Beschlussvorlage - 0466/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die in der Fortschreibung des Aktionsplans dargestellten Neu- und Ausbauprojekte wie geplant umzusetzen.

2. Die erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel werden bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Im Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum ersten Hagener Aktionsplan zur Kinderbetreuung in Hagen (Vorlage 0565/2019) vom 19.06.2019 wurde die Verwaltung beauftragt die dargestellten Neu- und Ausbauprojekte wie vorgesehen umzusetzen und die dafür erforderlichen investiven und konsumtiven Mittel bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Die zweite Fortschreibung des Aktionsplans gibt Aufschluss über die Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2023/2024 und eine Übersicht zum aktuellen Stand der in der letzten Fortschreibung aus Juli 2020 beschlossenen Neu- und Ausbauprojekte bzw. weiterer Planungsprojekte in Bezug auf die Kindertagesbetreuung in Hagen. 

 

Bedarfsdeckung zum Kindergartenjahr 2023/2024

Im Kindergartenjahr 2023/2024 werden in den Kindertageseinrichtungen insgesamt 6.858 Betreuungsplätze und in der Kindertagespflege (inkl. Großtagespflegestellen) 600 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. Auf die Altersgruppen bezogen, teilen sich diese wie nachfolgend dargestellt auf.

Altersgruppe

Plätze in Kindertageseinrichtungen

Plätze in Kindertagespflege

U3

1369

585

Ü3

5489

15

 

Hieraus ergeben sich für das neue Kindergartenjahr Versorgungsquoten in Höhe von:

U3 = 32,7 %

Ü3 = 90,9 %

Aufgrund der zusätzlich geschaffenen Betreuungsplätze durch den kurzfristigen Umbau eines Gebäudes in der Wehringhauser Straße haben sich die Versorgungsquoten gegenüber der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung (Vorlage 0958/2022 vom 15.11.2022) zwar erhöht, beide Werte liegen jedoch immer noch unter den vom Rat der Stadt Hagen im Bereich der Kindertagesbetreuung beschlossenen Versorgungsquoten.

 

Zur Erreichung der Versorgungsquoten fehlen für das neue Kindergartenjahr circa 120 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren und circa 550 Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren.

Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich die genannten Fehlbedarfe rein statistisch auf die beschlossenen Versorgungsquoten beziehen. Die Wartelisten, insbesondere im U3-Bereich, zeigen ein anderes Bild.

Eine aktuelle Auswertung des Anmeldeportals KitaPlus hat für das neue Kindergartenjahr 552 nicht versorgte U3 Kinder, für die seitens der Eltern ein Betreuungswunsch geäert wurde, ergeben. 

Ursächlich hierfür ist, dass immer häufiger eine Betreuung der Kinder schon ab dem zweiten Lebensjahr nachgefragt wird.

 

Bevölkerungsvorausberechnung

Im Herbst 2022 hat das Ressort für Statistik und Wahlen der Stadt Hagen eine neue Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht. Demnach wird die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in den nächsten Jahren weiter ansteigen.

Der Berechnung liegen folgende Definitionen zu Grunde:

Zuzüge: Die deutsche Bevölkerung bleibt auf dem Durchschnittsniveau 2018-2021, da in den letzten 10 Jahren ein Trend nicht eindeutig zu erkennen ist. Die Ausländerzuzüge gehen aber leicht und kontinuierlich zurück auf den Wert von 2013 (3.500).

Wegzüge: Die deutsche Bevölkerung bleibt auf dem Durchschnittsniveau 2018-2021, da in den letzten 10 Jahren ein Trend nicht eindeutig zu erkennen ist. Ausländerwegzüge gehen aber leicht und kontinuierlich zurück auf den Wert von 2013/2014 (2.500).

Vorausberechnung der Bevölkerungsentwicklung „Kinder unter sechs Jahre“

 

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

Kinder

0 - u. 3

6.295

6.329

6.314

6.282

6.249

6.215

6.183

6.154

6.130

Kinder

3 - u. 6

6.189

6.232

6.226

6.302

6.324

6.308

6.278

6.247

6.217

Gesamt

12.484

12.561

12.540

12.584

12.573

12.523

12.461

12.401

12.347

Wie die Tabelle zeigt, steigt der U3-Bereich in den beiden nächsten Jahren noch an und flacht sich danach leicht ab. Bei den drei- bis sechs jährigen Kindern, wird der permanente Anstieg bis 2028 anhalten und anschließend erst wieder zurück gehen.

In Bezug auf den Ausbau der Kindertagesbetreuung sind bei der Bewertung der Bevölkerungsvorausberechnung nachfolgende Aspekte zu berücksichtigen:

      Der Berechnung lagen die Daten vom Sommer 2022, kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine, zugrunde. Seitdem sind in Hagen 179 Kinder unter sechs Jahren aus der Ukraine zugezogen bzw. in Hagen geboren. Entgegen der zunächst landläufigen Meinung, dass diese Familien kurzfristig Deutschland wieder verlassen werden, ist ein Kriegsende momentan nicht absehbar und es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob es realistisch ist, dass die Familien nach Kriegsende mit ihren kleinen Kindern unmittelbar in das vollkommen zerstörte Land zurückkehren werden. Vielmehr sollte momentan davon ausgegangen werden, dass auch für diese Kinder unabsehbar Betreuungsplätze benötigt werden.

 

      Wie bereits erwähnt, melden Eltern ihre Kinder immer häufiger schon in Alter von zwei Jahren an. Die ehemals beschlossene Versorgungsquote von 38 % U3-Betreuungsplätzen wird erkennbar langfristig nicht mehr zu halten sein. Auch in NRW sind mittlerweile U3-Versorgungsquoten von fast 50% (Münster: 48 %, Recklinghausen: 49 %, u.a.) nicht mehr ungewöhnlich.

 

      In der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/2024 wurde bereits darauf verwiesen, dass die Umsetzung des BTHG darüber hinaus zu massiven Platzverlusten führen wird. Nicht nur, dass zukünftig alle Kinder, die eine Frühförderung erhalten (Stand August 2022: 269) ebenso als Kinder mit Basisleistung I gewertet werden, steigt nach wie vor auch der Anteil der Kinder mit einer Behinderung bzw. von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind. In Gruppen mit diesen sogenannten Basisleistung I-Kindern sind Überbelegungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten sich die Hagener Träger von Kindertageseinrichtungen, wie in den meisten anderen Kommunen in NRW, für das „Modell der Gruppenstärkenabsenkung“ entscheiden, so wird jede Betreuungsgruppe pro Kind mit Basisleitung I um einen Platz abgesenkt. Bei Kindern mit Basisleistung II werden dies voraussichtlich drei Plätze sein.

 

Demzufolge muss der Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen nach wie vor weiter forciert werden.

 

 

 

Neu- und Ausbauprojekte

Aufgrund des berechneten Bevölkerungsanstiegs r die Altersgruppe der Kinder unter sechs Jahren, kann es momentan kein „Zuviel“ an Ausbau- und Umbaumaßnahmen geben.

Von den 2019 geplanten Maßnahmen konnten lediglich die Neubauten Jungfernbruch und Gerhard-Hauptmannstraße umgesetzt werden. Die Neubaumaßnahmen Terra I und Eppenhauser Straße werden nun im Kindergartenjahr 2023/2024 realisiert sein. Die Erweiterung der Kita in der Dümpelstraße wurde erfolgreich abgeschlossen. Andere damals geplante Maßnahmen konnten auf Grund unterschiedlicher Sachzwänge nicht umgesetzt werden.

Momentan erschweren neben den allgemein bekannten Zeitfaktoren, wie eine möglicherweise erforderliche B-Plan-Änderung, verschiedenste Gutachten und die Baugenehmigung, auch die gestiegenen Zinsen, fehlende Gewerke und der grundsätzliche Kostenanstieg im Baugewerbe die Umsetzung von Aus- und Neubaumaßnahmen.

Im Folgenden sind alle Maßnahmen aufgeführt, bei denen sich die Fachabteilung aktuell in Gesprächen mit Grundstückseigentümern, Investoren bzw. Trägern befindet.

 

Neue Maßnahmen in Planung

 

 

Stadt-

bezirk

Maßnahme

Träger

Neue Plätze

glich Fertig-

stellung

U3

Ü3

Hohen-

limburg

Neubau Langenkampstraße

Wegbereiter gGmbH

30

75

2025

Ausbau Auf dem Bauloh

Ev. KK Iserlohn

13

19

2024

Neubau Sudetenstraße

Stadt Hagen

20

20

2026

Umbau Ergster Weg

Wilde Kita

15

40

2024

Nord

Neubau Schillerstraße

Kath. Kirche

15

26

2024

Umbau Knüwenstraße

Kath. Kirche

5

0

2024

Neubau Vossacker

NN

20

55

2025

Neubau Brockhausen

NN

20

55

2024

Mitte

Neubau Cunostraße

Stadt Hagen

20

55

2026

Neubau Eppenhauser Straße

NN

20

55

2025

Neubau Fleyer Straße

NN

20

55

2026

Ausbau Tondernstraße

Stadt Hagen

8

33

2026

Neubau Thünenstraße

NN

20

55

2025

Umbau Prentzelstraße

Stadt Hagen

0

70

2025

Ausbau Altenhagener Straße

Wegbereiter gGmbH

5

40

2025

Neubau Ischeland

NN

20

55

2025

Haspe

Neubau Enneper Straße

NN

5

40

2026

Neubau Jungfernbruch II

Stadt Hagen

20

55

2025

Neubau Baukloh

NN

20

55

2025

Neubau Markana

NN

20

55

2025

Waldkita Jugendstraße

Johanniter

5

40

2024

Eilpe/

Dahl

Ausbau Franzstraße

Stadt Hagen

5

15

2024

Anbau In der Welle

Ev. KK Hagen

8

28

2024

Neubau Buntebachstraße

NN

20

55

2026

Neubau Sunderlohstraße

Wegbereiter gGmbH

10

50

2025

Ausbau Ölmühler Straße

Stadt Hagen

5

15

2027

 

Es sollte alles dafür getan werden die aufgeführten Maßnahmen zu realisieren.

In Bezug auf die möglichen Fertigstellungstermine würden sich nachfolgende Auswirkungen auf das zur Verfügung stehende Platzangebot ergeben:

  • Kindergartenjahr 2024/2025: + 309 Plätze
  • Kindergartenjahr 2025/2026: + 805 Plätze
  • Kindergartenjahr 2026/2027: + 376 Plätze
  • Kindergartenjahr 2027/2028: +   20 Plätze

Durch die Maßnahmen würden in den nächsten Jahren insgesamt 1.510 neue Betreuungsplätze, davon 370 Plätze für unter dreijährige Kinder, in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Darüber hinaus ist auch der Ausbau im Bereich der Großtagespflegestellen noch nicht abgeschlossen.

An den Ausbauzahlen ist erkennbar, dass der Großteil der neuen Plätze in der Altersgruppe der über Dreijährigen geschaffen wird. Hintergrund ist, dass der Ausbau der Tagespflegestellen in Abhängigkeit zum Platzausbau bei den institutionellen Einrichtungen steht.

Aktuell stehen in den Tagespflegestellen 585 Plätze für unter dreijährige Kinder zur Verfügung. Mit dem dritten Lebensjahr wechseln die Kinder in die institutionelle Betreuung. Daher bedingt ein weiterer Ausbau an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege auch einen Ausbau im Ü3-Bereich der Kindertageseinrichtungen, da es ansonsten zu einem Überleitungsproblem kommt. Das heißt, dass Kindern, die bis zum dritten Lebensjahr in der Kindertagepflege betreut wurden, keine Platzgarantie für eine Weiterbetreuung in einer Kindertageseinrichtung mehr gegeben werden kann. Ein längeres Verbleiben der Kinder in der Tagespflege würde wiederrum zu einem Absinken der Betreuungsmöglichkeiten für die U3-Kinder führen.

Des Weiteren ist die Betreuung für Kinder über drei Jahre in der Kindertagespflege aufgrund der Finanzierungsstruktur des Landes erheblich kostenintensiver als die institutionelle Betreuung. Die Systeme sind zwar fachlich vom Gesetzgeber gleichgestellt, die Finanzierung ist jedoch auch nach der letzten Novellierung des Kinderbildungsgesetzes weiterhin sehr unterschiedlich.

Insgesamt ist daher die Umsetzung der dargestellten Maßnahmen im Bereich der institutionellen Betreuung weiter zu intensivieren.

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Alle Kindertageseinrichtungen betreuen inklusiv.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

 

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Beschlüsse

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