Berichtsvorlage - 0259/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In seiner Sitzung am 15.12.2022 hat der Rat der Stadt Hagen verschiedene Beschlüsse zur Verbesserung der Stadtsauberkeit gefasst (Vorlage 0915/2022). Die Beschlüsse beinhalteten u. a. eine Softwarelösung zur besseren Erfassung des Lagebildes bezogen auf die Stadtsauberkeit einzuführen, neue Waste-Watcher-Stellen beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzurichten, eine gebührenfinanzierte Sperrgutabfuhr wie auch die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen. Die beschlossenen Maßnahmen werden zurzeit in Kooperation zwischen der Stadt Hagen und Hagener Gesellschaften, dem Hagener Entsorgungsbetrieb (HEB GmbH), dem Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH R) und der Hagen.Wirtschaftsentwicklung GmbH erarbeitet.

 

Aufgrund der Beratungsfolge haben die Bezirksvertretungen der einzelnen Stadtbezirke im Nachgang zur Ratssitzung beraten und verschiedene Zusatz- bzw. Ergänzungsbeschlüsse gefasst.

 

Es werden die aktuellen Sachstände zu den Beschlüssen des Rates (Teil A) wie auch zu den ergänzenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen (Teil B) dargestellt.

 

Begründung

 

Teil A Beschlüsse des Rates

 

Zu den Beschlüssen des Rates vom 15.12.2022 liegt folgender Sachstand vor:

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung sowie die HEB GmbH, mithilfe einer geeigneten Softwarelösung ein Lagebild zu ermitteln und die gewon-nenen Erkenntnisse zur Problemlösung zu nutzen sowie geeignete Maßnahmen einzuleiten.

 

Die HEB GmbH ist zurzeit mit der Auswahl einer geeigneten Softwarelösung zur Ermittlung des Lagebildes zur Stadtsauberkeit befasst. Die gesuchte Software soll in Verbindung mit den an den Fahrzeugen (z. B. Kehrmaschinen) anzubringenden Kameras die Verschmutzung aufzeichnen. Im Anschluss soll eine künstliche Intelligenz (KI) die Fotos bewerten. Zum einen soll sie die fotografierten Flächen mit einem Verschmutzungsgrad bewerten und zum anderen die Art der Verschmutzung feststellen, z. B. ob es sich um Zigarettenkippen handelt oder um Verpackungen aus dem Außer-Haus-Bereich wie z. B. Pommesschalen oder Kaffeebecher. Da die HVG GmbH nach Auskunft der HEB GmbH ebenfalls die Beschaffung einer solchen Softwarelösung für die Qualitätssicherung an Haltestellen beabsichtigt, wird eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaften angestrebt. 

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, vier neue Waste Watcher-Stellen beim Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einzurichten.

 

Das Auswahlverfahren der vier neuen Stellen beim Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung konnte erfolgreich abgeschlossen werden, die neuen Mitarbeitenden werden in den nächsten Wochen ihre Arbeit aufnehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zwei dezentrale Standorte für Wertstoffhöfe in Erweiterung des zentralen Standorts an der Donnerkuhle zu ermitteln.

 

Da mit den Wertstoffhöfen in Haspe bzw. der Obernahmer der Osten und Westen des Stadtgebiets versorgt sind, ist es sinnvoll, die beiden neuen Wertstoffhöfe im Hagener Norden bzw. Süden anzusiedeln und in diesen Bereichen entsprechende Flächen zu akquirieren. Ziel ist es, möglichst viele Abfallfraktionen an den jeweiligen Standorten annehmen zu können, so dass die Standorte eine Grundstücksfläche von mindestens 2.000 m² bis zu 5.000 m² aufweisen müssen.

 

Die Verwaltung, die HEB GmbH sowie die HAGEN.WIRTSCHAFTSENTWICKLUNG GmbH haben verschiedene Grundstücke zusammengetragen, die für die Ansiedlung eines Wertstoffhofsumlich in Betracht kommen und derzeit auf Verfügbarkeit und konkrete Eignung geprüft werden.

 

 

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine gebührenfinanzierte Sperrgut-abfuhr vorzubereiten.

 

Ziel der gebührenfinanzierten Sperrgutabfuhr ist es, den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst niederschwelliges und komfortables System zur Entsorgung von Sperrgut anzubieten. Auf diesem Wege soll u. a. auch der illegalen Abfallentsorgung z. B. an Waldrändern begegnet werden.

 

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine umlagefinanzierte Sperrgutabfuhr zu gestalten, die beiden Grundmodelle werden wie folgt skizziert:

 

a)      Straßenabfuhr zu Sonderterminen

Bei diesem Modell werden an festgelegten Terminen bestimmte Straßen durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen angefahren. Die Bürgerinnen und Bürgerssen den Sperrmüll nicht zur Abholung anmelden oder Termine buchen, sondern können ihren Sperrmüll zum vorgegebenen Termin an den Straßenrand stellen.

 

b)      Abfuhr mit Terminvergabe

Der Prozess gestaltet sich wie das aktuelle Verfahren zur Anmeldung des Sperrguts (telefonisch, im Internet etc.) mit dem Unterschied, dass der Bezahlvorgang vor Ort obsolet ist und damit auch die Anwesenheit des Bestellers bei der Sperrgutabholung. Die Sperrgutabfuhr würde bei diesem Modell ein- bis zweimal pro Jahr und Haushalt unentgeltlich angeboten.

 

Seitens der Verwaltung wird das Modell b) „Abfuhr mit Terminvergabe präferiert, zum einen, weil sich der Prozess für die Bürgerinnen und Bürger nur wenig ändert der Bestellvorgang bleibt gleich, die Anwesenheit vor Ort entfällt. Zum anderen wird zwar zu Beginn der Einführung der umlagefinanzierten Sperrgutabfuhr ein höheres Sperrgutaufkommen erwartet hier wird jedoch davon ausgegangen, dass dieses Umstellungsphänomen durch eine entsprechende Terminvergabe gesteuert werden kann. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte das Angebot in der Anzahl begrenzt sein.

 

Darüber hinaus haben die Erfahrungen aus anderen Kommunen gezeigt, dass die Straßensammlung zu Sonderterminen mit ganz neuen Problemen behaftet sein kann wie z. B. dem Beistellen von anderen Müllfraktionen zum Sperrmüll oder der Mitnutzung des Angebots durch Bürgerinnen und Bürger aus Nachbarkommunen.

 

Da die Abholung des Sperrmülls umlagefinanziert gestaltet werden soll, muss in der Konsequenz auch die Anlieferung des Sperrguts an den Wertstoffhöfen ohne zusätzliche Gebühren für die Hagener Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Die Kontrolle an den Wertstoffhöfen beschränkt sich dabei auf den Berechtigungsnachweis.

 

Bereits im Jahr 2017 hat das INFA-Institut eine Berechnung für die Einführung einer umlagefinanzierten Sperrgutabfuhr in Hagen durchgeführt. Seinerzeit wurde eine 7,2°%ige Gebührensteigerung errechnet. Die HEB GmbH geht davon aus, dass dieses Ergebnis auf das aktuelle Jahr übertragbar ist, und schätzt die notwendige Gebührensteigerung bei Einführung einer umlagefinanzierten Sperrgutabfuhr zunächst auf 5 % bis 10 %. Diese Annahme wird zurzeit geprüft und die Neukalkulation in einem späteren Bericht mitgeteilt bzw. zur Entscheidung vorgelegt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine umlagefinanzierte Übernahme der Reinigungstätigkeiten im Innenstadtbereich zu prüfen. Dies beinhaltet die Prüfung einer nächtlichen Reinigung ebendieses Bereichs.

 

Die Prüfung der umlagefinanzierten Reinigung in der Innenstadt sowie die nächtliche Reinigung (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind noch nicht abgeschlossen. Um insbesondere eine nächtliche Reinigung durchführen zu können, ist es nach bisherigem Stand erforderlich, dass die HEB GmbH einen Dreischichtbetrieb für die Innenstadt einführen muss. Dieses Modell würde dazu führen, dass zusätzliches Personal eingesetzt werden muss. Gem. der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) ist die Lautstärke in urbanen Gebieten nachts mit höchstens 45 Dezibel einzuhalten. Eine herkömmliche Kehrmaschine verursacht einen Geräuschpegel von ca. 90 Dezibel, welcher nicht auf den Motor, sondern die rotierenden Bürsten zurückzuführen ist. Eine nächtliche Reinigung führt somit zu einer Ruhestörung der Anwohnerinnen und Anwohner und wird als Lösungsmöglichkeit zunächst nicht weiter verfolgt.

 

Alternativ zur nächtlichen Reinigung käme lt. HEB GmbH eine komplette Neuaufstellung der Reinigungstätigkeiten in Betracht, bei der die Innenstadtglich von 06:00 bis 22:00 Uhr im Zweischichtbetrieb mit jeweils vier Mitarbeitenden gereinigt würde. Zusätzlich zu den momentan sechs zur Verfügung stehenden Mitarbeitenden wären zehn weitere Mitarbeitende erforderlich, um auch die urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfallzeiten kompensieren zu können. Darüber hinaus müsste der Fahrzeugbestand entsprechend aufgestockt werden (2 elektrische Abfallsauger, 1 Kehrmaschine, 2 Kolonnenwagen). An zusätzlichem Personal-aufwand wird mit ca. 450.000 € p. a. gerechnet, der jährliche Aufwand für die Maschinen (Abschreibungen und lfd. Unterhaltung) wird, wie auch die Auswirkung auf die Straßenreinigungsgebühr, zurzeit ermittelt. Über das Ergebnis wird in der nächsten Vorlage berichtet.

 

  1. Die HEB GmbH sowie die Verwaltung werden beauftragt, die Öffentlichkeitsarbeit abzustimmen und sinnvoll zu ergänzen.

 

Die Zusammenarbeit zwischen den Pressestellen der Stadt Hagen und des HEB findet anlass- und themenbezogen statt - beispielsweise bei Presseanfragen und gemeinsamen öffentlichkeitsrelevanten Themen.

 

  1. Die Bushaltestellenbetreiber HVG, Ströer und Stadtverwaltung und deren Betraute erarbeiten Sauberkeitsstandards für die hiesigen Haltestellen.

 

Die Hagener Straßenbahn übernimmt zukünftig die Koordination der Reinigung der öffentlichen Bushaltestellen in Hagen. Die Hagener Straßenbahn erarbeitet in Abstimmung mit dem Aufgabenträger, der Stadt Hagen, derzeit ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem für Haltestellen, das bis zum 3. Quartal 2023 den Gremien vorgestellt wird.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung einer Wertstofftonne zu prüfen.

 

In einer Wertstofftonne können neben den Leichtverpackungen (LVP) auch stoffgleiche Wertstoffe (Nichtverpackungen) aus Kunststoff oder Metall entsorgt werden wie z. B. Kinderspielzeug aus Plastik oder ausgedientes Kochgeschirr.

 

Im Dezember 2021 endete ein Pilotprojekt zur Einführung der Wertstofftonne, das in den Stadtteilen Boelerheide und Boele-Zentrum durchgeführt worden war. Ziel des Pilotprojekts war es, die Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt auf das gesamte Stadtgebiet übertragen zu können. Das Pilotprojekt stieß insgesamt auf eine positive Resonanz bei den Nutzern. Wie das INFA-Institut im Jahr 2014 im Wege einer Sortieranalyse ermittelte, waren stoffgleiche Nichtverpackungen mit einem Anteil von ca. 24 % in den Wertstofftonnen enthalten.

 

Die Einführung der Wertstofftonne in der Stadt Hagen wird im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzepts geprüft, welches dem Rat nach der Sommerpause zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

 

Teil B Beschlüsse der Bezirksvertretungen

 

  1. Bezirksvertretung Eilpe/Dahl

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet den Rat und die Verwaltung, bei den weiteren Beratungen zum Thema „Stadtsauberkeit in Hagen“ folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

1.1             Es soll geprüft werden, in welcher Weise die in der Vorlage als positiv dargestellte Einrichtung von Unterflurbehältern an ausgewählten Punkten in den Stadtbezirken (z. B. am Eilper Denkmal) erweitert werden kann.

 

Die HEB GmbH hat die 16 vom Hagener Entsorgungsbetrieb bewirtschafteten Papierkörbe im Stadtteil Eilpe auf eine mögliche Umrüstung auf Unterflurbehälter bereits überprüft. Vornehmlich befinden sich die Papierkörbe an Bushaltestellen. Im Rahmen dieser Prüfung hat die HEB GmbH neben dem Standort der Behälter auch die verkehrliche Situation, die Füllgrade der Behälter sowie die Anfahrbarkeit durch das große Leerungsfahrzeug, das für die Leerung der unterirdischen Sammelbehälter notwendig ist, berücksichtigt. Nach den Standortgegebenheiten können technisch gesehen zwei Behälter an den Bushaltestellen auf Unterflursysteme umgerüstet werden. Die ungefähren Kosten betragen lt. der HEB GmbH 8.000 pro Unterflurbehälter.

 

Die Auswertung der Auslastung der vorhandenen Behälter des bisherigen Systems hat ergeben, dass das vorgehaltene Behältervolumen deutlich ausreichend ist. Eine Erhöhung des Volumens würde die auftretende Verschmutzung beispielsweise durch Verpackungsmüll, der neben dem Behälter abgelegt wird, nicht verhindern.

 

1.2             Es soll geprüft werden, auf welche Weise die Mehrfachzuständigkeit in bestimmten Bereichen optimiert und Synergien erzielt werden (Am Eilper Denkmal werden z. B. zwei Papierkörbe vom WBH und einer vom HEB in unterschiedlichen Intervallen geleert). 

 

Die Papierkörbe unmittelbarer am Eilpe Denkmal werden durch die WBH AöR geleert; diese ist für die Papierkorbleerung auf Grünstreifen, in Parks und an Denkmalen zuständig. Die zusätzlichen Papierkörbe, die in der Nähe des Eilper Denkmals stehen, werden von der HEB GmbH geleert. Die HEB GmbH ist für die Leerung der Straßenpapierkörbe an Bürgersteigen zuständig sind.

 

Die Abgrenzung der Zuständigkeiten richtet sich grundsätzlich nach den o. g. Objekten aus, so dass eine Mehrfachzuständigkeit nicht vorliegt. Es handelt sich um ein zufälliges Aufeinandertreffen unterschiedlicher Zuständigkeitsbereiche. In der Vergangenheit haben sich die beiden Gesellschaften bereits an verschiedenen Punkten auf eine Reinigung aus „einer Hand“ verständigt. Dies wird auch r das Eilper Denkmal angestrebt, eine Abstimmung konnte jedoch aufgrund der Ferienzeit noch nicht abschließend erfolgen.

 

1.3             Alle angedachten künftigen Maßnahmen sollen mit den konkreten finanziellen Auswirkungen für den Gebührenzahler hinterlegt werden.

 

Soweit dies möglich ist, versieht die Verwaltung alle Maßnahmen mit den Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren bzw. die Gebührenzahlerinnen und -zahler.

 

 

1.4             Alle Maßnahmen sollen daraufhin geprüft werden, inwieweit sie nicht nur Bereich Stadtmitte, sondern auch den Stadtbezirken umgesetzt werden können.

 

Bezogen auf die Vorlage 0915/2022 zur Stadtsauberkeit liegt lediglich ein Ratsbeschluss vor, der nicht das gesamte Stadtgebiet bzw. die gesamte rgerschaft betrifft:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine umlagefinanzierte Übernahme der Reinigungstätigkeiten im Innenstadtbereich zu prüfen. Dies beinhaltet die Prüfung einer nächtlichen Reinigung ebendieses Bereichs.“

 

Wie unter Teil A, Punkt 5, dieser Vorlage dargestellt, werden die Möglichkeiten einer umlagefinanzierten bzw. nächtlichen Reinigung der Innenstadt derzeit geprüft. Seitens der HEB GmbH wurde mit der Neuaufstellung des Reinigungsbetriebs in der Innenstadt ein Vorschlag unterbreitet, der auch auf die anderen Stadtteilzentren übertragbar ist. Zudem haben die Bezirksvertretungen Haspe und Hohenlimburg bereits eigene Zusatzbeschlüsse zu zusätzlichen Reinigungen in den Stadtteilzentren gefasst. In Abhängigkeit von dem weiteren Prüfungsergebnis und/oder der politischen Entscheidung kann die Übertragbarkeit auf die anderen Stadtteilzentren geprüft werden. 

 

 

  1. Bezirksvertretung Haspe

 

Die Bezirksvertretung Haspe fordert den Rat der Stadt Hagen auf, das Konzept zur Verbesserung der Stadtsauberkeit um folgende Aspekte zu erweitern:

 

2.1             Die Anzahl der verschiedenen Reinigungszonen und Zuständigkeiten ist kritisch zu hinterfragen und durch gezielte Zusammenlegungen Synergieeffekte für die Durchführenden zu erzielen.

 

Die Zuständigkeiten im Bereich der Reinigung sowie die Reinigungszonen sind bisher wie folgt geregelt:

 

Die WBH AöR ist für den Grünschnitt sowie die Reinigung von Grünflächen, Denkmälern, Spielplätzen, Wäldern, Friedhöfen und städtischen Grundstücken zuständig. Die HEB GmbH ist zuständig für die Reinigung der Straßen und Bürgersteige sowie der dort angebrachten öffentlichen Papierkörbe.

 

Wie unter Teil B, Punkt 1.2, bereits dargestellt, liegen keine Mehrfachzuständigkeiten vor. Die Zuständigkeiten sind überschneidungsfrei geregelt. Um die genannten Synergieeffekte zu heben, haben sich die HEB GmbH und die WBH AöR bereits in der Vergangenheit an verschiedenen Punkten im Stadtgebiet auf eine Reinigung aus „einer Hand“ verständigt wie z. B. am Bodelschwinghplatz oder am Wilhelmsplatz. Diese Lösung wird auch für das Eilper Denkmal angestrebt.

 

 

2.2             An den Wochenenden sind die Reinigungsintervalle für den Hasper Kreisel und die Fußngerzone Voerder Straße so zu verdichten, dass am Samstagabend oder Sonntagmorgen und an Wochenfeiertagen eine zusätzliche Reinigung erfolgt.

 

Nach der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen werden die meisten der o. g. Straßen bisher sechsmal in der Woche gereinigt. Ausschließlich die Fußngerzone Voerder Straße von Kölner Straße bis Leimstraße wird dreimal pro Woche gereinigt. Die öffentlichen Papierkörbe werden insgesamt sechsmal pro Woche geleert, davon fünfmal von der HEB GmbH und einmal vom AS-Haspe. Die Bürgersteige werden bisher von den angrenzenden Grundstückseigentümern gereinigt.

 

In dem Konzept der Wand zu Wand Reinigung würde die HEB GmbH die Reinigung für alle Bürgersteige, alle Straßenbereiche, die Baumscheiben und die Leerung der Papierkörbe aus einer Hand übernehmen.

 

Als erster Schritt müsste dazu das Reinigungsintervall der Fußngerzone Voerder Straße (d. h. sechsmal pro Woche) an die umliegenden Straßen angepasst werden. Danach kann das Konzept umgesetzt werden. Diese Umsetzung würde zu einer Gebührenerhöhung von min. 50 % führen. Dabei würden die Bereiche von Montag bis Samstag jeweils einmal pro Tag gereinigt.

 

Sollte eine zusätzliche Reinigung auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden, würde sich die erhöhte Reinigungsgebühr nochmals um min. 25 % erhöhen. Eine genaue Kalkulation ist noch nicht möglich.

 

 

2.3             Die Reinigung des Ennepeufers und der Nebenbäche ist in das neue Stadtsauberkeitskonzept mit aufzunehmen.

 

Zu dieser Fragestellung führt die WBH AöR wie folgt aus:

 

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen erstreckt sich die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers auf das Gewässerbett und seine Ufer. Zur Unterhaltung gehören auch die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Gewässerunterhaltungspflichtige nach z. B. einem Hochwasser auf privaten Flächen intensive Reinigungsarbeiten vornehmen muss. Hier reicht es aus, wenn der private Eigentümer diesen Unrat auf seinen Flächen einsammelt und zur Entsorgung bereitstellt.

 

Aktuell reinigt die WBH AöR die Ufer der Gewässer, wenn sie in den jeweiligen Gewässerbereichen seiner originären Tätigkeit im Rahmen der Gewässerunterhaltung nachgeht. Darüber hinaus werden die Ufer nach entsprechender Meldung gezielt angefahren und gereinigt. Im Rahmen von Gewässerschauen erfolgt ebenfalls eine Kontrolle der Gewässer.

Eine regelmäßige gezielte Kontrolle der Ennepeufer und der Nebenbäche (ca. 50 km Gewässerlänge) erfolgt aufgrund des Umfanges derzeit nicht, wird von der WBH AöR aus aber auch als nicht notwendig angesehen, da z. B. Gewässer im Wald oder in der freien Landschaft normalerweise nicht von Verunreinigungen betroffen sind. Die notwendigen Mehrkosten können benannt werden, wenn die genauen Stellen der Verunreinigungen bekannt sind.

 

 

  1. Bezirksvertretung Hohenlimburg

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg fasst folgende Erweiterungsbeschlüsse:

 

3.1             Die BV Hohenlimburg stimmt dem Beschlussvorschlag mit der um die vom Rat beschlossene Ergänzung im Beschlusspunkt 4 zu (Die bestehenden Wertstofffe in Haspe und in der Obernahmer (Hohenlimburg) sind zu erhalten).

 

3.2             Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich der Fußngerzone Hohenlimburg- Innenstadt kürzere Reinigungs- und Grünschnittintervalle zu veranlassen, um so ein durchgängig gepflegteres Erscheinungsbild des Bereichs herbeizuführen.

 

In der Hohenlimburger Innenstadt wird lt. der HEB GmbH bereits sechs Mal in der Woche gereinigt. Dieses Reinigungsintervall reicht aus Sicht der HEB GmbH aus.

 

3.3             Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Mnahmen zu ergreifen, um die Sauberkeit im Bereich Spannstiftstraße inklusive dortiges Lenneufer sowie des Bereichs Am Paulshof deutlich zu verbessern.

 

Die Spannstiftstraße wird täglich von vielen Lastkraftwagen genutzt. Die LKW parken dort oft auch über Nacht. Im hinteren Bereich der Spannstiftstraße gibt es ca. 15 Parkbuchten, in denen jeweils ein LKW parken kann. Darüber hinaus gibt es im vorderen Bereich wenige größere Buchten, die vornehmlich von PKW genutzt werden.

 

Um dem Vermüllungsproblem zu begegnen, hat die HEB GmbH zwischenzeitlich sechs 240-Liter-Restmülltonnen in der Spannstiftstraße aufgestellt. Die Abfalltonnen werden von den LKW-Fahrerinnen und -fahrer gut angenommen, so dass die Verunreinigungen durch achtlos weggeworfene Abfälle bereits zurückgegangen sind.

 

Als weiteres Problem haben die Fahrerinnen und Fahrer in der Spannstiftstraße bisher nicht die Möglichkeit, eine sanitäre Einrichtung zu nutzen. Eine Option besteht darin, eine der kleineren Parkbuchten für die Errichtung eines Sanitärcontainers zu nutzen, die Anschaffungskosten hierfür würden etwa 10.000 € betragen, hinzu kämen die Anschlusskosten für Strom, Trinkwasser und Abwasser sowie die laufende Unterhaltung und Reinigung. Dieser Vorschlag wird derzeit insbesondere im Hinblick auf die verkehrlichen Konsequenzen und die konkret zu erwartenden Kosten geprüft. 

 

4. Bezirksvertretung Hagen-Nord

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord fasst zur Beschlussfassung des Rates folgenden Zusatz:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Reinigungsinterwalle im Hameckepark, Europaplatz und den Spielplätzen im Stadtbezirk Nord in den Sommermonaten zu intensivieren.

 

Die WBH AöR führt zu diesem Auftrag wie folgt aus:

 

Im Hameckepark werden am Montag und Mittwoch die gesamten Bereiche gereinigt und am Freitag noch einmal gezielt die Spielbereiche. Am Montag gehen im Sommerhalbjahr regelmäßig bei der WBH AöR Beschwerden über den Mängelmelder auf Grund der Müllablagerungen ein. Nach der turnusmäßigen montäglichen Reinigung sind diese Müllablagerungen aber dann beseitigt. Somit lässt sich diese Problematik nur über Reinigungsdurchgänge am Samstag und Sonntag lösen. Mit vorhandenem Personal ist dies nicht möglich, da dieses Personal dann wochentags fehlt. D. h. es muss eine externe Firma dort tätig werden. Je Reinigungsdurchgang muss hier mit ca. 700 € inkl. aller Nebenleistungen gerechnet werden.

 

Neben dem Hameckepark gibt es im Bereich der BV Nord keine besondere Beschwerdelage. Am Europaplatz reinigt die WBH AöR am Dienstag und Freitag. Da die WBH AöR dort im Austausch mit einer sehr engagierten Bürgerinitiative ist, kann in Betracht gezogen werden, an Stelle des Dienstags besser den Montag einzutakten.

 

Die weiteren Kinderspielplätze im Bereich der BV Nord werden im Schnitt zweimal wöchentlich kontrolliert und gereinigt. Eine Erhöhung der Intervalle ist mit eigenem Personal nicht möglich. Generell sei dabei erwähnt, dass die WBH AöR im Bereich der Kontroll- und Reinigungstätigkeit schwerpunktmäßig leistungsgeminderte Mitarbeiter einsetzt.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Henning Keune

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

 

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen

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11.05.2023 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - zur Kenntnis genommen

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17.05.2023 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - zur Kenntnis genommen

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - zur Kenntnis genommen

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25.05.2023 - Bezirksvertretung Haspe - zur Kenntnis genommen