Beschlussvorlage - 0335/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die verbindliche Anwendung der vorliegenden Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz in Hagen.

Die Umsetzung erfolgt nach Beschluss.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Fachbereich Jugend und Soziales hat sich bereits 2008 auf den Weg gemacht Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Fällen von Kindeswohlgefährdung zu entwickeln und nachfolgend Vereinbarungen mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, Verbänden und Vereinen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, abgeschlossen.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) am 01.01.2012 kamen eine Vielzahl von neuen Aufgaben und Verpflichtungen auf die Kommunen zu. Der Gesetzgeber erweiterte die Rahmenbedingungen des bisherigen § 8a SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) für die Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung. Die daraufhin von den Landesjugendämtern herausgegebene Orientierungshilfe wurde 2020 nochmals überarbeitet und als Empfehlung zur Umsetzung unter den Titeln "Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII" und "Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität einer insoweit erfahrenen Fachkraft" neu herausgegeben.

Beide Empfehlungen wurden im März 2021 vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Hagen als verbindlich beschlossen.

Der bereits 2012 gegründete Arbeitskreis aus Mitgliedern der fünf Hagener Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII wurde wieder aktiviert um die Handlungsempfehlungen an den neuen Vorgaben orientiert für Hagen zu aktualisieren. Der Entwurf, der allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII zur Verfügung gestellt und im Rahmen von zwei WebEx-Meetings zur Diskussion stand, wurde anschließend von der Fachberatung Kindeswohl im Beratungszentrum Rat am Ring entsprechend überarbeitet und vollendet.

Die nun vorliegenden Handlungsempfehlungen stellen für alle, die beruflich oder ehrenamtlich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, eine umfassende Grundlage und Orientierung dar, wie bei einem Verdacht auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung zu agieren ist. Die hierfür erforderlichen Dokumente, die sich im Anhang befinden, bieten zudem die Möglichkeit eines strukturierten Vorgehens.

Zum praktischen Umgang mit den neuen Handlungsempfehlungen werden durch die Fachberatung Kindeswohl im Beratungszentrum Rat am Ring sowohl handlungsfeldbezogene Schulungsmaßnahmen für Fachkräfte und Ehrenamtliche, wie auch für die Insoweit erfahrenen Fachkräfte der freien Träger angeboten.

Durch die Hagener Handlungsempfehlungen im Kinderschutz wird das gesetzte Ziel, „wirksamen Kinderschutz“ sicherzustellen zu einem gemeinsamen Ziel für alle, die in Hagen beruflich oder ehrenamtlich Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

Die Handlungsempfehlungen zum Kinderschutz in Hagen sind inklusiv anwendbar.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

 

gez.

Martina Soddemann

Beigeordnete

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.06.2023 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen