Beschlussvorlage - 0352/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV Hohenlimburg beschließt die aktualisierten Richtlinien des Hof- und Fassadenprogramms für das InSEK Hagen-Hohenlimburg entsprechend der Verwaltungsvorlage.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt

 

Begründung

 

Aufgrund der Rückmeldung aus der Bezirksvertretung Hohenlimburg ist deutlich geworden, dass die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Begrünung und Gestaltung von Hof- und Fassadenflächen im Programmgebiet „InSEK Hagen-Hohenlimburg“ einer Vereinfachung bedürfen.

 

Aus diesem Grund wurden folgende Punkte angepasst:

 

Alt:

1.8 Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn ihre Finanzierung insgesamt gewährleistet ist. Eine Förderung nach anderen Bestimmungen darf nicht vorliegen.

Neu:

1.8 Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn ihre Finanzierung insgesamt gewährleistet ist. Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen r die nach diesen Bestimmungen geförderten Maßnahmen ist zulässig. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen.

 

 

Alt:

2.1 Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen und Vorgärten.

 Wenn der Zutritt für die Öffentlichkeit gewährleistet ist, beinhaltet dies auch die Installation von Trinkwasserspendern, Brunnen, Wasserspielen, die während Hitzewetterlagen ausgleichend wirken sowie die Entsiegelung oder Begrünung und Baumpflanzungen in Innenhöfen. Gleiches gilt für die Herstellung von Innenhofflächen zum Zwecke des Urban Gardening. Die Pflanzflächen müssen entweder geeignete Bodenverhältnisse voraussetzen oder in dauerhaften, bauseits gestellten Pflanzcontainern bzw. Hochbeeten angelegt werden.

Neu:

2.1 Gestaltung von Innenhöfen, Abstandsflächen und Vorgärten.

 Sofern Aufenthaltsflächen in Innenhöfen oder Vorgärten vorhanden sind, sollten nach Möglichkeit Trinkwasserspender, Brunnen und/oder Wasserspiele, die während Hitzewetterlagen ausgleichend wirken, geschaffen werden sowie die Entsiegelung oder Begrünung und Baumpflanzungen in Innenhöfen. Gleiches gilt für die Herstellung von Innenhofflächen zum Zwecke des Urban Gardening.

 

 

Alt:

3.5 Jegliche Bepflanzungen sind mit standortgerechten, überwiegend heimischen Pflanzen vorzunehmen.

Neu:

3.5  wird gestrichen

 

 

Alt:

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

4.7 die Maßnahmen nur geringfügige ökologische Verbesserungen zur Folge haben oder es sich um eine nach Art und Größe aufwendige Anlage handelt;

4.8 die Maßnahmen die Veränderung von Ver- und Entsorgungsleitungen beinhalten;

4.9 die Maßnahmen im Zusammenhang mit wärmedämmenden Maßnahmen stehen;

4.10 die Maßnahmen nach anderen Richtlinien und/oder Förderprogrammen (z. B. KfW-Bank, NRW-Bank, Denkmalschutz) gefördert werden könnten;

Neu:

4.7 4.10 werden gestrichen

 

 

Alt:

6.1 Zuschussfähig sind die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Maßnahme nach Ziffer 2 sowie von der Stadt Hagen im Zuwendungsbescheid als förderfähig anerkannten Kosten für die bewilligten Maßnahmen.

Neu:

6.1 Zuschussfähig sind die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten für die Maßnahme nach Ziffer 2 sowie von der Stadt Hagen im Zuwendungsbescheid als förderfähig anerkannten Kosten für die bewilligten Maßnahmen. Bei Wärmedämmmaßnahmen sind die Kosten, die sich auf die Wärmedämmung beziehen, von den Gesamtkosten abzuziehen. 

 

 

Alt:

6.4 Der Höchstbetrag für die Gesamtförderung auf einem Grundstück und pro Eigentümer*in liegt bei 5.000 €. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme im besonderen städtebaulichen Interesse liegt.

Neu:

wird gestrichen

 

 

Alt:

7.2 Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den darin aufgeführten Unterlagen beim Citymanagement Hohenlimburg bzw. bei der Stadt Hagen/ Ressort Wohnen einzureichen.

Neu:

7.2 Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular mit den darin aufgeführten Unterlagen beim Citymanagement Hohenlimburg bzw. bei der Stadt Hagen/ Abteilung Wohnen einzureichen.

 

 

Alt:

7.5 Im Einzelfall können auf Beschluss der zuständigen Bezirksvertretung und in Abstimmung mit der Bezirksregierung Ausnahmeentscheidungen getroffen werden.

Neu:

wird gestrichen

 

 

r die Mittelvergabe wurden die überarbeitete Richtlinie angehangen (Anlage 1).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

gez.

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen