Beschlussvorlage - 0413/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubeschaffung von 4 zusätzlichen Rettungswagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Neubeschaffung von vier zusätzlichen Rettungswagen (RTW) – aufgrund eines gutachterlichen Erstentwurfs des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Hagen – zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von 1.600.000 €.
2. Die weitere Finanzierung für 2024 in Höhe von 985.000 € wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rettungsdienst ist eine Neubeschaffung von vier zusätzlichen Rettungswagen (RTW) erforderlich.
Mit dieser Vorlage wird der Rat um Zustimmung zur Beschaffung und zur Einleitung der Vergabeverfahren gebeten, so dass die Fahrzeuge spätestens 2025 zur Verfügung stehen. Hierzu muss die Auftragserteilung bis zum 20.05.2023 erfolgen.
Begründung
Zur Durchführung der Notfallrettung unterhält das Amt für Brand- und Katastrophenschutz insgesamt 14 RTW. Davon werden zwei durch die Hagener Hilfsorganisationen (ASB, DRK und JUH) und neun durch die Berufsfeuerwehr besetzt. Drei Fahrzeuge werden als technische Reserve vorgehalten.
Im Rahmen der gutachterlichen Tätigkeit zur Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Hagen wurde bereits jetzt signalisiert, dass es zu einer Unterdeckung im Bereich der RTW kommt. Erste gutachterliche Schätzungen beziehen sich auf ein Delta von vier Fahrzeugen.
Die allgemeinen Lieferkettenproblematiken wirken sich auch auf verzögerte Auslieferungen von Rettungsdienstfahrzeugen aus. Eine jetzt eingeleitete Vergabe wird erst 2025 mit der Auslieferung der Fahrzeuge umgesetzt. Bedingt durch die bereits erfolgten Hinweise des Gutachters, ist es essenziell, jetzt bereits geeignete Maßnahmen zum Ausgleich der Fahrzeugunterdeckung einzuleiten.
Das im März 2023 durchgeführte Vergabeverfahren für vier RTW, was erfolgreich abgeschlossen wurde, ermöglicht jetzt die Chance vier weitere Rettungswagen zu den gleichen Konditionen und zum gleichen Liefertermin zu beziehen. Eine spätere Vergabe im Rahmen einer neu durchgeführten Ausschreibung hätte zur Folge, dass die zurzeit berechneten Finanzmittel von 59.660,65 € pro Fahrgestell und 213.010,00 € pro Rettungskofferaufbau nicht mehr eingehalten würden. Weiterhin wären auch die Auslieferung der Fahrgestelle und der Aufbauten im Jahr 2025 nicht mehr umsetzbar, was einer Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplans entgegenstehen würde.
Der erforderliche Investitionsbedarf für die vier Neubeschaffungen hat ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.600.000,00 €. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
- 4 x Fahrgestell á 59.660,65 €
- 4 x Rettungskofferaufbau á 213.010,00 €
- 4 x Tragesystem á 46.312,00 €
- 4 x Rettungsdienstliche Beladung (EKG-, Beatmungsgerät etc.) á 81.000,00 €
Das zur Grundlage der angestrebten Neubeschaffung genutzte Vergabeverfahren Ersatzbeschaffung der Neufahrzeuge ist im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen eine nationale Ausschreibung in drei Losen durchgeführt:
Los 1 = Fahrgestell
Los 2 = Ausbau
Los 3 = medizintechnische Anlagen und Beladung
Das Leistungsverzeichnis wurde auf der Grundlage von DIN EN 1789 Typ C zum Transport von einem liegenden und einem sitzenden Patienten erstellt.
Im Haushalt 2023 sind Investitionsmittel in Höhe von 615.000,00 € für die Neubeschaffung der RTW eingeplant. Zudem werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/2025 weitere 985.000,00 € im HH-Jahr 2024 berücksichtigt, um die Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung sicherstellen zu können. Damit in 2023 bereits der komplette Auftrag erteilt werden kann, soll eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2024 in Höhe von 985.000,00 € genutzt werden.
Damit der Gesamtauftrag in 2023 erteilt werden kann, ist die entsprechende „Ermächtigung zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren“ zu erteilen.
Als überplanmäßige Deckung in Höhe von 985.000 € können die zurzeit nicht benötigten Verpflichtungsermächtigungen bei den folgenden Maßnahmen in Anspruch genommen werden:
- 5.000005 Erwerb von Krankenkraftwagen u. Zubehör = 750.000,00 €
- 5.000002 Erwerb von Fahrzeugen u. Zubehör Feuerwehr = 235.000,00 €
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
X | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 1270 | Bezeichnung: | Rettungsdienst |
Finanzstelle: | 5.000005 | Bezeichnung: | Erwerb von Krankenkraftwagen u. Zubehör |
Finanzposition: | 783100 | Bezeichnung: | Ausz. für den Erwerb von Vermögens- gegenständen > 800 Euro |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 |
Auszahlung (+) 783100 | 1.600.000 € | 615.000 € | 985.000 € |
Eigenanteil | 1.600.000 € | 615.000 € | 985.000 € |
Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
X | Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant bzw. wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2024/25 berücksichtigt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
Aktiva:
Die Ausgaben für die Anschaffung der 4 RTW in Höhe von 1,6 Mio. € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar. Bei einem Abschreibungszeitraum von 7 Jahren liegt der Aufwand bei 228.572 €/Jahr. |
Passiva:
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- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 24.000,00 € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 228.572.00 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme | 252.572,00 € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 252.572,00 € |
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| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
gez. Erik O. Schulz | gez. Martina Soddemann |
Oberbürgermeister | Beigeordnete
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
