Beschlussvorlage - 0421/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Einziehung eines Teils der Franzstraße (Stellplätze Goldbergschule)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Julian Eggert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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17.05.2023
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die
endgültige Einziehung eines Teils der Franzstraße (Stellplätze für die Goldbergschule).
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Teil aus Flurstück 524 mit einer Größe von ca. 90 m².
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hatte bereits in der Sitzung vom 11.01.23 die beabsichtigte Einziehung eines Teils der Franzstraße für den Stellplatznachweis zum Neubau einer Zweigstelle der Grundschule Goldberg beschlossen. Hierbei wird auf die Vorlage Nr. 0953/2022 Bezug genommen. Der Beschluss war am 27.01.2023 im Amtsblatt Nr. 03/2023 der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.
Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Somit kann der Bereich der Stellplätze nun endgültig eingezogen werden.
Anlage:
Einziehungsplan
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| positive Auswirkungen (+) |
x | keine Auswirkungen (o) |
| negative Auswirkungen (-) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| Es entstehen folgende Auswirkungen: |
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x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Henning Keune (Technischer Beigeordneter) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Verfügung / Unterschriften
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124,4 kB
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