Mitteilung - 0285/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung in der Bewirtschaftung zweier Flächen in Naturschutzgebieten von Mahd in Beweidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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25.04.2023
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt.
Begründung
Die auf dem beigefügten Lageplan (Anlage) markierten beiden Flächen in den Naturschutzgebieten 1.1.2.3 „Alter Ruhrgraben“ und 1.1.2.16 „Lange Bäume“ werden zukünftig mit Schafen beweidet. Es handelt sich bei den Schafen um Coburger Fuchsschafe, die zur extensiven Landschaftspflege eingesetzt werden. Pro Jahr werden 2 – 3 Beweidungsdurchgänge von jeweils ca. 2 Wochen durchgeführt.
Bislang werden die Flächen von der Biologischen Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. im Rahmen des Arbeits- und Maßnahmenpakets (AMP) gemäht. Neben dem ökonomischen Nutzen, der durch den Wegfall der Mäharbeiten und der Möglichkeit, die entsprechend freigesetzten Verrechnungseinheiten im AMP anders zu verwenden, sprechen vor allem positive Auswirkungen auf den Naturhauhalt für diese Bewirtschaftungsänderung. Eine extensive Beweidung bringt Strukturvielfalt und somit mehr Lebensqualitäten für z. B. die Insektenfauna.
Es handelt sich bei dem Grünland nicht um nach FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geschützte Flachland-Mähwiesen; die Vegetation zeigt keine an das Mahdregime angepasste Ausprägung. Die Biologische Station UMWELTZENTRUM Hagen e. V. befürwortet ebenfalls die Beweidung.
In diesem Falle bedarf es keiner naturschutzrechtlichen Befreiung von dem allgemeinen Verbot Nr. 18a des Landschaftsplans für alle Naturschutzgebiete – „Wiesen in Weiden umzuwandeln, nachzubeweiden und nachzusäen“. Gemäß Punkt 1.02 der Festsetzungen des Landschaftsplanes („Unberührte Nutzungen und Maßnahmen“) handelt es sich hierbei um eine von der unteren Naturschutzbehörde genehmigte Maßnahme zur Pflege, Erhaltung oder Entwicklung des Schutzobjektes.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
x | keine Auswirkungen (o) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85 kB
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