Beschlussvorlage - 0184/2006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beigefügte Zielvereinbarung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzuschließen.

 

Als Realisierungsdatum wird der 31. August 2006 benannt.

 

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Sachverhalt

Zum 1. Juli 2003 sind in Nordrhein-Westfalen die Zuständigkeiten für stationäre und ambulante Leistungen der Eingliederungshilfe zum Wohnen bei den beiden Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland befristet bis zum 30. Juni 2010 zusammengeführt worden.

 

Um das Verfahren zur Ermittlung des örtlichen Bedarfs an betreuten Wohnformen und komplementären Angeboten sowie deren Finanzierung, Vernetzung und Koordinierung zu regeln, sollen zwischen den Kommunen und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe örtliche Zielvereinbarungen abgeschlossen werden.

 

 

 


 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist u.a. zuständig für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Darüber hinaus ist er befristet bis zum 30. Juni 2010 zuständig für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für erwachsene behinderte Menschen, die das selbständige Wohnen ermöglichen oder sichern sollen (Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes vom 20. Juni 2003).

Anlässlich dieser Zusammenführung haben die kommunalen Spitzenverbände in NRW und die beiden Landschaftsverbände im Frühjahr 2004 die Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe Wohnen geschlossen.

Diese Rahmenvereinbarung enthält neben den Zielvorstellungen, die mit der Verlagerung der Zuständigkeit verbunden werden, auch in § 3 die Vorgabe, dass zur Konkretisierung dieser Vereinbarung die Landschaftsverbände mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe jeweils örtliche Zielvereinbarungen abschließen werden.

Die örtlichen Zielvereinbarungen sollen insbesondere das Verfahren zur Ermittlung des örtlichen Bedarfs an betreuten Wohnformen und komplementären Angeboten sowie deren Finanzierung, Vernetzung und Koordination regeln. Darüber hinaus sind Absprachen zur Beteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe an der Durchführung und Weiterentwicklung des Hilfeplanverfahrens des Landschaftsverbandes zu treffen.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe Ende 2004 an die Stadt Hagen herangetreten und hat darum gebeten, Arbeitsgespräche zum Abschluss einer örtlichen Zielvereinbarung zu führen. Aus Gründen der Transparenz und Vergleichbarkeit legte der LWL Westfalen-Lippe ein Vereinbarungsmuster vor, das aus seiner Sicht als Leitfaden, Gestaltungs- und Formulierungsgrundlage für alle abzuschließenden örtlichen Zielvereinbarungen gedacht war.

 

In Anlehnung an diesen Entwurf fanden unter Beteiligung des Gesundheitsamtes, sozialpsychiatrischer Dienst, im Laufe des Jahres 2005 sowohl einige interne Abstimmungsgespräche als auch erörternde Arbeitsgespräche mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe statt.

Nach Abschluss dieser intensiven Besprechungen wurde der Inhalt der beigefügten Zielvereinbarung einvernehmlich festgelegt.

 

Die im Text dieser Vereinbarung erwähnten Anlagen 1 – 4 liegen zur Information ebenfalls bei.

 

 

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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06.04.2006 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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27.04.2006 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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04.05.2006 - Beirat für Menschen mit Behinderungen - ungeändert beschlossen

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11.05.2006 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen