Beschlussvorlage BBM - 0276/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauung Baukloh-Süd
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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05.04.2006
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Sachverhalt
Die
Stadt Hagen hat Ende 2001 an einen Bauträger rd. 10.000 qm Grundstück im
Bereich des B/Planes 7/83, Baukloh-Süd veräußert und einen Erschließungsvertrag
abgeschlossen.
Der
Grundstücksverkauf erfolgte mit der Auflage, dass die Fertigstellung der
Baumaßnahme 36 Monate nach Eigentumsübertragung zu erfolgen hat und der Bauträger
musste die Verpflichtung eingehen, 10 Baugrundstücke an Einzelbewerber ohne
Bindung an Architekten zu verkaufen.
Im
Juni 2004 teilte die Verwaltung in einer Stellungnahme mit, dass ein neuer
Erschließungsträger kurzfristig mit allen Rechten und Pflichten in den
Erschließungsvertrag eintreten wollte.
Nunmehr
häufen sich aus dem Neubaugebiet die Beschwerden über mangelnde Beleuchtung und
schlechte Wegstrecken. Nach einer Mitteilung der Verwaltung gibt es im
Erschließungsvertrag keine Bestimmung, wonach der Bauträger verpflichtet ist,
binnen einer bestimmten Zeit die Erschließungsanlagen herzustellen.
Meiner
Ansicht nach steht dies im Gegensatz zu der damaligen Aussage und die
Verwaltung soll in einer Gegenüberstellung verdeutlichen, welche Auflagen und Bedingungen
der damalige Erschließungsträger zu erfüllen hatte und welche der jetzige zu
erfüllen hat.
