Beschlussvorlage - 0184/2006
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss einer Zielvereinbarung "Eingliederungshilfe Wohnen" mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Beteiligt:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
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06.04.2006
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.04.2006
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderungen
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Vorberatung
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04.05.2006
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.05.2006
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Sachverhalt
Um das Verfahren zur Ermittlung des örtlichen
Bedarfs an betreuten Wohnformen und komplementären Angeboten sowie deren
Finanzierung, Vernetzung und Koordinierung zu regeln, sollen zwischen den
Kommunen und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe örtliche Zielvereinbarungen
abgeschlossen werden.
Der
Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist u.a. zuständig für stationäre Leistungen
der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus ist er
befristet bis zum 30. Juni 2010 zuständig für alle Leistungen der
Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen, die das selbständige
Wohnen ermöglichen oder sichern sollen (Verordnung zur Änderung der
Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes vom 20. Juni 2003).
Anlässlich dieser Zusammenführung haben die kommunalen Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsverbände im Frühjahr 2004 die Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen geschlossen.
Diese Rahmenvereinbarung enthält neben den Zielvorstellungen, die mit der Verlagerung der Zuständigkeit verbunden werden, auch in § 3 die Vorgabe, dass zur Konkretisierung dieser Vereinbarung die Landschaftsverbände mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils örtliche Zielvereinbarungen abschließen werden.
Die örtlichen Zielvereinbarungen sollen insbesondere das Verfahren zur Ermittlung des örtlichen Bedarfs an betreuten Wohnformen und komplementären Angeboten sowie deren Finanzierung, Vernetzung und Koordination regeln. Darüber hinaus sind Absprachen zur Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an der Durchführung und Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens des Landschaftsverbandes zu treffen.
Vor diesem Hintergrund ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe Ende 2004 an die Stadt Hagen herangetreten und hat darum gebeten, Arbeitsgespräche zum Abschluss einer örtlichen Zielvereinbarung zu führen. Aus Gründen der Transparenz und Vergleichbarkeit legte der LWL Westfalen-Lippe ein Vereinbarungsmuster vor, das aus seiner Sicht als Leitfaden, Gestaltungs- und Formulierungsgrundlage für alle abzuschließenden örtlichen Zielvereinbarungen gedacht war.
In Anlehnung an diesen Entwurf fanden unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, sozialpsychiatrischer Dienst, im Laufe des Jahres 2005 sowohl einige interne Abstimmungsgespräche als auch erörternde Arbeitsgespräche mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe statt.
Nach Abschluss dieser intensiven Besprechungen wurde der Inhalt der beigefügten Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt.
Die im Text dieser Vereinbarung erwähnten Anlagen 1 – 4 liegen zur Information ebenfalls bei.
