Beschlussvorlage - 0360/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückumbenennung Krollmann-Arena
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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26.04.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Zum 30. Juni 2023 laufen nach fünf Jahre die von der Krollmann Gruppe erworbenen Namensrechte an der in Krollmann Arena umbenannten Ischelandhalle aus. Gemäß Vertrag ist die Krollmann Gruppe verpflichtet, die Schilder an der Halle und die Beschilderung im Stadtgebiet zurückbauen zulassen, nicht aber neue Schilder anzubringen.
Da es aktuell keinen neuen Namensgeber gibt, heißt die Halle ab 1. Juli wieder offiziell „Ischelandhalle“. Den Schriftzug an der Halle anzubringen, würde gemäß vorliegendem Angebot rund 32.000 Euro kosten, die über die Sportpauschale finanziert werden müssten.
Da aktuell nicht abzusehen ist, ob sich ein neuer Namensgeber findet – insbesondere vor dem Hintergrund, dass in unmittelbarer Nachbarschaft der Bau einer Großsporthalle angedacht ist – sollte aus Sicht des Servicezentrums Sport (SZS) auf die Anbringung des Schriftzugs „Ischelandhalle“ verzichtet werden. In der Zeit bevor die Sportstätte unter dem Namen „Enervie Arena“ firmierte, gab es auch keinen entsprechenden Schriftzug.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
Mit Vertrag vom 30.08./ 04.09.2018 wurde die Nutzung der Namensrechte an der Ischelandhalle für 5 Jahre mit einer Option auf weitere 5 Jahre an die Krollmann Gruppe GmbH übertragen. Da das Optionsrecht nach schriftlicher Erklärung nicht ausgeübt wird, läuft der Vertrag zum 30.06.2023 aus. Daher werden in 2023 Mindereinnahmen von ca. 15.000 € Netto und ab 2024 Mindereinnahmen von ca. 30.000 € Netto jährlich erwirtschaftet. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und-förderung |
Produkt: | 1.42.10.40 | Bezeichnung: | Betrieb eigener Sportstätten |
Kostenart: | 441101 | Bezeichnung: | Miet- und Pachterträge der Fachämter |
| Kostenart | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Ertrag (-) | 441101 | 15.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Aufwand (+) | 5nnnnn |
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Eigenanteil |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
x | Die ursprünglichen Einnahmen waren in der Haushaltsplanung berücksichtigt, so dass sich folglich Mindereinnahmen ergeben. |
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
Bei Verzicht auf die Anbringung eines Schriftzuges an der Ischelandhalle fallen keine Kosten an. |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
x | Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
