Beschlussvorlage - 0278/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Stadt Hagen bei der Vergabe eines kommunalen Heimat-Preises im Rahmen der Neuausschreibung des Wettbewerbs durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW für den Zeitraum 2023 – 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Bibiane Stein-Majewski
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss
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27.04.2023
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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11.05.2023
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Beschlussvorschlag
- Die Stadt Hagen beteiligt sich an der Vergabe des Heimat-Preises NRW und vergibt diesen Preis unter Berücksichtigung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“.
- Der Preis wird für die Jahre 2023 – 2027 ausgelobt. Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Heimat-Preis vom zuständigen Ministerium auch über das Jahr 2027 hinaus ausgelobt wird.
- Die Öffentlichkeit ist angemessen über die Vergabe des Heimat-Preises zu informieren.
- Um das bürgerschaftliche Engagement für unsere Heimat von Einzelpersonen, Gruppen, Verbänden, Vereinen oder sonstigen ehrenamtlich tätigen Organisationen noch umfänglicher würdigen zu können, wird gemäß der durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) vorgegebenen Zuwendungsvoraussetzungen jährlich für drei Preisgewinner eine dreistufige Preisgeld-Differenzierung vorgenommen. Die Jury wird ermächtigt, die Höhe der jeweiligen Preisgelder nach eigenem Ermessen festzulegen und dies auch jährlich ändern zu können.
- Im Jahr 2023 soll auf Wunsch der Jury für den Ausschreibungszeitraum 2019– 2022 der Förderschwerpunkt das Thema „Weitergabe des Heimatgedankens an die nächste Generation – Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung“ sein. In den Folgejahren wird die neu zu bestimmende Jury die Förderschwerpunkte definieren, sofern das MHKBD keine eigenen Förderschwerpunkte bestimmt.
- Kriterium für die Auswahl der Preisträger soll die Bedeutung der vorgeschlagenen Konzepte/Personen/Institutionen für die Förderung ehrenamtlichen Engagements sowie für die Stärkung der Hagener Stadtgesellschaft im Sinne eines wachsenden Heimatgefühls sein.
- Die Preisgelder sollen ausschließlich für die der Jury-Entscheidung zugrunde liegenden Projekte bzw. Aktivitäten der ausgezeichneten Personen bzw. Institutionen verwendet werden. Die Stadt Hagen kann die Mittelverwendung stichprobenhaft prüfen und bei Nicht-Beachtung dieser Bedingung die ausgezahlten Gelder zurückfordern und an das MHKBD zurückleiten. Die Gewinner sind vor der Auszahlung der Preisgelder angemessen über diese Bedingung zu informieren.
- Über die Vergabe des Heimat-Preises entscheidet eine Jury, der folgende
Personen angehören sollen:
Stephanie Krause (Geschäftsführerin der Freiwilligenzentrale Hagen und
Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen [LAGFA]),
Birgit Buchholz (Vorsitzende des Trägervereins der Freiwilligenzentrale Hagen),
Peter Mook (Ehrenamtsbeauftragter der Stadt Hagen),
Michael Eckhoff (Stadtheimatpfleger)
Je zwei Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion im Rat der Stadt sowie je ein Mitglied aller übrigen Fraktionen und Ratsgruppen im Rat der Stadt (die Jury-Mitglieder müssen nicht Mandatsträger*in im Rat der Stadt Hagen sein).
CDU: ________________________________________
CDU: ________________________________________
SPD: ________________________________________
SPD: ________________________________________
Bündnis 90/Grüne: ________________________________________
AfD: ________________________________________
Hagen Aktiv: ________________________________________
BfHo/Die Partei: ________________________________________
Die Linke: ________________________________________
FDP: ________________________________________
HAK: ________________________________________
- Die Sammlung von Preis-Vorschlägen, die Einberufung und Durchführung der Jury-Sitzungen sowie die Verteilung der Preisgelder und -skulpturen ist Aufgabe der Verwaltung.
- Bis zum 31.12. eines jeden Jahres ist der 1. Preisträger des betreffenden Jahres nebst Begründung der Auswahl der Bezirksregierung Arnsberg zu nennen. Aus den so eingegangenen Rückmeldungen aus dem gesamten Bundesland wählt das MHKBD einen oder mehrere Jahres-Preisträger für NRW aus.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Land NRW fördert mit dem Heimat-Preis, nach den sehr guten Erfahrungen in der ersten Ausschreibungsrunde 2019 – 2022, in einer zweiten Ausschreibungsrunde - befristet für die Jahre 2023 – 2027 - herausragendes ehrenamtliches Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich „Heimat“ in den zum Land NRW gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbänden. Preisträger können natürliche oder juristische Personen sein. Als Preissumme steht den teilnehmenden Städten und Gemeinden jährlich ein Betrag in Höhe von 15.000 € zur Verfügung, welcher vom Land auf Antrag bereitgestellt wird. Die Auswahl der Preisträger erfolgt über eine Jury.
Begründung
Die Teilnahme der Stadt Hagen an der ersten Ausschreibungsrunde 2019 – 2022 war sehr erfolgreich. In diesen vier Jahren konnten Preisgelder in einer Gesamthöhe von 60.000 € an zwölf Organisationen verteilt werden, die sich mit kreativen Ideen und Aktivitäten auf ganz unterschiedliche Art und Weise an den jeweiligen Förderschwerpunkten beteiligt haben. Eindrucksvoll konnte unter Berücksichtigung des übergeordneten Themas „Hagen – unsere Heimat“ belegt werden, wie hoch das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt ist und welch wichtige Beiträge das Ehrenamt für die Entwicklung Hagens leistet.
Insgesamt sind im genannten Zeitraum 76 Institutionen und Privatpersonen für die Vergabe der Heimat-Preise Hagen vorgeschlagen worden bzw. haben sich selbst vorgeschlagen. Die folgende Übersicht zeigt die Themen und Preisträger für den ersten Ausschreibungszeitraum:
2019 (insgesamt 23 Vorschläge):
Thema: Stärkung unserer Heimat durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement
- Platz: Hagener Geschichtsverein (6.000 €)
- Platz: Stadtteilforum Eppenhausen (5.000 €)
- Platz: Loßröcke Boele / Heidefreunde Boelerheide (4.000 €)
2020 (insgesamt 21 Vorschläge):
Thema: Nachhaltigkeit in der Entwicklung und Pflege unserer Heimat Hagen
- Platz: Hatopia (6.000 €)
- Platz: Allerwelthaus Hagen (5.000 €)
- Platz: Bunkermuseum Hagen (4.000 €)
2021 (insgesamt 13 Vorschläge):
Thema: Die Pflege der Stadtgeschichte als Mittel zur Gestaltung der Zukunft – Hagen im Jubiläumsjahr
- Platz: Hagener Heimatbund (7.000 €)
- Platz: Projektgruppe „Lichter der Großstadt“ (5.000 €)
- Platz: Projektgruppe „Street Art Mural Hagen“ (3.000 €)
2022 (insgesamt 9 Vorschläge):
Thema: Pflege des heimischen Brauchtums und Kulturgutes als Beitrag zur heimischen Stadt- und Stadtteilidentität
- Platz: Hasper Heimat- und Brauchtumverein (6.000 €)
- Platz: Förderverein Pumpenhäuschen (5.000 €)
- Platz: Förderverein Bismarckturm (4.000 €)
Mit dem „Heimat-Preis“ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens auch für den neuen Ausschreibungszeitraum 2023 – 2027 herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance, vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu diskutieren.
Grundlagen der Förderung sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes Nordrhein-Westfalen“. Dem Antrag ist ein Ratsbeschluss beizufügen, der die Verwaltung zur Beantragung der Fördermittel legitimiert. Das MHKBD hat mit Schreiben vom 08.03.2023 darauf hingewiesen, dass für die Förderperiode 2023 –2027 ein neuer Vorratsbeschluss erforderlich ist. Der Ratsbeschluss vom 13.12.2018 (Drucksachennummer 1159/2018) für die Teilnahme an der ersten Ausschreibungsperiode reicht hier nicht mehr aus.
Preise sind neben Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So werden zugleich neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht auch immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer. Nicht zuletzt kann man auch von den ausgezeichneten Projekten lernen, indem eine Idee andernorts übertragen wird oder den Anstoß für weitere Initiativen geben kann. Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance, landesweit eine Sammlung von Beispielen guter Praxis im Sinne von gelungenen Heimat-Initiativen sichtbar zu machen.
Fördervoraussetzung bei kreisfreien Städten ist ein Ratsbeschluss mit der Aussage, dass die jeweilige Gemeinde den „Heimat-Preis“ verleihen möchte. In diesem Beschluss sind auch die Preiskriterien festzulegen. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen im Rahmen der Teilnahme an dem Förderelement „Heimat-Preis“ das lokale Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat. Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser bei der Auslobung und Preisträgerauswahl angemessen zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird für das Jahr 2023 auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichten, so dass die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Erstvergabe eines „Heimat-Preises“ vor Ort ggf. eigene Schwerpunkte setzen können.
In Hagen soll der Preis in 2023 für den Förderschwerpunkt „Stärkung unserer Heimat durch bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement“ ausgelobt werden. Berechtigt für die Abgabe von Vorschlägen für die Preisvergabe sind alle natürlichen und juristischen Personen. Dabei ist es möglich, sich selbst oder Dritte vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Personen/Institutionen müssen nicht in Hagen angesiedelt sein. Die Preise selbst werden jedoch ausschließlich für besonderes Engagement und besonders positive Praxis-Beispiele in Hagen gewährt. Beginnend ab dem Jahr 2023 kann der „Heimat-Preis“ einmal jährlich vergeben werden. Die Maßnahme ist bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres durchzuführen. Die Auszahlung der Zuwendung (Preisgeld) erfolgt automatisch nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Die Vergabe der Preisgelder für den „Heimat-Preis“ muss bis zum 31.12. des Jahres erfolgen, in dem der Bewilligungsbescheid zugegangen ist. Der Verwendungsnachweis muss bis zum 30.03. des der Förderung folgenden Jahres bei der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegt werden.
Der „Heimat-Preis“ setzt sich jährlich einmal in einer zentralen Veranstaltung auf Landesebene fort, bei der unter den lokalen Preisträgern nach Auswahl durch eine hochkarätig besetzte Jury noch einmal einige besonders ausgezeichnet werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
| |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
gez. Erik O. Schulz |
Oberbürgermeister |
