Beschlussvorlage - 0352/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktualisierung der Richtlinien des Hof- und Fassadenprogramms im Antragsgebiet des InSEKs Hagen-Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Dominik Uschdraweit
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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17.05.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Aufgrund der Rückmeldung aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg ist deutlich geworden, dass die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Begrünung und Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „InSEK Hagen-Hohenlimburg“ einer Vereinfachung bedürfen.
Aus diesem Grund wurden folgende Punkte angepasst:
Alt:
1.8 Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn ihre Finanzierung insgesamt gewährleistet ist. Eine Förderung nach anderen Bestimmungen darf nicht vorliegen.
Neu:
1.8 Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn ihre Finanzierung insgesamt gewährleistet ist. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für die nach diesen Bestimmungen geförderten Maßnahmen ist zulässig. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.
Alt:
2.1 Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen und Vorgärten.
Wenn der Zutritt für die Öffentlichkeit gewährleistet ist, beinhaltet dies auch die Installation von Trinkwasserspendern, Brunnen, Wasserspielen, die während Hitzewetterlagen ausgleichend wirken sowie die Entsiegelung oder Begrünung und Baumpflanzungen in Innenhöfen. Gleiches gilt für die Herstellung von Innenhofflächen zum Zwecke des Urban Gardening. Die Pflanzflächen müssen entweder geeignete Bodenverhältnisse voraussetzen oder in dauerhaften, bauseits gestellten Pflanzcontainern bzw. Hochbeeten angelegt werden.
Neu:
2.1 Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen und Vorgärten.
Sofern Aufenthaltsflächen in Innenhöfen oder Vorgärten vorhanden sind, sollten nach Möglichkeit Trinkwasserspender, Brunnen und/oder Wasserspiele, die während Hitzewetterlagen ausgleichend wirken, geschaffen werden sowie die Entsiegelung oder Begrünung und Baumpflanzungen in Innenhöfen. Gleiches gilt für die Herstellung von Innenhofflächen zum Zwecke des Urban Gardening.
Alt:
3.5 Jegliche Bepflanzungen sind mit standortgerechten, überwiegend heimischen Pflanzen vorzunehmen.
Neu:
3.5 wird gestrichen
Alt:
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn
4.7 die Maßnahmen nur geringfügige ökologische Verbesserungen zur Folge haben oder es sich um eine nach Art und Größe aufwendige Anlage handelt;
4.8 die Maßnahmen die Veränderung von Ver- und Entsorgungsleitungen beinhalten;
4.9 die Maßnahmen im Zusammenhang mit wärmedämmenden Maßnahmen stehen;
4.10 die Maßnahmen nach anderen Richtlinien und/oder Förderprogrammen (z. B. KfW-Bank, NRW-Bank, Denkmalschutz) gefördert werden könnten;
Neu:
4.7 – 4.10 werden gestrichen
Alt:
6.1 Zuschussfähig sind die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Maßnahme nach Ziffer 2 sowie von der Stadt Hagen im Zuwendungsbescheid als förderfähig anerkannten Kosten für die bewilligten Maßnahmen.
Neu:
6.1 Zuschussfähig sind die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Maßnahme nach Ziffer 2 sowie von der Stadt Hagen im Zuwendungsbescheid als förderfähig anerkannten Kosten für die bewilligten Maßnahmen. Bei Wärmedämmmaßnahmen sind die Kosten, die sich auf die Wärmedämmung beziehen, von den Gesamtkosten abzuziehen.
Alt:
6.4 Der Höchstbetrag für die Gesamtförderung auf einem Grundstück und pro Eigentümer*in liegt bei 5.000 €. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme im besonderen städtebaulichen Interesse liegt.
Neu:
wird gestrichen
Alt:
7.2 Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den darin aufgeführten Unterlagen beim Citymanagement Hohenlimburg bzw. bei der Stadt Hagen/ Ressort Wohnen einzureichen.
Neu:
7.2 Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den darin aufgeführten Unterlagen beim Citymanagement Hohenlimburg bzw. bei der Stadt Hagen/ Abteilung Wohnen einzureichen.
Alt:
7.5 Im Einzelfall können auf Beschluss der zuständigen Bezirksvertretung und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Ausnahmeentscheidungen getroffen werden.
Neu:
wird gestrichen
Für die Mittelvergabe wurden die überarbeitete Richtlinie angehangen (Anlage 1).
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | positive Auswirkungen (+) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. |
Henning Keune Technischer Beigeordneter |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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186,9 kB
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