Beschlussvorlage - 0360/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, dass nach dem Rückbau der aktuellen Beschilderung der Krollmann-Arena auf die Anbringung des neuen Schriftzugs für die Ischelandhalle verzichtet wird.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

Zum 30. Juni 2023 laufen nach fünf Jahre die von der Krollmann Gruppe erworbenen Namensrechte an der in Krollmann Arena umbenannten Ischelandhalle aus. Gemäß Vertrag ist die Krollmann Gruppe verpflichtet, die Schilder an der Halle und die Beschilderung im Stadtgebiet zurückbauen zulassen, nicht aber neue Schilder anzubringen. 

 

Da es aktuell keinen neuen Namensgeber gibt, heißt die Halle ab 1. Juli wieder offiziell „Ischelandhalle“. Den Schriftzug an der Halle anzubringen, würde gemäß vorliegendem Angebot rund 32.000 Euro kosten, die über die Sportpauschale finanziert werden müssten.

 

Da aktuell nicht abzusehen ist, ob sich ein neuer Namensgeber findet insbesondere vor dem Hintergrund, dass in unmittelbarer Nachbarschaft der Bau einer Großsporthalle angedacht ist sollte aus Sicht des Servicezentrums Sport (SZS) auf die Anbringung des Schriftzugs „Ischelandhalle“ verzichtet werden. In der Zeit bevor die Sportstätte unter dem Namen „Enervie Arena“ firmierte, gab es auch keinen entsprechenden Schriftzug.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.               Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Mit Vertrag vom 30.08./ 04.09.2018 wurde die Nutzung der Namensrechte an der Ischelandhalle für 5 Jahre mit einer Option auf weitere 5 Jahre an die Krollmann Gruppe GmbH übertragen. Da das Optionsrecht nach schriftlicher Erklärung nicht ausgeübt wird, läuft der Vertrag zum 30.06.2023 aus. Daher werden in 2023 Mindereinnahmen von ca. 15.000 € Netto und ab 2024 Mindereinnahmen von ca. 30.000 € Netto jährlich erwirtschaftet.

 

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

4210

Bezeichnung:

Sportstätten und-förderung

Produkt:

1.42.10.40

Bezeichnung:

Betrieb eigener Sportstätten

Kostenart:

441101

Bezeichnung:

Miet- und Pachterträge der Fachämter

 

 

Kostenart

2023

2024

2025

2026

2027

Ertrag (-)

441101

15.000 €

30.000 €

30.000 €

30.000 €

30.000 €

Aufwand (+)

5nnnnn

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

 

x

Die ursprünglichen Einnahmen waren in der Haushaltsplanung berücksichtigt, so dass sich folglich Mindereinnahmen ergeben.

 

Bemerkungen:

(Bitte eintragen)

Bei Verzicht auf die Anbringung eines Schriftzuges an der Ischelandhalle fallen keine Kosten an.

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

 

gez.

 

Henning Keune

Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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26.04.2023 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen