Beschlussvorlage - 06-2-1/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Anhängen genannten Stellplätze für das Abstellen der Fahrzeuge des Mikromobilitätsverleihsysteme (Angebote zur Einführung von E-Fahrrädern, E-Tretrollern, E-Lastenrädern, etc.) einzurichten.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord hat die Einführung von Mikromobilitätsverleihsystemen in Hagen-Nord beschlossen (Vorlage Nr. 0406-2/2022).

 

Die Verwaltung stellt den Mitgliedern von BV Hagen-Nord die vorgeschlagenen Stellplätze für Mikromobilitätsverleihsysteme in Hagen-Nord zur Abstimmung und ggf. Ergänzung oder Änderung vor. Die Stellplätze werden mit dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung (FB 32) abgestimmt.

 

Die Auswahl der Anbieter wird sich künftig anhand eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens ergeben. In der Übergangsphase bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung werden auch Anbieter berücksichtigt, die sich bereits bei der Stadtverwaltung gemeldet haben, um Sharingangebote möglichst noch frühzeitig im Sommer 2023 zur Verfügung stellen zu können.

 

Die Vereinbarung mit den ausgewählten Anbietern erfolgt anhand der im Rat zu beschließenden Mustervereinbarung.

 

Begründung

 

Nach mehreren Ortsbesichtigungen zusammen mit dem FB32 hat die Verwaltung die in den Anhängen genannten Standorte zum Abstellen der Fahrzeuge des Mikromobilitätsverleihsystems vorgeschlagen.

 

Der Bezirksvertretung soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu beteiligen und der Verwaltung ihre Anmerkungen, Ergänzungen oder Änderungen zu den vorgeschlagenen Standorten zukommen zu lassen. Für den Fall, dass ein bestimmter Parkplatz nicht geeignet ist, soll ein alternativer Stellplatz vorgeschlagen werden. Es ist zu beachten, dass die neuen Standorte lt. FB 32 der Abstellplätze aus Sicherheitsgründen für die Autofahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern an Stellen, an denen eine Parkbucht vorhanden ist, liegen sollten.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

In Zukunft wird angestrebt, auch Menschen mit körperlichen Einschränkungen passende Sharingangebote zur Verfügung zu stellen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

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positive Auswirkungen (+)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Die Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Kurzbeschreibung:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage 0406-2/2022 beschrieben.

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez. Henning Keune

 

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen