Beschlussvorlage - 0295/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur Teiländerung des Flächennutzungsplans Nr. 89 - Alter Bahnhof Haspe - beizutreten (Beitrittsbeschluss).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung und den Beitrittsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 15.12.2022 den abschließenden Beschluss zur Teiländerung Nr. 89 zum Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Hagen gefasst (Drucksachennummer 0978/2022). Im Januar 2023 wurde der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg hat mit Datum vom 14.04.2023 eine Genehmigung in Teilen für das FNP-Teiländerungsverfahren Nr. 89 ausgesprochen. Zwei Teilflächen wurden von der Genehmigung ausgenommen. In Kenntnis derer fasst der Rat der Stadt Hagen den Beitrittsbeschluss und stimmt den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zu.

 

Wesentliches städtebauliches Ziel der FNP-Teiländerung ist es, die derzeit brach liegende Fläche einer gewerblichen Nutzung zuzuführen und an das westlich angrenzende Gewerbegebiet anzuknüpfen.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet derzeit als Fläche für Bahnanlagen dargestellt. Zur Realisierung der gewerblichen Nutzung ist die Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan von Fläche für Bahnanlagen in gewerbliche Baufläche erforderlich. Im Bereich der Stephanstraße wird in einem kleinen Teilbereich die Darstellung in Grünfläche geändert.

Nach Aufgabe des Bahnbetriebes ist die Fläche des ehemaligen Hasper Bahnhofes am 28.06.2006 größtenteils von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden. Dieser Teil ist somit in die Planungshoheit der Kommune zurückgefallen. Die Flurstücke 131 und 13, Gemarkung Haspe, Flur 24 westlich des Bahnhofsgebäudes unterliegen jedoch noch der Bahnaufsicht und sind noch nicht freigestellt.

 

Mit Schreiben vom 14.04.2023 hat die Bezirksregierung Arnsberg die Genehmigung in Teilen erteilt. Von der Genehmigung ausgenommen sind die noch nicht von Bahnbetriebszwecken freigestellten Grundstücke Gemarkung Haspe, Flur 24, Flurstücke 131 und 132.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg begründet dies damit, dass es sich bei den für eine Darstellung als gewerbliche Bauflächen vorgesehenen Flurstücken um als Bahnanlage gewidmete Flächen handelt, die für Planungen der Stadt (Planungshoheit) grundsätzlich nicht zur Verfügung stehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48/86, NVwZ 1989, 655). Die Entwidmung der Flächen konnte durch die DB Immobilien in Köln derzeit nicht in Aussicht gestellt werden.

Die nicht genehmigte Teilfläche findet sich im Randbereich und entsprecht mit ca. 900 etwa 2 % des Plangebietes. r eine zeitnahe gewerbliche Nutzung der übrigen, genehmigten Fläche ist dieses Teilstück nicht erforderlich.

Der parallel erstellte Bebauungsplan Nr. 1/07 Alter Bahnhof Haspe (Drucksachennummer 1121/2022; Satzungsbeschluss vom 23.03.2023) setzt für diese Fläche eine aufschiebende Bedingung fest. Die festgesetzte gewerbliche Nutzung kann erst erfolgen, wenn die Freistellung von Bahnzwecken vorliegt. Das weitere Plangebiet ist hiervon nicht betroffen und kann entsprechend gewerblich genutzt werden.

r die Freistellung von Bahnbetriebszwecken ist das Umsetzten zweier Haltemasten für die Oberleitungen der angrenzenden Gleisanlagen erforderlich. Dies kann nach Angaben der DB im Jahr 2025 im Zuge anderer Umbauarbeiten erfolgen. Eine anschließende Freistellung wurde in Aussicht gestellt.

 

Um die erforderliche Übereinstimmung zwischen dem abschließenden Beschluss des Rates der Stadt Hagen und der Teilgenehmigung durch die Genehmigungsbehörde zu erreichen, ist ein sog. Beitrittsbeschluss erforderlich. Damit erklärt sich der Rat der Stadt Hagen bereit, die Maßgaben der Bezirksregierung zu akzeptieren.

 

Die von der Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg und diesem Beitrittsbeschluss ausgenommenen Flächen (Gemarkung Haspe, Flur 24, Flurstücke 131 und 132) werden als von der Genehmigung ausgenommene Teilfläche gekennzeichnet.

 

Nach Herbeiführung des Ratsbeschlusses (sog. Beitrittsbeschluss) gemäß § 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung und der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung der Teiländerung Nr. 89 des Flächennutzungsplanes und des Beitrittsbeschlusses des Rates wird die Flächennutzungsplanänderung 89 rechtswirksam.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordnete

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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06.06.2023 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.06.2023 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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15.06.2023 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen