Berichtsvorlage - 0367/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rat der Stadt Hagen. Weiterleitung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen an den Rechnungsprüfungsausschuss.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen entgegen und leitet diese an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
2. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 102 Gemeindeordnung NRW, den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen zu prüfen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen mit Datum vom 28.03.2023 aufgestellt. Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit Datum vom 28.03.2023 bestätigt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 und des Lageberichtes der Stadt Hagen ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterzuleiten. Nach Durchführung der nach § 102 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Hagen zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2022 wird lediglich eingebracht und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. Auf eine Druckversion des Entwurfs für jedes einzelne Ratsmitglied wird verzichtet und stattdessen in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Vor der Umbuchung auf die Aktivseite weist die Bilanz zum 31.12.2022 ein positives Eigenkapital in Höhe von 3.269.380,94 € aus. Es setzt sich zusammen aus dem positiven Jahresergebnis 2022 in Höhe von 2.513.372,23 € und aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO mit positivem Ergebnis in Höhe von 756.008,71 €.
Die Haushaltsbelastung durch die COVID-19-Pandemie in Höhe von 10,9 Mio. € konnte in 2022 durch Gewerbesteuermehreinnahmen kompensiert werden, die aus Nachzahlungen aus in den Coronajahren getätigten Gewerbesteuerabmeldungen resultieren.
Die Haushaltsbelastung infolge des Krieges in der Ukraine wurde in Höhe von 1.168.094,39 € als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt und als gesonderte Bilanzposition „Aufwendungen für die Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ erfasst. Durch diese Aktivierung wurde die Haushaltsbelastung durch den Krieg in der Ukraine im Jahresabschluss 2022 neutralisiert.
Das außerordentliche Ergebnis aus der Unwetterkatastrophe vom 14./15.07.2021 beläuft sich in 2022 auf + 222.794,04 € (Vorjahr: - 3.286.114,82 €).
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bestand aus „Nicht abgedeckten Fehlbeträgen" auf der Aktivseite der Bilanz ein negatives Eigenkapital in Höhe von 94.505.059,29 €.
Das positive Eigenkapital 2022 in Höhe von 3.269.380,94 € verringert das negative Eigenkapital aus Vorjahren auf einen Betrag in Höhe von 91.235.678,35 €.
Nach der Aufstellung und Bestätigung des Entwurfes wurde festgestellt, dass eine ertragswirksame Auflösung von Zuweisungen nach dem kommunalen Investitionsförderungsgesetz i. H. v. rd. 4,3 Mio. € unterblieben ist. Dieser Sachverhalt ist für die Korrekturliste des Jahresabschlusses vorgemerkt.
Das Ergebnis wird sich daher, unabhängig von Feststellungen des Fachbereiches Rechnungsprüfung, noch ändern. Näheres ist dem Controllingbericht (Vorlage Nr. 379/2023) zu entnehmen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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