Mitteilung - 0327/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hat förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Tihange 3 und Doel 4 informiert. Hierbei handelt es sich um die UVP für die 10-jährige Betriebsverlängerung dieser Reaktoren.

 

Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (MWIKE NRW) nach § 58 Abs. 5 UVPG als koordinierende Behörde für die Bundesrepublik Deutschland federführend tätig.

 

Gemäß § 59 Abs. 3 UVPG wird die Stadt Hagen unterrichtet und hat dieglichkeit zur Stellungnahme (Behördenbeteiligung). Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden UVP sind dem beigefügten Bekanntmachungstext zu entnehmen (Anlage).

 

Das MWIKE NRW wird gemeinsam mit dem MUNV NRW eine Stellungnahme verfassen und der zuständigen belgischen Behörde übermitteln.

 

Die Verwaltung hat auf die Bitte des Ministeriums zudem den beigefügten Bekanntmachungstext im Hagener Amtsblatt veröffentlicht, um den rger*innen, die sich am Verfahren beteiligen wollen, die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 20. Juni 2023 zu geben.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

negative Auswirkungen (-)

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Durch die geplante Laufzeitverlängerung wären mögliche Gefahren durch einen Kernreaktorunfall in der Nähe zur NRW-Grenze weiterhin gegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

gez.

 

Henning Keune, technischer Beigeordneter

 

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.05.2023 - Umweltausschuss