Berichtsvorlage - 0379/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

1. Ergebnisrechnung 2022

 

1.1  Eckdaten

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 31.03.2022 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 mit ihren Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2022 bis 2026 beschlossen. Am 13.06.2022 erfolgte die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg mit den Nebenbedingungen, dass der Bezirksregierung zum 30.04.2023 der vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zur Verfügung gestellt wird.

 

Das vorläufige Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 schließt mit einem Überschuss in Höhe von +2,51 Mio. € ab. Entgegen dem Planansatz erfolgt im Jahresabschluss kein Ansatz der Bilanzierungshilfe i. V. m. der Corona-Pandemie. Gemäß dem im vergangenen Jahr neu gefassten NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz NKF-CUIG wird die Bilanzierungshilfe für die Mehrbelastungen infolge des Ukrainekrieges angesetzt. Diese beläuft sich auf rd. 1,2 Mio. €. In dem o. g. Jahresergebnis wirkt sich die Hochwasserschadensbeseitigung mit rd. 0,2 Mio. € ergebnisverbessernd aus. Dieser Effekt hängt mit dem zeitlichen Auseinanderfallen von Aufwänden und Erstattungen zusammen. Eine besondere Rolle kommt im vergangenen Jahr dem Gewerbesteueranstieg zu. Hierbei handelt es sich um Gewerbesteuernachzahlungen i. V. m. der Corona-Pandemie, deren starkes Aufkommen als einmaliger Sondereffekt eingeschätzt wird. Weitere Details können dem in der Anlage I beigefügten Controllingbericht entnommen werden.

 

1.2  Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2022

 

Der Controlling-Bericht über die Ergebnisrechnung 2022 stellt die größten Abweichungen inkl. Erläuterungen dar und ist als Anlage I der Berichtsvorlage beigefügt.

 

2. Haushaltssicherungskonzept (HSK) 2022

 

Der HSK-Controllingbericht mit Stand 31.12.2022 ist in der Anlage II dargestellt. Die Haushalte bilanziell überschuldeter Kommunen - so auch Hagen - unterliegen der Verpflichtung zur Aufstellung bzw. der jährlichen Fortführung eines Haushaltssicherungskonzeptes gemäß § 76 GO. Der Planansatz für das Jahr 2022 beträgt 6,47 Mio. . Bei der Maßnahme 22_PK.001 ist eine Verschiebung im abgelaufenen Jahr zu verzeichnen. Die durch die Verwaltungsleitung verbindlich vorgegebenen Maßnahmen mit dem Ziel, die Rückstellungen für Stunden und Urlaub zu reduzieren, haben im Haushaltsjahr 2022 erste Wirkung entfaltet. So konnte ein weiterer Anstieg im Wesentlichen verhindert und damit eine erste Trendwende eingeleitet werden.

 

3. Gewerbesteuerentwicklung 2023

 

Der Haushaltsansatz für 2023 beträgt 109 Mio. €. Nach der Jahressollstellung lag das Steuersoll bei 98 Mio. € und erhöhte sich durch den ersten Änderungslauf auf knapp 103 Mio. €. Mittlerweile liegt das Anordnungssoll bei gut 119 Mio. € (Stand 13.04.2023). Die Vorab-Buchungen für das Haushaltsjahr 2024, die in den wenigen Fällen mit abweichendem Wirtschaftsjahr schon im Kalenderjahr 2023 entstehen, fielen seit dem 01.01.2023 von gut 6 Mio. € auf aktuell 4 Mio. €. Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der Haushaltsansatz 2023 erreicht wird.

 

4. Schuldenstand

 

      14.04.2023

        Vorjahr

 

 

 

Liquiditätskredite

        881.500.000 €

        926.500.000 €

Liquiditätskredite Gute Schule 2020

            5.101.607 €

            5.432.475 €

Liquiditätskredite gesamt

        886.601.607 €

        931.932.475 €

 

 

 

Investitionskredite

          39.716.140 €

          46.151.718 €

rderkredite

            4.287.130 €

            4.599.050 €

Investitionskredite Gute Schule 2020

          18.210.465 €

          19.338.757 €

Investitionskredite gesamt

          62.213.735 €

          70.089.525 €

 

 

4.1. Marktumfeld Zinsen

 

Die wirtschaftliche Entwicklung ist weltweit überwiegend gebremst. Zwischenzeitliche Unsicherheiten im Bankensektor haben sich zuletzt gelegt. Risiken bestehen insbesondere aus zunehmenden geopolitischen Spannungen zwischen China und Taiwan. Die Inflationsraten sind zwar rückläufig, die Kernraten verharren aber auf hohem Niveau. Lohnentwicklungen und Tarifabschlüsse könnten preistreibend wirken. Die Notenbanken werden zur Bekämpfung der Inflation voraussichtlich zunächst weiter die Leitzinsen erhöhen.

 

Die EZB hatte im März erneut die Erhöhung der Leitzinsen um weitere 50 Basispunkte beschlossen. Die kurzfristigen Geldmarktzinsen stiegen entsprechend an. Ihre nächsten geldpolitischen Entscheidungen will die EZB jeweils datenabhängig treffen. Bankenvolkswirte erwarten mehrheitlich noch zwei weitere Zinsschritte um je 25 Basispunkte und im weiteren Verlauf auf Jahressicht ein stabiles Niveau. Die Kapitalmarktzinsen gerieten im Zuge der Bankenmarktturbulenzen etwas unter Druck, haben sich zuletzt aber wieder auf höherem Niveau stabilisiert. Der zuletzt volatile Verlauf spiegelt sich in den differenzierten Erwartungen der Bankenvolkswirte wider. Je nach erwarteter Wirtschafts- und Inflationsentwicklung wird auf Jahressicht ein stabiles, steigendes oder fallendes Zinsniveau prognostiziert. Der Terminmarkt lässt eine stabile Entwicklung erwarten.

 

 

4.2. Zinssätze

 

Aktuelle Zinssätze für Liquiditätskredite in Prozent, in Klammern sind jeweils die Vorjahreszahlen genannt. (Die Abschlüsse erfolgen mit laufzeiten- und bonitätsabhängigen Margenaufschlägen)

 

 

       05.01.2023

        10.02.2023

      13.04.2023

 STR (Tagesgeld)

        1,900 (-0,578)

         2,401 (-0,572)

       2,899 (-0,500)

  3 Monats-Euribor

        2,178 (-0,576)

         2,621 (-0,528)     

       3,177 (-0,448)             

12 Monats-Euribor

        3,303 (-0,500)

         3,465 (-0,325)

       3,718 (-0,014)

  3 Jahre Swapsatz

        3,123 (-0,134)

         3,159 ( 0,401)

       3,277  (1,074)

  5 Jahre Swapsatz

        2,979 ( 0,037)

         2,957 ( 0,585)

       3,098  (1,297)

10 Jahre Swapsatz

        2,923 ( 0,328)

         2,888 ( 0,758)

       3,016  (1,548)

 

5. Doppelhaushalt 2024/2025

 

Die Aufstellungsverfügung für die Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 ist am 10.03.2023 den Fachbereichen zugegangen. Die konsumtive Mittelanmeldung durch die Fachbereiche ist terminlich bis Ende Mai vorgesehen. Die Ansetzung der Haushaltsgespräche findet dann direkt im Anschluss bis zwei Wochen nach den Sommerferien statt. Die terminliche Abstimmung hierzu übernimmt der Fachbereich 20.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

x

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Christoph Gerbersmann

Oberbürgermeister

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.04.2023 - Haupt- und Finanzausschuss - zur Kenntnis genommen