, Baukloh-Süd veräußert und einen Erschließungsvertrag abgeschlossen.

Der Grundstücksverkauf erfolgte mit der Auflage, dass die Fertigstellung der Baumaßnahme 36 Monate nach Eigentumsübertragung zu erfolgen hat und der Bauträger musste die Verpflichtung eingehen, 10 Baugrundstücke an Einzelbewerber ohne Bindung an Architekten zu verkaufen.

Im Juni 2004 teilte die Verwaltung in einer Stellungnahme mit, dass ein neuer Erschließungsträger kurzfristig mit allen Rechten und Pflichten in den Erschließungsvertrag eintreten wollte.

Nunmehr häufen sich aus dem Neubaugebiet die Beschwerden über mangelnde Beleuchtung und schlechte Wegstrecken. Nach einer Mitteilung der Verwaltung gibt es im Erschließungsvertrag keine Bestimmung, wonach der Bauträger verpflichtet ist, binnen einer bestimmten Zeit die Erschließungsanlagen herzustellen.

Meiner Ansicht nach steht dies im Gegensatz zu der damaligen Aussage und die Verwaltung soll in einer Gegenüberstellung verdeutlichen, welche Auflagen und Bedingungen der damalige Erschließungsträger zu erfüllen hatte und welche der jetzige zu erfüllen hat.


 
 

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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05.04.2006 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet einen erneuten Bericht in ihrer Sitzung am 10. Mai 2006.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0