Beschlussvorlage - 0421/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

endgültige Einziehung eines Teils der Franzstraße (Stellplätze für die Goldbergschule).

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Teil aus Flurstück 524 mit einer Größe von ca. 90 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hatte bereits in der Sitzung vom 11.01.23 die beabsichtigte Einziehung eines Teils der Franzstraße für den Stellplatznachweis zum Neubau einer Zweigstelle der Grundschule Goldberg beschlossen. Hierbei wird auf die Vorlage Nr. 0953/2022 Bezug genommen. Der Beschluss war am 27.01.2023 im Amtsblatt Nr. 03/2023 der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.

 

Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.

Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.

Somit kann der Bereich der Stellplätze nun endgültig eingezogen werden.

 

Anlage:

Einziehungsplan

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

gez.

Henning Keune (Technischer Beigeordneter)

 

 

 

Verfügung / Unterschriften

Veröffentlichung

 

Ja

 

Nein, gesperrt bis einschließlich

 

 

 

Oberbürgermeister

 

 

Gesehen:

 

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Stadtsyndikus

 

Beigeordnete/r

 

Die Betriebsleitung

Amt/Eigenbetrieb:

 

 

 

Gegenzeichen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussausfertigungen sind zu übersenden an:

Amt/Eigenbetrieb:

 

Anzahl:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.05.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen