Berichtsvorlage - 0379/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Haushaltslage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Emilia Ickert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.04.2023
|
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
1. Ergebnisrechnung 2022
1.1 Eckdaten
Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2026 beschlossen. Am 13.06.2022 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit den Nebenbedingungen, dass der Bezirksregierung zum 30.04.2023 der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt wird.
Das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von +2,51 Mio. € ab. Entgegen dem Planansatz erfolgt im Jahresabschluss kein Ansatz der Bilanzierungshilfe i. V. m. der Corona-Pandemie. Gemäß dem im vergangenen Jahr neu gefassten NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG wird die Bilanzierungshilfe für die Mehrbelastungen infolge des Ukrainekrieges angesetzt. Diese beläuft sich auf rd. 1,2 Mio. €. In dem o. g. Jahresergebnis wirkt sich die Hochwasserschadensbeseitigung mit rd. 0,2 Mio. € ergebnisverbessernd aus. Dieser Effekt hängt mit dem zeitlichen Auseinanderfallen von Aufwänden und Erstattungen zusammen. Eine besondere Rolle kommt im vergangenen Jahr dem Gewerbesteueranstieg zu. Hierbei handelt es sich um Gewerbesteuernachzahlungen i. V. m. der Corona-Pandemie, deren starkes Aufkommen als einmaliger Sondereffekt eingeschätzt wird. Weitere Details können dem in der Anlage I beigefügten Controllingbericht entnommen werden.
1.2 Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2022
Der Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2022 stellt die größten Abweichungen inkl. Erläuterungen dar und ist als Anlage I der Berichtsvorlage beigefügt.
2. Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022
Der HSK-Controllingbericht mit Stand 31.12.2022 ist in der Anlage II dargestellt. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2022 beträgt 6,47 Mio. €. Bei der Maßnahme 22_PK.001 ist eine Verschiebung im abgelaufenen Jahr zu verzeichnen. Die durch die Verwaltungsleitung verbindlich vorgegebenen Maßnahmen mit dem Ziel, die Rückstellungen für Stunden und Urlaub zu reduzieren, haben im Haushaltsjahr 2022 erste Wirkung entfaltet. So konnte ein weiterer Anstieg im Wesentlichen verhindert und damit eine erste Trendwende eingeleitet werden.
3. Gewerbesteuerentwicklung 2023
Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den ersten Änderungslauf auf knapp 103 Mio. €. Mittlerweile liegt das Anordnungssoll bei gut 119 Mio. € (Stand 13.04.2023). Die Vorab-Buchungen für das Haushaltsjahr 2024, die in den wenigen Fällen mit abweichendem Wirtschaftsjahr schon im Kalenderjahr 2023 entstehen, fielen seit dem 01.01.2023 von gut 6 Mio. € auf aktuell 4 Mio. €. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz 2023 erreicht wird.
4. Schuldenstand
| 14.04.2023 | Vorjahr |
|
|
|
Liquiditätskredite | 881.500.000 € | 926.500.000 € |
Liquiditätskredite Gute Schule 2020 | 5.101.607 € | 5.432.475 € |
Liquiditätskredite gesamt | 886.601.607 € | 931.932.475 € |
|
|
|
Investitionskredite | 39.716.140 € | 46.151.718 € |
Förderkredite | 4.287.130 € | 4.599.050 € |
Investitionskredite Gute Schule 2020 | 18.210.465 € | 19.338.757 € |
Investitionskredite gesamt | 62.213.735 € | 70.089.525 € |
4.1. Marktumfeld Zinsen
Die wirtschaftliche Entwicklung ist weltweit überwiegend gebremst. Zwischenzeitliche Unsicherheiten im Bankensektor haben sich zuletzt gelegt. Risiken bestehen insbesondere aus zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen China und Taiwan. Die Inflationsraten sind zwar rückläufig, die Kernraten verharren aber auf hohem Niveau. Lohnentwicklungen und Tarifabschlüsse könnten preistreibend wirken. Die Notenbanken werden zur Bekämpfung der Inflation voraussichtlich zunächst weiter die Leitzinsen erhöhen.
Die EZB hatte im März erneut die Erhöhung der Leitzinsen um weitere 50 Basispunkte beschlossen. Die kurzfristigen Geldmarktzinsen stiegen entsprechend an. Ihre nächsten geldpolitischen Entscheidungen will die EZB jeweils datenabhängig treffen. Bankenvolkswirte erwarten mehrheitlich noch zwei weitere Zinsschritte um je 25 Basispunkte und im weiteren Verlauf auf Jahressicht ein stabiles Niveau. Die Kapitalmarktzinsen gerieten im Zuge der Bankenmarktturbulenzen etwas unter Druck, haben sich zuletzt aber wieder auf höherem Niveau stabilisiert. Der zuletzt volatile Verlauf spiegelt sich in den differenzierten Erwartungen der Bankenvolkswirte wider. Je nach erwarteter Wirtschafts- und Inflationsentwicklung wird auf Jahressicht ein stabiles, steigendes oder fallendes Zinsniveau prognostiziert. Der Terminmarkt lässt eine stabile Entwicklung erwarten.
4.2. Zinssätze
Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)
| 05.01.2023 | 10.02.2023 | 13.04.2023 |
€STR (Tagesgeld) | 1,900 (-0,578) | 2,401 (-0,572) | 2,899 (-0,500) |
3 Monats-Euribor | 2,178 (-0,576) | 2,621 (-0,528) | 3,177 (-0,448) |
12 Monats-Euribor | 3,303 (-0,500) | 3,465 (-0,325) | 3,718 (-0,014) |
3 Jahre Swapsatz | 3,123 (-0,134) | 3,159 ( 0,401) | 3,277 (1,074) |
5 Jahre Swapsatz | 2,979 ( 0,037) | 2,957 ( 0,585) | 3,098 (1,297) |
10 Jahre Swapsatz | 2,923 ( 0,328) | 2,888 ( 0,758) | 3,016 (1,548) |
5. Doppelhaushalt 2024/2025
Die Aufstellungsverfügung für die Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 ist am 10.03.2023 den Fachbereichen zugegangen. Die konsumtive Mittelanmeldung durch die Fachbereiche ist terminlich bis Ende Mai vorgesehen. Die Ansetzung der Haushaltsgespräche findet dann direkt im Anschluss bis zwei Wochen nach den Sommerferien statt. Die terminliche Abstimmung hierzu übernimmt der Fachbereich 20.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz | Christoph Gerbersmann |
Oberbürgermeister | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
856,6 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
836,8 kB
|
