Beschlussvorlage - 0242/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss für einen Sportboden in der Krollmann-Arena
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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26.04.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
In den Profiligen der Deutschen Handball-Liga ist in Folge eines neuen Fernsehvertrags ab der Saison 2023/2024 ein medientauglicher Sportboden vorgeschrieben und Voraussetzung für die Teilnahme am Spielbetrieb. Die Anschaffung eines solchen Bodens kostet die VfL Eintracht Hagen Handball- Management GmbH gemäß vorliegendem Angebot einer Fachfirma 42.000 Euro. Mit dem Ziel, auch den Spitzensport in Hagen zu fördern und zu unterstützen, schlägt das SZS vor, die Anschaffung mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern.
Begründung
Um am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga teilnehmen zu können, ist ab der kommenden Spielzeit (2023/2024) ein blauer, medientauglichen Sportboden verpflichtend. Einen solchen Boden gibt es in Hagen aktuell nicht. Der VfL Eintracht Hagen wäre, um sein Spielrecht in der zweithöchsten deutschen Spielklasse weiter ausüben zu können, verpflichtet, einen solchen Boden, der bei jedem Heimspiel auf- und anschließend wieder abgebaut werden müsste, anzuschaffen. Die Kosten hierfür liegen bei 42.000 Euro.
In einem ähnlich gelagerten Fall hat der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen im Jahre 2017 (Vorlage 0436/2017) der Basketball Hagen GmbH & Co KGaA für den in den Basketball-Bundesligen vorgeschriebenen Parkettboden einen Zuschuss von 30.000 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten für die notwendige Erneuerung des mobilen Bodens lagen damals bei 75.000 Euro. Die Gelder wurden letztlich jedoch nicht abgerufen, da es den Phoenix-Basketballern damals gelungen ist, einen Sponsor zu finden, der den kompletten Anschaffungspreis übernommen hat.
Um dem Spitzenhandball in Hagen weiter die benötigten Rahmenbedingungen zu ermöglichen, schlägt das SZS daher vor, die Anschaffung des genannten, mobilen Handballbodens mit 10.000 Euro aus Mitteln der Sportpauschale zu fördern. Die technischen Voraussetzungen mit der Versetzung der Handballtore würde das SZS in Zusammenarbeit/Absprache mit dem Fachbereich 65 (Gebäudewirtschaft) realisieren.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
1.2 Investive Maßnahme in Euro
Teilplan: | 4210 | Bezeichnung: | Sportstätten und -förderung |
Finanzstelle: | 5.000240 | Bezeichnung: | Investitionszuwendungen an Vereine |
Finanzposition: | 785100 | Bezeichnung: | Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen |
Finanzposition (Bitte überschreiben) | Gesamt | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Einzahlung (-) 681100 |
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Auszahlung (+) 785100 | 10.000 € | 10.000 € |
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Eigenanteil | 10.000 € | 10.000 € |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
x | Die Finanzierung ist aus Mitteln der Sportpauschale gesichert. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Ausgabe für die anteilige Finanzierung eines neuen Spielbodens an die VfL Eintracht Hagen Management GmbH in Höhe von insgesamt 10.000 € stellt einen Investitionskostenzuschuss gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO dar, der als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz zu aktivieren ist. Dieser ist über eine Zweckbindungsdauer von 10 Jahren abzugrenzen, da es sich bei der durchzuführenden Investitionen um einen beweglichen Vermögensgegenstand handelt, der analog der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten aus der Sportpauschale förderfähig ist. Die jährlichen Abgrenzungen betragen 1.000 € und führen zu Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. |
Passiva:
Da die Finanzierung aus der Sportpauschale erfolgt, ist auf der Passivseite der Bilanz ein entsprechender passiver Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen. Die Auflösung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten erfolgt parallel zur Abgrenzung der Aufwendungen auf der Aktivseite (aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) und stellen in gleicher Höhe Erträge dar. |
- Folgekosten in Euro:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 1.000 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -1.000 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
x | Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
| gez. |
| Henning Keune Technischer Beigeordneter
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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531,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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263,7 kB
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